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Versichern & Vorsorgen
Kaum etwas ist für die Masse der Bundesbürger im Gesundheitsbereich so teuer wie Zahnersatz. Als wäre das nicht schlimm genug, senken die gesetzlichen Krankenversicherungen seit Jahren die Zuschüsse und reduzieren den Leistungskatalog und damit die Quantität und Qualität der Leistungen, für die sie die Zahnarztkosten übernehmen. Eine Zahnversicherung bzw. Zahnzusatzversicherung kann hier für den schon zu erwartenden Fall der Zahnbehandlung bzw. des Zahnersatzes einen Großteil der Zuzahlungen bzw. zusätzlichen Kosten auffangen, ist jedoch über die Jahre gesehen nicht unbedingt billig. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr über die Besonderheiten und diversen Angebote verschiedener Zahnversicherungen und spezielle Zahnzusatzversicherungen.
Im Zuge der Gesundheitsreform werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer mehr gekürzt oder sogar gestrichen. Im Zahnbereich wird statt prozentualem Zuschuss nun ein Festbetrag gezahlt, der sich nach der Art der Leistung, wie z.B. Implantat oder Teilbrücke, richtet. Dadurch ist der Eigenanteil der Versicherten gestiegen.
Da nötiger Zahnersatz oder kieferorthopädische Leistungen sehr teuer werden können, sollte man den Abschluss einer Zahnversicherung erwägen. Dazu muss der behandelnde Zahnarzt zu Rate gezogen werden, denn anhand seiner Prognose kann man herausfinden, welche Art von Behandlung oder Ersatz in Zukunft nötig sein wird.
Die heute sichtbare Angebotspalette im Bereich Zahnzusatzversicherungen ist sehr groß und unübersichtlich. Es reicht nicht aus, die Preise zu vergleichen, da die Leistungen sehr unterschiedlich sind.
Bei der Auswahl der Zahnversicherung sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer bei Zahnersatz mindestens 50%, auch bei Nichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse, zahlt. Kronen, keramische Verblendungen und Implantate und kieferorthopädische Behandlungen (besonders bei Kindern wichtig), sowie Spezielbehandlungen wie Knochenaufbau sind zum Teil extrem teuer und müssen im Tarif enthalten sein.
Die moderne Zahnprophylaxe, Parodontose- und Wurzelbehandlungen können Leistungsmerkmale sein, ebenso die Praxisgebühr beim Zahnarzt. Wichtig ist die Beachtung der Wartezeiten und die Staffelung der Leistung danach (dies ist generell üblich, wenn Sie eine PKV / private Krankenversicherung abschließen). Hier gibt es große Unterschiede. Die Grundwartezeit beträgt acht Monate, ausgenommen Unfälle, danach wird oft noch in einem Rahmen von ein bis zwei Jahren nur anteilig geleistet (siehe auch Unfallversicherung).
Die Beantwortung der Fragen im Antrag muss wahrheitsgemäß erfolgen, denn bei unehrlicher oder fehlerhafter Beantwortung, kann der Versicherer die Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. (vz)
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