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Wissen & Tipps | Private Krankenversicherung

Privileg oder Mogelpackung?

 

Längst nicht jeder Privattarif hält, was er verspricht. Wer wechseln kann, sollte sich diesen Schritt sorgfältig überlegen.

Fachärzte weigern sich, Hausbesuche bei Pflegefällen zu machen; Kassenpatienten erhalten nur noch eine „Basisversorgung", teils verlangen Mediziner sogar Sonderzahlungen von ihren gesetzlich versicherten Patienten. Es sind verstörende Meldungen, die dieser Tage für Schlagzeilen sorgen. Bislang gab es jedoch zumindest eine kleine, feine Gruppe, die auf der Sonnenseite des Lebens zu stehen schien. Die Privatversicherten.

Inzwischen hat sich aber auch deren Stimmung deutlich getrübt. Der Grund: Zeitgleich mit der Reform der Arzthonorare - sie ist Auslöser für die dramatischen Entwicklungen im Kassensegment - ist auch die letzte Stufe der jüngsten Gesundheitsreform in Kraft getreten. Und die hat es, auch wenn die Politik das anders sieht, nicht wirklich gut mt den Privatversicherten gemeint.

Enttäuschte Erwartungen

Was hatte man ihnen zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses nicht alles versprochen: Sie, die bislang fast unlösbar mit ihrem privaten Versicherer verbunden waren, sollten endlich die Möglichkeit erhalten, frei zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen und dabei ihre Finanzpolster fürs Alter mitzunehmen. Weniger Begüterten stellte die Politik einen preisgünstigen Basistarif in Aussicht, mit dem sich die Kosten schlank halten ließen.

Übrig geblieben ist von den hehren Plänen wenig. Damit nicht genug: Auch das Versprechen, Hightech-Medizin zu Billigpreisen zu gewähren, können die Gesellschaften längst nicht immer einlösen. Stattdessen mutiert das vermeintliche Sparmodell zur Kostenfalle: Die Beiträge der Privaten steigen deutlich schneller als im gesetzlichen System, Fehler bei der Auswahl des Versicherers lassen sich noch immer schwer korrigieren, und die Rückkehr in den Schoß der Kasse ist meist verboten.

Wer dennoch damit liebäugelt, dem gesetzlichen System den Rücken zu kehren oder seinen privaten Krankenversicherungsschutz umzugestalten, sollte diesen Schritt mehrfach überdenken. Die wichtigsten Hintergrundinformationen für Privatpatienten - und solche, die es werden wollen.

 
Wer ins private Lager wechseln darf

Die weitverbreitete Auffassung, dass nur Gutverdiener Zugang zur privaten Krankenversicherung haben, bleibt auch nach der Gesundheitsreform falsch. Freiberufler, mit Ausnahme einiger freischaffender Künstler und Publizisten, sowie Selbstständige können noch immer unabhängig von der Höhe ihres Einkommens bei Allianz und Co. anheuern. Auch Staatsdiener wie etwa Beamte, Richter oder Abgeordnete müssen keine Lohnabrechnung vorlegen, um ins private Lager übertreten zu dürfen.

Deutlich schwerer haben es gewöhnliche Arbeitnehmer. Wollen sie den Status eines Privatpatienten erreichen, gilt es massive Hürden zu überwinden. Festangestellte, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Rücken kehren wollen, müssen drei volle Kalenderjahre lang ein Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze nachweisen. Kassenmitglieder, die im laufenden Jahr zu den Privaten überlaufen wollen, müssen daher im Jahr 2006 die Grenze von 47 250 Euro Jahresbrutto erreicht haben, im Jahr 2007 darf das Salär nicht unter 47 700 Euro und im Jahr 2008 nicht unter 48 150 Euro gelegen haben. Gerade junge, gesunde Menschen, die bislang das Gros der Wechselwilligen stellten, müssen sich daher eine Weile gedulden, ehe sie das gesetzliche System verlassen können.

Plötzlich privat

Seit Juli 2007 sieht das Gesetz allerdings noch eine weitere Möglichkeit vor, (wieder) Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden. „Die Gesellschaften müssen alle Kunden bei sich aufnehmen, die derzeit ohne Versicherungsschutz sind", erläutert Lutz Weiberle, Fachanwalt für Medizinrecht aus Stuttgart. Ein Gewinn ist das vor allem für jene, die zuvor aus der privaten Versicherung ausgeschlossen wurden, zum Beispiel, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen konnten und keine Chance auf eine Rückkehr in die GKV hatten. Auch Selbstständige, die bislang ohne Versicherungsschutz dastanden, profitieren.

