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Wissen & Tipps
Zwischen Mann und Frau soll es keine Unterschiede mehr geben, zumindest nicht bei Versicherungstarifen. Das hat der Europäische Gerichtshof Anfang 2011 entschieden. Demnach dürfen Versicherer zukünftig keine Tarife mehr anbieten, die nach dem Geschlecht differenzieren. Worauf sich Verbraucher einstellen müssen und was das Urteil für die Versicherer bedeutet – wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Was genau hat der Europäische Gerichtshof entschieden?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März 2011 eine europarechtliche Regelung für ungültig erklärt, die nach Geschlecht differenzierende Versicherungstarife explizit zulässt. Das bedeutet, dass Versicherer zukünftig keine Tarife mehr anbieten dürfen, die nach dem Geschlecht unterscheiden. Das Gericht begründet dies mit dem Hinweis auf das Diskriminierungsverbot.
Wie bewertet der GDV den Unisex-Entscheid?
Der GDV sieht in dem europäischen Unisex-Entscheid keine Verbesserung für die Versicherten. Denn im Ergebnis werden Unisex-Tarife systematisch immer ein Geschlecht benachteiligen, solange es signifikante Leistungsunterschiede zwischen Männern und Frauen – wie zum Beispiel bei der Lebenserwartung – gibt. Bisher hatten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, für Männer und Frauen die unterschiedlichen Risiken angemessen zu berücksichtigen. Für ein geringeres Risiko konnten sie den Versicherten auch eine niedrigere Prämie in Rechnung stellen. Dies wird für Tarife ab dem 21.12.2012 nicht mehr möglich sein. De facto führen Unisex-Tarife also nicht zu mehr Gleichberechtigung, sondern zu Gleichmacherei.
Wann tritt diese Regelung in Kraft?
Unisex-Tarife gelten ab dem 21.12.2012 für neu abgeschlossene Verträge. Für bereits bestehende Verträge ändert sich nichts.
Welche Versicherungen sind von dem Urteil betroffen?
Es betrifft alle Versicherungen, in denen das Geschlecht als Merkmal zur Risikodifferenzierung herangezogen wird. Unter anderem:
Seit dem 1. Januar 2006 müssen in Deutschland Rentenversicherungen, die als Riester-Rente förderfähig sind, auf Unisex-Tarifen basieren. Bereits davor bestehende Verträge sind von dem Gesetz nicht betroffen. Rentenversicherungen, die nicht förderfähig sind, benutzen weiterhin das Geschlecht als Tarifkriterium. Ab 2012 wird der Unisex-Tarif gleichwohl eingeführt. Eine Übersicht, was sich mit der Einführung der Unisex-Tarife für Versicherungskunden ändern wird, findet sich u.a. beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Einzelne Versicherungen mit geschlechtsspezifischen Tarifen
Lebensversicherungen
Auch bei Kapital- und Risikolebensversicherungen kommen Unisex-Tarife ab Ende 2012 zur Anwendung. Marktbeobachter erwarten, dass sich dies unterschiedlich auf die Beiträge auswirken wird. Prämien für Männer werden in der Lebensversicherung eher sinken, für Frauen dagegen eher steigen. Der Grund dafür liegt in der niedrigeren Lebenserwartung von Männern, was dazu führt, dass für männliche Versicherte mit höherer Wahrscheinlichkeit Leistungen ausgezahlt werden müssen, insbesondere im Bereich der Risikolebensversicherungen. Allerdings werden sich die endgültigen Auswirkungen erst mit der weiteren Marktentwicklung ab 2013 zeigen.
Private Krankenversicherungen
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. März 2011 müssen auch in der privaten Krankenversicherung spätestens ab 2012 Unisex-Tarife angeboten werden. Noch wird diskutiert, ob diese Regelung Auswirkungen auf die Prämien haben wird. Für die private Krankenversicherung wurden solche Tarife seit längerem gefordert, da hier die Tarife für Frauen bedeutend höher sind. Grund dafür ist das höhere Risiko des Versicherers, das vor allem durch die längere Lebensdauer von Frauen und ihre häufigeren Arztbesuche bedingt ist. Kosten für Schwangerschaften werden bereits von beiden Geschlechtern getragen. Des Weiteren wird befürchtet, dass die privaten Anbieter die Umstellung auf Unisex-Tarife für weitere Beitragsanpassungen nutzen werden, zum Beispiel um die im Moment gesunkenen Zinsen für Altersrückstellungen auszugleichen.
Sachversicherungen / Autoversicherung
Bei der Schadenentwicklung von Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude besteht kein Anlass, die Tarife nach Geschlecht zu unterscheiden. In der Unfallversicherung wird in der Regel die Gefahrengruppe (berufliche Tätigkeit) als Tarifmerkmal verwendet. Frauen werden unabhängig vom Beruf in die günstigere Gefahrengruppe A eingeordnet. Tarifunterschiede nach Geschlechtern sind hier auch besonders selten. Dagegen gibt es einen deutlichen Unterschied bei der Unfall-Beteiligung nach Geschlechtern bei jungen Fahrern im Straßenverkehr. Viele Versicherer erheben für junge Männer einen deutlichen Zuschlag.
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