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Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für privat Krankenversicherte. Sie ersetzt im Krankheitsfall den Einkommmensausfall nach dem Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (Verdienstausfall-Versicherung).
Das eigentliche Krankentagegeld, die vom Versicherer je nach Vertrag gewährte Leistungshöhe pro Tag, wird dem Versicherten nicht schon ab dem Eintritt des Versicherungsfalls, sondern erst nach Ablauf einer Karenzzeit gezahlt, in der kein Leistungsanspruch besteht. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit in der Regel 42 Tage und schließt somit einen Leistungsbezug während der gesetzlichen Lohnfortzahlung aus.
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld) das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen; maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherte ist daher verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung des aus der Berufstätigkeit herrührenden Nettoeinkommens mitzuteilen.
Das Krankengeld, die entsprechende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, ist für Pflichtversicherte keine Zusatzversicherung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung und daher mit den normalen Beiträgen abgegolten. Allerdings müssen seit 1. August 2009 freiwillig Krankenversicherte einen Wahltarif abschließen, um sich den Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Andernfalls müssen derartige Mitglieder nur einen ermäßigten Beitragssatz zahlen.
Das Krankentagegeld ersetzt in der Regel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Das Krankentagegeld ist für Selbständige und privat Versicherte unbedingt erforderlich.
Für Angestellte ist es als Ergänzung ein wichtiger Schutz.
In der Regel übernimmt für Nichtselbständige der Arbeitgeber zunächst für 6 Wochen die Lohnfortzahlung.
Daran anschließend tritt -soweit gesetzlich versichert - der gesetzliche Krankenversicherer in die Leistung ein.
Dieser zahlt jedoch nur 70% des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90% des Nettoeinkommens. Als Einkommen wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate inklusive Überstunden berücksichtigt.
Vor der Auszahlung zieht der Krankenversicherung jedoch die Sozialversicherungen ab.
Effektiv erhält der Arbeitnehmer im Schnitt ca. 75% seines Nettoeinkommens.
Er muss bei langer Krankheit also mit ¾ seines bisherigen Einkommens auskommen, weswegen eine private Absicherung der verbleibenden 25% für Angestellte erforderlich ist.
Selbständige und private Versicherte müssen dieses Risiko vollständig über die private Krankentagegeldversicherung absichern.
Kaum jemand käme auf den Gedanken für sich selbst keine Krankenversicherung zu vereinbaren. Zu groß ist das Risiko angesichts von Krankheit oder Unfall plötzlich unüberschaubar hohe Rechnungen zu erhalten, die möglicherweise nicht mehr beglichen werden könnten. Insbesondere deswegen, weil wer arbeitsunfähig ist, auch keine Kredite mehr erhält. Aus einem finanziellen Problem kann so leicht eine Bedrohung der Lebensqualität werden.
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