Die Luxustarife der Privaten werden für diese Klientel allerdings kaum infrage kommen. „Die Rückkehrer müssen in den meisten Fällen mit dem Basistarif der Gesellschaften vorliebnehmen", schätzt Medizinrechtler Weiberle. Das bedeutet: Auf dem Papier ist der Kunde zwar Privatpatient, behandelt wird er allerdings nach Kassenmaßstäben. Grund: Das Leistungsniveau des Basistarifs entspricht in etwa dem des gesetzlichen Systems. Individuelle Risiken wie etwa Vorerkrankungen haben keinen Einfluss auf Leistungsumfang und Beitragshöhe. Billig ist der vermeintliche Sozialtarif allerdings nicht: Zwar dürfen Allianz und Co. ihren Kunden im Basistarif nicht mehr abnehmen, als den Höchstsatz der gesetzliche Krankenversicherung - derzeit sind das aber stolze 570 Euro monatlich. Damit zahlen Basistarifler deutlich mehr als manch altgedienter Privatpatient für einen höherwertigen Tarif.

 
Wie viel der private Schutz kostet

Während sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für jedes Mitglied genau berechnen lassen, sind die Summen, die Privatversicherte für ihren Gesundheitsschutz aufwenden müssen, nicht pauschal zu beziffern. In der GKV führt jeder Kunde exakt 15,5 Prozent (14,9 Prozent ab Juli 2009) von seinem beitragspflichtigen Einkommen ab. Im Gegensatz dazu haben es die Versicherten der PKV selbst in der Hand, ob sie besonders hohe oder vergleichsweise niedrige Prämien bezahlen. Der Grund dafür liegt in der unterschiedlichen Konzeption der beiden Systeme.

Das gesetzliche System folgt noch immer dem Prinzip, einen weitgehend einheitlichen Rundumschutz für seine Versicherten anzubieten. Ganz anders im privaten Lager: Hier gilt: Erlaubt ist, was gefällt - und was der Kunde zahlen kann. Vom weltweiten Krankenschutz über das Einbettzimmer in der Klinik bis hin zur Heilpraktikerbehandlung - der Kunde kann seinen individuellen Schutz selbst bestimmen. Je nachdem, ob er sich mit einem eher bescheidenen Leistungsspektrum zufrieden gibt oder ein Rundum-sorglos-Paket bucht, variieren die Preise oft um einige Hundert Euro im Monat.

Krank kostet mehr

Nicht nur die Wahl des Tarifs hat Einfluss auf die Kosten. Auch individuelle Faktoren wie das Eintrittsalter des Kunden, dessen Geschlecht und der Gesundheitszustand wirken sich auf die Höhe der Beiträge aus. Grob vereinfacht bedeutet das: Im selben Tarif zahlen Alte mehr als Junge, Kranke mehr als Gesunde. Zwar bildet die private Krankenversicherung sogenannte Alterungsrückstellungen, die Beitragsschübe im Alter verhindern sollen. Diese Summen reichen aber nicht aus, um die Prämien in der PKV langfristig stabil zu halten.

„Jährliche Steigerungen von sechs bis zehn Prozent sind keineswegs unüblich", warnt Versicherungsberater Falken. „Damit liegen die Privaten deutlich über den Steigerungen der gesetzlichen Kassen." Im Ergebnis bedeutet das: Auch wenn die Diskussion um die Kassenbeiträge derzeit noch so leidenschaftlich geführt wird - die Preisentwicklung im gesetzlichen System ist noch immer vergleichsweise moderat: Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung stieg seit 1986 um durchschnittlich 3,34 Prozent pro Jahr - und damit etwa halb so schnell wie die Beiträge der Privaten.

