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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die Versicherungsbedingungen sind im Schadensfall entscheidend
Eine Umfrage des Kölner Instituts für Handelsforschung (IFH Köln) unter mehr als 200 Apothekern zu den relevantesten Themen im Jahr 2016 ergab, dass an erster Stelle die Beratungsqualität (83 %) der eigenen Apotheke wichtig ist. An zweiter Stelle wurde aber bereits die Vermeidung von Retaxationen (78%) genannt und an dritter die allgemeine Verringerung der Bürokratie im Apothekenalltag (64%). Diese Umfrage belegt, dass eine gute Absicherung der Apotheke neben einem günstigen Preis vor allem einen umfassenden Versicherungsschutz, der z.B. auch Retaxationen einschließt, bieten sollte. Darüber hinaus ist eine einfache, unbürokratische Handhabung sicher auch im Sinne des Apothekers, der sich dann mehr auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann. Allgemein lässt sich festhalten: die billigste Apothekenversicherung muss im Endeffekt nicht die beste sein. Der Makler ApoRisk hat deshalb jetzt die Allgefahrenversicherung PharmaRisk OMNI neu konzipiert und auf ein neues Leistungsniveau gehoben, dass nach den Worten von Geschäftsführer Arslan Günder in Deutschland momentan seinesgleichen sucht.
Ein Apotheker oder eine Apothekerin sollten bei der Absicherung ihrer Geschäftsbetriebe keine unnötigen Kompromisse eingehen. Das bedeutet, neben dem Preis ist es ratsam, speziell auch die Qualität der Police, sprich das Kleingedruckte, besonders unter die Lupe zu nehmen. Denn was nutzt zum Beispiel bei einer breit angelegten Allgefahrenabsicherung ein zehn Prozent niedrigerer Jahresbeitrag, wenn in den Versicherungsbedingungen wichtige Absicherungsbereiche nicht aufgenommen sind, wie beispielsweise die gesamte Elektrotechnik/Elektronik inklusive des Kommissionierautomaten, Rückforderungsansprüche bzw. Abrechnungskürzungen der Krankenkassen (Retaxation) oder ein Warenverderb im Kühlschrank. Oder es werden allgemein gehaltene ‚Kulanzparagraphen‘ formuliert, sodass im Schadensfall ebenfalls nicht notwendigerweise eine Leistung erfolgt.
Diese Prinzipien hat ApoRisk mit seinem Versicherer als Rahmenvertragspartner versucht, in der neuen Struktur von PharmaRisk OMNI zu verwirklichen. Dass die beiden Partner bei diesem Unterfangen relativ weit gekommen sind, zeigt u.a. die selbstbewusste Garantie der sogenannten ‚besten Leistung‘. Damit ist eine für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhafte Regelung der PharmaRisk-Police gemeint, die sogenannte „Beste-Leistungs-Garantie“. Sie besagt: sollte ein Kunde bei irgendeinem Detail der Versicherungsleistungen ein besseres Angebot eines anderen Anbieters finden, wird ein reklamierter Schaden vom Produktpartner von ApoRisk so reguliert, wie es der Mitbewerber getan hätte.
Generell hat die Allgefahrenversicherung PharmaRisk OMNI eine Reihe besonderer Charakteristika. Es ist eine einzige Versicherung, die gegen (fast) alle relevanten Risiken des Apothekenbetriebes schützt und so konzipiert ist, dass sie Lücken oder Überschneidungen vermeidet. Damit wird nur ein Beitrag fällig, der günstiger ist als die Summe der Einzelversicherungen. Die Versicherungssumme ist einfach über den Umsatz zu ermitteln. Es gibt nur einen Antrag und nicht den sonst üblichen Formularwust. Und wichtig: für Beratung und Betreuung hat es der Versicherungsnehmer nur mit einem Ansprechpartner zu tun. Als unabhängiger, auf die Nische Apotheke spezialisierter Versicherungsmakler, entwickelt ApoRisk mit namhaften Versicherungsgesellschaften spezielle Absicherungskonzepte für Apotheken/Apotheker, die dann im Rahmen von wirtschaftlichen Gruppenverträgen angeboten werden. So wurde zum Beispiel das Konzept zu PharmaRisk OMNI zusammen mit einem bekannten Schweizer Versicherer erstellt.
Wie sieht nun die PharmaRisk-Police konkret aus? Sie deckt die zwei grundlegenden Bereiche Haftpflichtabsicherung und Schutz bei Sachsubstanzschäden inklusive etwaiger Ertragsausfälle infolge einer Betriebsunterbrechung ab.
Das Berufsbild des Apothekers ist durch die Haftpflichtkomponente von PharmaRisk OMNI für Haftungsansprüche Dritter bis zu einer Höhe von 30 Mio. versichert, beispielsweise bei:
Rückforderungsansprüchen bzw. Abrechnungskürzungen der Krankenkassen
(Aut-Idem-Deckung) und zwar nicht nur bei grober Fahrlässigkeit, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit des Mitarbeiters
Auch im Bereich Sachsubstanz der PharmaRisk-Police ist fast alles Erdenkliche eingeschlossen. Und das besonders unter dem Gesichtspunkt, dass mit dem Baustein ‚unbenannte Gefahren‘ als Ergänzung zu den in der Police benannten Gefahren alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Wichtige Ausschlüsse sind z.B.:
Die Versicherungssumme des Vertrages, die dann den überwiegenden Teil der Sachsubstanzabsicherung betrifft, wird einfach aus dem Jahresnettoumsatz abgeleitet, also Umsatz gleich Versicherungssumme. Sollte am Ende des Jahres der Umsatz gesunken sein, wird der entsprechende Anteil der Prämie erstattet, ist er angestiegen, erfolgt eine Nachforderung. Damit muss der Apotheker keine tiefgründigen Herleitungen der Versicherungssumme über Wertermittlung oder Mitarbeiterzahl anstellen. Mit dem Jahresnettoumsatz als Basis, so Günder, habe der Apotheker die Gewissheit, dass seine Sachsubstanzabsicherung immer auf dem aktuellen Stand ist. Und das zu einem wesentlich günstigeren Beitrag, als alle anderen Berechnungsgrundlagen bei einer vergleichbaren Höhe der Versicherungssumme.
Versichert sind (siehe auch Checkliste auf www.pharmarisk.de/checkliste )
Sachsubstanzschäden und Ertragsausfälle infolge Betriebsunterbrechung bis zur Höhe der Versicherungssumme zum Beispiel bei:
Ebenfalls im Rahmen der Police mitversichert sind Trickdiebstahl (an der Kasse) sowie einfacher Diebstahl im Laden, eine Transportversicherung für den Versandhandel sowie der Autowerksverkehr und nicht zuletzt der Kommissionierautomat. Versichert ist bei der Sachsubstanz der Neuwert und zwar auch dann, wenn der Zeitwert bereits unter 40 % liegt. Die Zeitwertregelung ist somit gestrichen.
Im PharmaRisk-Konzept sind alle Filialen und Nebenbetriebe wie z.B. Sanitätshandel oder Reformhaus ebenfalls enthalten. Dabei sind die Nebenbetriebe beitragsfrei. Zur Vollständigkeit einer umfangreichen Geschäftsversicherung empfiehlt sich in Ergänzung die Sparte Rechtsschutz. Auch da bietet der Makler ApoRisk ein Alleinstellungsmerkmal: einen Rechtsschutz für Wettbewerbs-/Kartellrecht inklusive Lauterkeitsrecht (Abmahnung).
Paul Vermeehren, Freier Fachjournalist
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