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Wissen & Tipps
Grundsätzlich sind Kinder in vielen Bereichen bei den Eltern mitversichert. Mit dem 18. Geburtstag ändert sich versicherungstechnisch allerdings einiges. Eltern und Nachwuchs sollten Versicherungslücken deshalb rechtzeitig vorbeugen.
Beim Haftpflichtschutz gibt es meist keine Probleme: Die Police der Eltern reicht beispielsweise über den 18. Geburtstag hinaus. Während der Berufs- oder Hochschulausbildung ist der Nachwuchs bis zum 25. Geburtstag über die Eltern mitversichert. Erst von diesem Tag an müssen Jugendliche sich um einen eigenen Schutz kümmern.
Bei der Hausratversicherung ist der Fall schon schwieriger. Mit einer eigenen Wohnung sollten Jugendliche immer darüber nachdenken, eine eigene Hausratversicherung abzuschließen. Denn grundsätzlich besteht für die erste Studentenbude Versicherungsschutz, wenn ein Großteil des Mobiliars noch bei den Eltern lagert.
Der Versicherungsschutz ist jedoch meist auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt und Schäden sind maximal zu 10.000 Euro abgedeckt.
Beim Rechtsschutz ist die Lage undurchsichtig. Zwar genießen die Kinder grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag den Schutz der elterlichen Policen, aber oft wird der Schutz ausgeschlossen, wenn die Kinder bereits ihr eigenes Geld verdienen. Wenn also wirklich umfassender Rechtsschutz gewünscht wird, können Studenten mit Nebenjobs in dieser Hinsicht nicht auf ihre Eltern zählen.
Krankenversicherungsschutz genießen Studenten in aller Regel über die gesetzliche Versicherung der Eltern. Sind die Eltern selbst privat versichert, können Kinder weiter mitversichert werden, wenn die Eltern die Prämien übernehmen.
Wer als Jugendlicher einen Job annimmt oder eine Ausbildung beginnt, wird selbst Mitglied einer gesetzlichen Kasse und bekommt einen eigenen Vertrag.
Einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit können die Policen der Eltern ebenfalls nicht bieten, Jugendliche müssen selbst aktiv werden. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eigentlich ein absolutes Muss - je früher der Vertrag abgeschlossen wird, umso günstiger wird er.
Private Renten- oder Lebensversicherungsverträge müssen Jugendliche ebenfalls immer selbst abschließen.
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