Sonderfall: Basistarif

Der neu eingeführte Basistarif bricht mit dem Prinzip der PKV, die Prämien für den Gesundheitsschutz streng an den tatsächlichen Risiken auszurichten: Er ist per Gesetz auf den Höchstbeitrag im gesetzlichen System gedeckelt. Versicherte, die nachweisen können, dass sie mit dieser Summe überfordert sind, zahlen nur die Hälfte. „Wer selbst den ermäßigten Beitragssatz nicht aufbringen kann und keine Angehörigen hat, die ihn unterstützen könnten, kann außerdem einen staatlichen Zuschuss von bis zu 125 Euro beantragen. Er bestreitet dann nur noch etwa ein Viertel des regulären Beitrags aus eigener Tasche", erläutert Jens Wegner, Referent des Verbands der Privaten Krankenversicherung in Berlin.

 
Für wen die Private überlegenswert ist

Auch wenn die Verlockung groß ist, durch den Übertritt ins private Lager einige Tausend Euro pro Jahr zu sparen - wer den Ausstieg aus dem gesetzlichen System in Erwägung zieht, sollte sich nicht von den Einstiegsangeboten der Gesellschaften blenden lassen. In der Vergangenheit haben sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Schnitt alle zwölf Jahre verdoppelt. Weiteres Manko: Tarife, die neu auf den Markt kommen, besitzen zu Beginn ihrer Laufzeit oft eine extrem günstige Mitgliederstruktur aus jungen und gesunden Kunden. „Wenn jedoch all diese Versicherten nach und nach älter werden, ohne dass junge Neukunden hinzukommen, sind Beitragserhöhungen unvermeidbar", weiß Niels Nauhauser, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sein Rat: Ohne fachkundige Beratung sollte sich niemand zum Vertragsabschluss bewegen lassen. Zudem entscheiden auch die persönlichen Lebensumstände darüber, ob sich eine private Versicherung langfristig rechnet - oder zum Verlustgeschäft wird. Grobe Faustregeln lassen sich jedoch für die folgenden Fallgruppen erstellen:

Beihilfeberechtigte, allen voran Beamte, fahren mit einer privaten Krankenversicherung meist am besten. Anders als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft zahlen Staatsdiener in der GKV unabhängig von ihrem Einkommen stets den Höchstbeitrag. Die PKV ist meist die günstigere Option, zumal der Staat seinen Bediensteten und deren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen über die Beihilfe 50 bis 80 Prozent der Heilkosten ersetzt.

Singles bevorzugt

Überlegenswert ist der Wechsel auch für Alleinstehende oder kinderlose Doppelverdiener. Wer seine Familienplanung noch nicht abgeschlossen hat, sollte den Wechsel allerdings besonders sorgfältig kalkulieren: Während die gesetzliche Krankenkasse Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner (noch) kostenlos versichert, erhebt die PKV für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag.

„Die Entscheidung, ob ein Kind gesetzlich oder privat versichert wird, entscheiden nicht etwa dessen Eltern, sondern deren Einkommen", warnt Rechtsanwalt Weiberle. Sind beide Eheleute erwerbstätig, teilt das Kind den Versicherungsschutz des Besserverdieners. Ist dies - wie häufig - der privat versicherte Elternteil, müssen die Kinder ebenfalls eine private Police erhalten. Selbst wenn Vater oder Mutter noch Mitglied der GKV sind, scheidet eine kostenlose Familienversicherung aus. Eltern müssen neben ihren eigenen Aufwendungen einen Beitrag zwischen 70 und 90 Euro pro Kind und Monat einkalkulieren.

Gefahrenzulage für Kranke

Der Aufnahme in die private Krankenversicherung geht immer eine umfassende Gesundheitsprüfung voraus. Anders als in der GKV kalkulieren die privaten Gesellschaften die Beiträge ihrer Kunden - außer im Basistarif - streng nach Risiko. Faustregel: Je jünger und gesünder ein Kunde ist, desto niedriger sind auch seine Prämien. Umgekehrt gilt: Je mehr Wehwehchen ein Kunde mitbringt, desto höher fallen auch die Risikozuschläge auf die Beiträge aus. Bei besonders schwerwiegenden Krankheiten können die Versicherer den Kunden sogar ganz ablehnen.

Dennoch ist es alles andere als ratsam, beim Gesundheitscheck zu schummeln. „Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert, dass die Gesellschaft im Ernstfall den Vertrag anficht und rückwirkend auflöst", weiß Anwalt Weiberle. Der Kunde steht dann erst einmal ohne Versicherungsschutz da und muss für offene Arztrechnungen allein geradestehen. „Es kommt schon vor, dass ein Kunde so auf einigen Zehntausend Euro sitzen bleibt", so die Erfahrung des Juristen.

