• Versicherungsvertrag - Lesen Sie das Kleingedruckte!

    Wissen & Tipps | Wenn Versicherer die Zahlung im Schadensfall verweigern, ist der Frust beim Versicherten groß. Dabei ist er nicht selten selbst Schuld und die Versich ...

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ApoSecur® Ratgeber - Sicherheit:


Wissen & Tipps | Versicherungsvertrag

Lesen Sie das Kleingedruckte!


Wenn Versicherer die Zahlung im Schadensfall verweigern, ist der Frust beim Versicherten groß. Dabei ist er nicht selten selbst Schuld und die Versicherung im Recht. Grund: Kaum jemand liest das Kleingedruckte im Vertrag.

Auch der unscheinbare Text eines Verischerungsvertrages enthält wichtige Informationen und Regelungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel die Ausschlussgründe. So müssen Schäden unverzüglich gemeldet werden, damit die Versicherung Schadensgrund und Schadenshöhe selbst einschätzen kann. Außerdem muss der Schaden durch eigenes Zutun so gering wie möglich gehalten werden.

Hat also ein Sturm das Dach abgedeckt, ist man verpflichtet, alles zu unternehmen, damit es nicht zusätzlich noch ins Haus hineinregnet. Daneben sind Versicherte verpflichtet, alles zur Aufklärung Erforderliche zu tun: angefangen von der Beschreibung des Malheurs bis hin zur Vorlage der Quittungen, wenn etwas zu Bruch gegangen ist.

Auch eine andere Regelung im Kleingedruckten wird oft ignoriert: die Wartezeit. Einige Versicherungssparten bieten nicht sofort Schutz, wenn der Vertrag abgeschlossen ist.

Krankenzusatzversicherungen und Rechtsschutzpolicen beispielsweise müssen in den meisten Fällen erst zahlen, wenn der Versicherte einige Monate Kunde ist. Der Hintergrund: Die Versicherungen wollen verhindern, dass jemand erst dann eine Police abschließt, weil er ein akutes Problemen auf sich zukommen sieht.

Ebenfalls problematisch sind die vielen Regelungen, die im Kleingedruckten allenfalls abstrakt beschrieben sind und sich erst im Laufe der Jahre vor den Gerichten konkretisiert haben. Das beste Beispiel: das Blumengießen beim Nachbarn. Wer die Blumen ertränkt und dabei das teure Parkett unter Wasser setzt, darf von seiner Haftpflichtversicherung keinen finanziellen Beistand erwarten.

Ihr Argument: Wer andere um kostenlose Gefälligkeiten bittet, kann nicht damit rechnen, dass der freiwillige Helfer bei solchen kleinen Unglücken auch noch haftet. Stillschweigender Haftungsausschluss nennen die Versicherer das und zahlen nicht. Denn wenn der Versicherte selbst nicht haftet, muss auch die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht übernehmen.

Aber nicht erst nach dem Schaden droht Ungemach mit der Versicherung. Schon beim Abschluss der Police begehen viele Antragsteller Fehler, die später den Versicherungsschutz kosten können. So ist zum Beispiel klar geregelt, dass alle Angaben im Antrag wahrheitsgemäß sein müssen. Für viele Verbraucher hat die Wahrheit aber offensichtlich mindestens zwei Seiten. Da werden bei der Lebensversicherung gefährliche Vorerkrankungen "vergessen" oder bei der Hausratversicherung der Wert des Hausrats künstlich kleingerechnet, um Prämie zu sparen.

In der Regel recherchiert allerdings die Versicherung vor allem bei größeren Schäden sehr genau und kommt Mogeleien schnell auf die Spur. Solche Falschangaben führen dann oft nicht nur zum Verlust des Anspruchs an die Versicherung oder zu einer Leistungskürzung, sondern berechtigen den Versicherer meist auch zur Kündigung. Der Kunde steht dann ohne Vertrag da und wird Probleme haben, einen neuen zu finden. Denn auch Kündigungen müssen beim nächsten Antrag angegeben werden, sonst werden erneut Pflichten verletzt.

Aber nicht immer ist klar, ob wirklich Obliegenheiten verletzt wurden oder die Versicherung nur einen Vorwand sucht, um nicht zahlen zu müssen. Wer darüber mit seiner Versicherung in Streit gerät, sollte sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, um eine schnelle Klärung zu erreichen.



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