Am 1. August 2017 ist die 4. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten. Es wurden fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:
- Leukämie durch 1,3-Butadien,
- Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe,
- Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern,
- Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und
- Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Die neuen Berufskrankheiten folgen der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die betroffenen Berufsgruppen sind sehr vielfältig. Leukämie durch die Einwirkung von Butadien kommt insbesondere bei Beschäftigten in der Kunstkautschuk- und der Gummiindustrie vor. Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe betrifft insbesondere Tätigkeiten, in denen Steinkohleteerpechhaltige Produkte verarbeitet oder verwendet werden wie z. B. in der Aluminium- und Gießereiindustrie, tritt aber auch in anderen Berufsgruppen wie z. B. bei Schornsteinfegern oder Hochofenarbeitern auf. Die fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern betrifft ausschließlich professionell Musizierende wie z. B. Orchestermusiker oder Musiklehrer. Betroffen vom Eierstockkrebs können Frauen sein, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Dies war insbesondere in der Asbesttextilindustrie wie z. B. in Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder anderen Betrieben der Fall, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.
Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.
Betroffene sollten sich an ihren Arzt oder ihren Unfallversicherungsträger wenden.
Quelle: BMAS