Gesundheitlich angeschlagene Interessenten für eine private Police haben daher nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie zahlen die mitunter horrenden Risikoaufschläge, oder sie entscheiden sich für den brancheneinheitlichen Basistarif. Auch hier führen die Gesellschaften zwar einen Risikocheck durch; anders als in höherwertigen Tarifen wirkt sich dessen Ergebnis aber nicht negativ auf die Höhe der Beiträge aus: Es bleibt bei der Bemessung nach Eintrittalter und Geschlecht.

Fazit: Kunden, die mit gesundheitlichen Problemen kämpfen oder sich noch Kinder wünschen, sollten sich von der Idee einer privaten Vollversicherung verabschieden. „Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist in den meisten Fällen deutlich schlechter als im gesetzlichen System", so das Urteil von Berater Falken. Für alleinstehende Gutverdiener, die kinderlos bleiben wollen, könne die PKV hingegen eine lohnende Alternative sein: Falken: „Gerade Menschen, die berufsbedingt viel auf Reisen sind und oft wochen- oder monatelang im Ausland arbeiten, ist die PKV oft die geeignetere Lösung, weil sie anders als die Kasse auch im Ausland einen flexiblen Versicherungsschutz gewähren kann." 

 
Warum ein Anbieterwechsel nur selten lohnt

Es sollte der Beginn einer neuen Ära werden: Schluss mit den Zeiten, in denen die Entscheidung für einen privaten Versicherer den Kunden quasi lebenslang an seine Gesellschaft kettete. Auch Privatpatienten sollten endlich in den Genuss eines echten Wechselrechts kommen - und zwar ohne dabei ihre jahrelang angesparten Alterungsrückstellungen zu verlieren.

Die Idee war populär: Jeder fünfte Privatpatient fühlt sich in seiner eigenen Versicherung nicht mehr heimisch - sei es, weil die Beiträge in schwindelerregende Höhen gestiegen sind, oder weil die Assekuranzen immer intensiver an den Leistungen sparten. Umso ernüchternder ist die Tatsache, dass von den hehren Plänen der Politik kaum etwas übrig geblieben ist. Vor allem Altkunden der Privaten profitieren von den Neuerungen nur marginal.

Kaum Chancen für Bestandskunden

Manko Nummer eins: Wer bis zum 31. Dezember 2008 bereits privat versichert war, kann nur innerhalb der ersten sechs Monaten des Jahres 2009 zu einem anderen Anbieter wechseln - und muss dort erst einmal in den Basistarif eintreten. Nach Ablauf der Frist steht wechselwilligen Bestandskunden ausschließlich der Basistarif des eigenen Unternehmens offen. Und selbst diesen Wechsel hat der Gesetzgeber noch einmal massiv erschwert.

„Die Versicherten müssen mindestens 55 Jahre alt oder bedürftig sein. Das ist dann der Fall, wenn ihr Einkommen nach Abzug der Prämien auf Hartz-IV-Niveau sinken würde", so Charlotte Henkel, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Fazit: Jüngere Versicherte, die sich Mitte des Jahres noch nicht zu einem Übertritt durchgerungen haben, müssen bleiben, wo sie sind - oder sie bekommen die volle Härte der alten Regelung zu spüren und verlieren bei einem Wechsel ihre gesamten Alterungsrückstellungen.

Manko Nummer zwei: Wer nicht dauerhaft im Basistarif der Zielgesellschaft verharren will, hat zwar nach 18 Monaten die Möglichkeit, einen hochwertigeren Tarif zu wählen. Für den aber muss er erneut einen Gesundheitscheck durchlaufen - und den besteht nur, wer sich auch nach Ablauf der anderthalb Jahre noch bester Gesundheit erfreut.

Vorteil für Neuzugänge

Deutlich komfortabler sind da schon die Wechseloptionen für jene Versicherte, die erst nach dem 1.1.2009 einer privaten Versicherung beigetreten sind. Sie dürfen sich jederzeit frei zwischen allen Basistarifen der Branche entscheiden. Über die grundsätzlichen Probleme der neuen Freizügigkeit kann allerdings auch diese Regelung nicht hinwegtäuschen.

