
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Fahrbahnen auf großflächigen Parkplätzen und Decks in Parkhäusern gelten weder als Kreuzungen noch Einmündungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie dienen nicht dem fließenden Verkehr und unterliegen damit nicht der Rechts-fährt-vor-Links-Regel. Vielmehr besteht hier immer eine grundsätzliche Verständigungspflicht der beteiligten Fahrzeugführer.
Im konkreten Fall kollidierten auf einem Parkhausgelände eines Kaufhauses zwei Pkw. Die Fahrer beider Wagen stritten nun, wer von ihnen schuld an dem Unfall sei. Der dabei besonders stark beschädigte Mercedes war im Mittelgang des Decks gefahren, als der andere Wagen aus einer Parklücke herauskam. Der hatte laut gerichtlicher Beweisaufnahme allerdings den Rückwärtsgang eingelegt, so dass sich aus seiner Sicht das andere Fahrzeug von links näherte. Was dessen Fahrer allerdings bestritt. Vielmehr habe ihm die Vorfahrt nach der Rechts-vor-Links-Regel zugestanden.
Nach Auffassung des Amtsgerichts Düsseldorf allerdings eine überflüssige Diskussion. „Im Hinblick auf die grundsätzlich geltende, besondere Rechtslage in Parkhäusern und auf Parkflächen und die daraus resultierende Verständigungspflicht trifft hier beide Fahrer die gleiche Mitschuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline den Richterspruch. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass das an der Einfahrt in das Parkhaus aufgestellte Schild „Hier gilt die StVO“ zur zusätzlichen Verunsicherung beigetragen haben mag, zumal zwei weitere Fahrzeuge zuvor offenbar nach der Rechts-vor-Links-Regel durchgefahren waren. Selbst wenn der eine Fahrer dem anderen die somit vermutete Vorfahrt genommen hat, müsse letzterem wegen der ihm zuzurechnenden unzureichenden Sorgfalt nicht mehr als die Hälfte des entstandenen Schadens erstattet werden. (ac)
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2012, Az.: 51 C 14792/11
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de