• 16.01.2010 - Private Altersvorsorge - Gespart für den Staat

    Die private Altersvorsorge ist der Renner. Überall geben sich Versicherungsverkäufer die Klinke in die Hand, schließen fleißig Verträge ab und freuen sich über eingestrichene Pr ...

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ApoRisk® News Vorsorge:

Private Altersvorsorge

Gespart für den Staat

 

Die private Altersvorsorge ist der Renner. Überall geben sich Versicherungsverkäufer die Klinke in die Hand, schließen fleißig Verträge ab und freuen sich über eingestrichene Prämien. Vorher wird emsig die Rentenlücke berechnet, die man durch private Vorsorgeverträge schließen sollte, um mit einem halbwegs guten Gewissen nachts ruhig schlafen zu können.

Wie hoch die eigene gesetzliche Rente ausfallen könnte, kann man mit Hilfe der jährlich zugeschickten Renteninformation und dem Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung Bund einmal selbst ermitteln. Die nackten Zahlen sind allerdings wenig aussagekräftig, denn aus heutiger Sicht hat man für die Rente, die dort beispielsweise in 20 Jahren angegeben wird, kein Gefühl. Der prognostizierte Wert mag heute noch akzeptabel erscheinen. Wie die Kaufkraft in 20 Jahren ausfällt, vermag aber heute niemand zu sagen.

Entgeltpunkte nach Durchschnittsverdienst

Entscheidend für die Berechnung der gesetzlichen Rente sind die Entgeltpunkte. Wer beispielsweise in diesem Jahr einen Bruttolohn in Höhe von 30.879 Euro verdient, liegt genau im Durchschnitt und erhält dafür einen Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt ist heute 27,20 Euro wert. Wer also 40 Jahre lang immer Durchschnittsverdiener war, erhält heute eine gesetzliche Altersrente in Höhe von 1088 Euro monatlich.

Jetzt gibt es natürlich viele Menschen in Deutschland, deren Bruttoverdienst unterhalb von 30.879 Euro pro Jahr bzw. 2573 Euro pro Monat liegt. Wenn der eigene Durchschnittsverdienst allerdings beispielsweise nur die Hälfte beträgt, also monatlich 1286,50 Euro, sollte man sich genau überlegen, ob die private Altersvorsorge überhaupt sinnvoll ist. Den Grund liefert die Deutsche Rentenversicherung Bund selbst in einer Beispielrechnung zur Grundsicherung. Diese erhalten all jene, deren gesetzliche Rente und zusätzlichen Einkünfte unter einem individuell zu berechnenden Betrag liegen.

Über 27.000 Euro dem Staat geschenkt

Im Beispielfall beträgt die Grundsicherung für einen Alleinstehenden, der eine Miete inklusive Heizkosten in Höhe von 300 Euro zu entrichten hat, 659 Euro monatlich. Die gesetzliche Rente nach 40-jähriger Einzahlung mit einem halben Entgeltpunkt pro Jahr würde allerdings nur 544 Euro betragen. Hiervon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Die Nettorente würde also bei rund 493 Euro monatlich liegen. Daraus entstünde ein Grundsicherungsanspruch in Höhe von monatlich 166 Euro.

Hätte diese Person jetzt bei der ohnehin knappen Hauhaltslage beispielsweise 57,70 Euro monatlich 40 Jahre lang in eine klassische Rentenversicherung eingezahlt, wäre dies völlig umsonst gewesen. Grund: Der garantierte monatliche Rentenbetrag (Rechenbeispiel klassische Rentenversicherung der Cosmos direkt) entspricht dem Betrag, der als Anspruch auf Grundsicherung errechnet wurde. Dieser würde mit Zahlungen aus der Versicherung allerdings verfallen. 27.696 Euro eingezahlte Versicherungsbeiträge hätten demnach keinerlei Auswirkungen auf den zur Verfügung stehenden monatlichen Geldbetrag gehabt.

Steuergeschenke für Spitzenverdiener

Ganz anders sieht die Rechnung bei Spitzenverdienern aus. Diese können kräftig Steuern sparen, wenn sie einen Teil des Gehalts über den Arbeitgeber in eine Direktversicherung einzahlen. Wer beispielsweise per Gehaltsverzicht 8000 Euro jährlich einzahlt, kann sich nach 30 Jahren über ein Steuergeschenk von über 100.000 Euro freuen. Die daraus fließende Rentenzahlung muss zwar versteuert werden. Der Steuersatz im Alter und somit die Steuerlast dürften allerdings deutlich niedriger als während des Arbeitslebens ausfallen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht darin einen klaren Irrweg, denn hier werden Sparanreize und Steuergeschenke an Menschen vergeben, die ohnehin über genügend Finanzmittel verfügen. Dies könne man wenigstens teilweise über eine Deckelung der steuerlich anrechenbaren Beträge abschwächen.

Ob sich eine Investition in die private Altersvorsorge letztlich auch für Geringverdiener lohnt, ist überhaupt nicht absehbar, denn wer kann schon wissen, welche Einkünfte er in den nächsten 20, 30 oder 40 Jahren erzielen wird. Verdenken kann man es allerdings niemanden, der sich auf dieser Grundlage gegen eine zusätzliche private Absicherung entscheidet. Notfalls hilft da nur, die Versicherung vorzeitig aufzulösen und das Geld auszugeben, denn auch Bargeldreserven werden mit der Grundsicherung verrechnet. (ntv)

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