„Die neuen Regeln sind so gestrickt, dass sie nur den gesunden Kunden nutzen, die kranken bleiben in einem Tarif zurück, der immer teurer wird, weil die Zahl der Einzahler schrumpft und die Einnahmen der Versicherung nicht mehr reichen, um die angeschlagenen Zurückgebliebenen zu den bisherigen Konditionen zu versichern", moniert Gregor Thüsing, Rechtsprofessor an der Universität Bonn.

Selbst wer zu der privilegierten Gruppe der Gesunden gehört, hat nach dem neuen Recht ein massives Problem: Wie hoch die Summen sein werden, die die Gesellschaften als Ersatz für abgesparte Kapitalpolster mitgeben, gehört noch immer zu den bestgehüteten Geheimnissen der Branche.

 
Wer zurück in die Kasse darf - oder muss

Angesichts der eher unattraktiven Wechselmöglichkeiten gleicht die Entscheidung für die private Krankenversicherung noch immer einem Eheversprechen. Auch hier gilt: Der Versicherte ist in guten wie in schlechten Tagen gebunden. Und wenn es doch zur Trennung kommen soll, ist dies meist mit erheblichen Verlusten verbunden.

Konkret bedeutet das: Gehaltsverzicht. „Arbeitnehmer, die den Absprung schaffen und ins gesetzliche System zurückkehren wollen, müssen belegen, dass sie ein volles Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze verdient, also über zwölf Monate hinweg weniger als 4012, 50 Euro Bruttogehalt pro Monat erhalten haben", erläutert Julia Nill, Gesundheitsreferentin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wer vorher gut verdient hat und seinen Chef nicht um eine einjährige Gehaltssenkung bitten will, kann sein Ziel eigentlich nur durch eine Umstellung auf einen Teilzeitjob erreichen", so die Expertin. Nach Ablauf des mageren Jahres ist der Weg in die Kasse dann wieder offen. Wer nun wieder mehr verdient, darf trotzdem bleiben - als freiwilliges Mitglied.

Scheiden tut weh

Noch schwieriger gestaltet sich die Rückkehr für Selbstständige. Der Grund: Da Freischaffende unabhängig von ihrem Einkommen entscheiden können, wo sie sich versichern wollen, hilft es ihnen wenig, die Einnahmen unter die Versicherungspflichtgrenze zu drücken. „Die einzige Möglichkeit wäre, sich wieder einen festen Job zu suchen", so Expertin Nill. Dabei reiche es allerdings nicht, pro forma ein paar Stunden als Putzkraft zu arbeiten. „Die Festanstellung muss die berufliche Hauptbeschäftigung sein. Und natürlich darf auch hier das monatliche Einkommen nicht mehr als 4012,50 Euro betragen."

Wer mit diesen Maßzahlen ein Jahr durchgehalten hat, darf zurück in die GKV - und könnte, zumindest theoretisch, seine freiberufliche Tätigkeit wieder aufnehmen. Senioren ab 55 haben es noch schwerer. Eine Rückkehr in die Kasse ist für sie endgültig ausgeschlossen. Sie müssen dauerhaft in der Privaten bleiben und gegebenenfalls mit dem Basistarif vorliebnehmen.

Vorsicht, Falle

Seit der Gesundheitsreform gibt es von der Faustregel „einmal Privat, immer privat" eine weitere Ausnahme: die Zwangsrückführung ehemals Privatversicherter auch gegen deren Willen. Sie ist in zwei Konstellationen denkbar.

Fallgruppe eins sind Arbeitnehmer, die ihre Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung aufbessern, deren Einkommen aber nur knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Vorsorgezahlungen schmälern das steuerpflichtige Bruttoeinkommen der Betroffenen und damit jene Summe, die über Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in der GKV entscheidet. Bei Unterschreiten der relevanten Einkommensgrenze droht die Degradierung zum Kassenpatient.

Fallgruppe zwei: Wer aus der Selbständigkeit in eine Festanstellung wechselt, verliert nach der aktuellen Gesetzeslage seinen privaten Schutz zumindest vorübergehend. Unabhängig davon, wie viel er verdient oder in den Vorjahren verdient hat, wird er für mindestens drei Jahre wieder Pflichtmitglied der GKV.



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