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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PHARMASKANDAL
Berlin - Nach
der Klage eines behinderten Mannes gegen den Pharmakonzern Bayer
Schering Pharma hat sich nun die Bundesregierung zum Risiko des
Hormonpräparats Duogynon geäußert. In einer Reihe von Studien konnte
demnach „kein wissenschaftlich überzeugender Beweis dafür erbracht
werden, dass diese Hormongaben einen höheren Prozentsatz an
Fehlbildungen bei Neugeborenen hervorrufen", schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen.
Duogynon war seit den 1950er Jahren als Schwangerschaftstest und zur
Behandlung von Menstruationsstörungen eingesetzt worden. Das
Arzneimittel war als Injektionslösung (Estradiolbenzoat, Progesteron)
und in Drageeform (Ethinylestradiol, Norethisteronacetat) auf dem
Markt. Im Jahr 1980 verzichtete Schering auf die Zulassungen.
Die Grünen schreiben in ihrer Anfrage, dass es bereits in den 60er
Jahren Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen hormonellen
Schwangerschaftstest und Missbildungen des Zentralnervensystems gegeben
habe. Schering habe dies jedoch stets bestritten und sei bis heute
nicht bereit, die Geschädigten zu unterstützen.
Aufgrund von Einzelfallbeobachtungen in den 60er Jahren sei der
Verdacht geäußert worden, dass hoch dosierte Hormongaben in der
Frühschwangerschaft Fehlbildungen bei Neugeborenen hervorrufen, stellt
die Bundesregierung in ihrer Antwort nun klar. Studien hätten
allerdings keinen Beweis dafür erbracht.
Es sei nicht bekannt, wie viele Personen geschädigt worden sein
könnten, weil ihre Mütter Duogynon genommen hätten. In der
Nebenwirkungsdatenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) lägen seit 1979 sechs Berichte über
Verdachtsfälle von Fehlbildungen in Zusammenhang mit Duogynon vor.
Allerdings waren die Hersteller auch erst seit dem Arzneimittelgesetz
aus dem Jahr 1978 dazu verpflichtet, Risiken ihrer Produkte zu erfassen.
Im Fall Duogynon hatte auch die Berliner Staatsanwaltschaft gegen
Schering ermittelt. Das Verfahren wurde allerdings 1980 eingestellt. Im
Juni dieses Jahres hatte der Spiegel berichtet, dass sich ein
34-jähriger Mann aus Bayern seit seiner Geburt geschädigt sieht, weil
seine Mutter Duogynon genommen hatte. Er hat den Konzern auf
Schadenersatz verklagt.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 10. August 2010, 13:32 Uhr
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