• Private Krankenversicherung - Beiträge abspecken

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Wissen & Tipps | Private Krankenversicherung

Beiträge abspecken


Vorruhestand, Renteneintritt, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit: Vor allem Zäsuren im Berufsleben sind oft mit finanziellen Einbußen verbunden. Manchem wächst die Prämie für seine private Krankenversicherung dann über den Kopf. Dabei gibt es eine Reihe von Einsparmöglichkeiten.

"Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Beitrag"

Variante eins heißt: Abspecken von Leistungen. Wirksame Kostenbremsen wären zum Beispiel, einen Hausarzttarif zu akzeptieren oder einen Selbstbehalt zu vereinbaren - oder ein bereits vorhandener wird heraufgesetzt. "Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Beitrag", erläutert Kai Kirchner von der Unabhängigen Patientenberatung in Erfurt. Ein Selbstbehalt ist jeweils auf das Jahr bezogen. Kirchner empfiehlt eine pauschale Selbstbehaltssumme statt einer prozentualen Beteiligung. Denn die bei letzterem fälligen Zuzahlungen könnten anders als bei einem Gesamtbetrag unbegrenzt klettern.

Verzicht auf Privilegien

Ebenso mindern der Verzicht auf eine Chefarztbehandlung oder das vertraglich vereinbarte Privileg auf ein Einbett-Zimmer im Krankenhaus die Prämie. Infrage kommt auch, dass Versicherte den ursprünglich festgelegten Zuschussanteil beim Zahnersatz zugunsten ihrer Kasse senken: "Einzelne Bausteine aus dem Leistungskatalog herauszunehmen ist der Königsweg", sagt auch Stephan Caspary vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) in Berlin. In der Regel müssten PKV-Mitglieder selbst Informationen über Beitragssenkungen einholen und diese beantragen.

Von sich aus geben die Kassen meist nur bei Prämienerhöhung Spartipps. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. "In den Schreiben gibt es mehr oder weniger deutliche Hinweise", sagt Caspary. Versicherte sollten mithin aufmerksam lesen.

Tarif wechseln

Variante zwei ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif. Dieser Schritt ist laut dem Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg jederzeit möglich. "Bei gleichen oder im Vergleich zum bestehenden Vertrag eingeschränkten Leistungen gibt es keine Probleme. Bei Mehrleistungen verlangt der Versicherer einen Gesundheitscheck", sagt BdV-Referent Jens Trittmacher. Diese schriftliche Abfrage können Verbraucher vermeiden, indem sie auf eventuelle zusätzliche Leistungen im neuen Tarif verzichten.

Ob sich ein Tarifwechsel lohnt, sollten Verbraucher ihre Kasse ausrechnen lassen. Dazu muss der Versicherte die Initiative ergreifen. Und er muss hartnäckig bleiben, falls ein Wechsel mit Hinweisen auf den Leistungsumfang verweigert wird: Grundsätzlich müssen sogenannte Leistungsbereiche vergleichbar, aber nicht identisch sein. In Streitfällen sollten sich Patienten an den Ombudsmann wenden, rät Kirchner.

Zurück zur Basis

Die dritte Variante ist der Wechsel in den Basistarif: Er bietet in etwa die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung. Abhängig von der Dauer einer Mitgliedschaft in der privaten Kasse und vom Leistungskatalog reduziert sich die Prämie nach Auskunft des PKV-Verbands um bis zu 60 Prozent.

Allerdings ist der Einstieg in den Basistarif nur für Bestandskunden der PKV von 55 Jahren an aufwärts möglich. Ausnahmen sind jüngere Bezieher von Erwerbsminderungsrenten oder Sozialleistungen. Den Standardtarif sollten Verbraucher nach Ansicht des BdV aber erst erwägen, wenn andere Tarife keine Ersparnis bringen. Die Basis-Monatsprämie ist entsprechend dem Höchstbetrag der gesetzlichen Kassen auf 550 Euro begrenzt.

Zuschüsse für Rentner

Rentner können auf Zuschüsse hoffen: Bundesweit erhalten mehr als eine Million Rentner von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin einen Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung. Die Rentenversicherung übernimmt maximal die Hälfte der monatlichen Kosten. Vorruheständler und Beschäftigte, die in Altersteilzeit gehen wollen, sollten ihre Möglichkeiten rechtzeitig in Gesprächen mit Arbeitgebern und der privaten Kasse ausloten, rät Gabriele Chlopzik von der Rentenversicherung. "Das verminderte Entgelt hat ja keinen Einfluss auf die Prämie."

Sozialamt springt ein

Freiberufler - etwa Anwälte, Architekten, Mediziner oder Künstler - könnten sich bei den jeweiligen berufsständischen Versorgungswerken und der Künstlersozialkasse nach Sparoptionen erkundigen. Wer durch den PKV-Beitrag in Höhe des Basistarifs in die Sozialhilfe abrutscht, hat außerdem ein Anrecht auf Hilfe. "Die Versicherung muss den Beitrag halbieren", sagt Kirchner. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Sozialamt einen Zuschuss. Darauf dürften auch Selbstständige mit einem Einkommen unter Sozialhilfeniveau hoffen.
Ohne Beitrag weiter versichert

Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland auch für PKV-Mitglieder eine Krankenversicherungspflicht. Wer also seinen Beitrag nicht mehr zahlen kann, bleibt weiter bei seiner Kasse versichert. Denn es besteht laut der Unabhängigen Patientenberatung ein "Notanspruch". Eine Kündigung des Vertrags seitens der Unternehmen sei nicht ohne weiteres möglich. dpa/ApoRisk



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