• Auslandsreisekrankenversicherung - WAS IST DAS?

    Wissen & Tipps | Im Sommer beginnt wieder die große Reisewelle und die meisten Deutschen zieht es ins Ausland.

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Wissen & Tipps | Auslandsschutz

WAS IST DAS?


Auslandsreisekrankenversicherung

Im Sommer beginnt wieder die große Reisewelle und die meisten Deutschen zieht es ins Ausland. Das man auch dort erkranken kann, wird leider von den wenigsten beachtet und nicht in jedem Fall zahlt auch die Krankenversicherung, vor allem wenn man gesetzlich als Kassenpatient krankenversichert ist.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Schutz in allen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Dazu gehören die meisten europäischen Länder und einige Länder außerhalb Europas (zum Beispiel die USA, Australien, Japan, Kanada und Marokko). Mit anderen beliebten Urlaubsländern wie zum Beispiel Ägypten oder Tunesien besteht kein Abkommen, das bedeutet, dass in diesen Ländern kein Krankenversicherungsschutz besteht. Aber auch in den Ländern, mit denen es ein Abkommen gibt, ist ein voller Schutz im Sinne des deutschen Rechts nicht gegeben. Die Sozialversicherungen sind in anderen Ländern meistens nicht so gut ausgebaut oder decken nur Teile der Kosten ab. Für alle Kosten, die über den normalen Satz hinausgehen, muss der Versicherte selbst aufkommen. Für eine vollwertige Krankenversicherung im Ausland empfiehlt sich daher der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, die die Differenz zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und den tatsächlichen Kosten übernimmt.

Auch Privatversicherte sind im Ausland nicht immer optimal krankenversichert. Zwar gelten die meisten deutschen Privat-Krankenversicherungen laut ihren Bedingungen weltweit, aber immer nur über einen bestimmten Zeitraum. Marktüblich ist eine Zeitspanne von sechs Wochen. Sollte in diesen eine Krankheit auftreten, wird der Schutz auf maximal drei Monate verlängert. Tritt eine Krankheit erst nach diesen sechs Wochen ein, besteht gar kein Versicherungsschutz und der Versicherte muss alle Kosten selbst übernehmen. Bei einem längerem Auslandsaufenthalt empfiehlt es sich daher auch für Privatversicherte eine entsprechend leistungsfähige Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Die Kosten für diese Krankenversicherung im Ausland sind im Normalfall recht gering, für einzelne Reisen ist eine Versicherung nach Tagen sinnvoll, die Kosten hierfür beginnen bei ca. 30 Cent pro Reisetag, werden mehrere Reisen in einem Jahr durchgeführt, sollte der Versicherungsnehmer eine Jahrespolice abschließen, die unbegrenzt viele Reisen in einem Jahr absichert. Die Kosten hierfür sind abhängig von der Leistung, die günstigsten Anbieter verlangen ungefähr 10 Euro pro Jahr.

WELCHE UNTERSCHIEDE GIBT ES BEI AUSLANDS-KVS?
Was muss man wissen?

Die private Auslandsreisekrankenversicherung soll den Versicherten zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung absichern, denn der gesetzliche Schutz ist gerade bei Auslandsreisen nicht ausreichend.

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt zum Beispiel vollständig die Kosten der Arztbehandlung sowie aller notwendiger Medikamente, weiterhin wird ein notwendiger Rücktransport bezahlt.
Anbieter für private Auslandsreisekrankenversicherungen gibt es zahlreich. So werden sie nicht nur von den privaten Krankenkassen, sondern auch von den gesetzlichen Kassen, Banken sowie Automobilclubs angeboten.

Kunden sollten in jedem Fall vor dem Abschluss die Preise vergleichen. In der Regel sind Policen, die gleich über einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen werden günstiger. Sie kosten zwischen 5 und 19 Euro pro Jahr. Beachten sollten Kunden allerdings, dass bei einigen Versicherungen nur eine begrenzte Aufenthaltsdauer im Ausland (etwa drei Monate) versichert ist.

Doch nicht nur der Preis sollte für den Abschluss ausschlaggebend sein, sondern auch die Leistungen.
Werden die Arzt- und Medikamentenkosten von den meisten Versicherungen zu 100% übernommen, sieht es beim Rücktransport schon anders aus. Diesen übernehmen einige Versicherungen nur, wenn er medizinisch notwendig ist, andere Gesellschaften übernehmen die Kosten jedoch bereits, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist.

Medizinisch sinnvoll ist ein Rücktransport zum Beispiel, wenn die hygienischen Bedingungen in Deutschland besser als im Urlaubsland sind.

Ein weiterer Unterschied besteht bei der Kostenübernahme bei Fernreisen, denn hier kann ein eventuell notwendiger Rücktransport zusätzliche Gebühren kosten.
Aufgrund des Risikos nehmen die Versicherungen auch nicht alle abschlusswillige Kunden an. So werden Personen, die älter als 70 Jahre sind, nur noch von wenigen Gesellschaften versichert.



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