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Steuer & Recht
Ob Herr und Frau Jedermann im Ruhestand eine Steuererklärung abgeben müssen, lässt sich auf die Schnelle nun mit einem neuen Internetrechner zumindest überschlägig beantworten.
Das Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist, hat grundsätzlich auch normale Altersrentner und Altersrentnerinnen steuerpflichtig gemacht. Eine erste Antwort auf die Frage, ob tatsächlich eine Steuererklärung abgegeben werden muss, bietet der Steuer-Check der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO).
Der Steuer-Check im Internet für die Ruheständler kann für viele hilfreich sein. Insbesondere nach dem die Finanzverwaltung nach Angaben der beiden Check-Erfinder angekündigt hat, ab Oktober 2009 verstärkt auf Rentnerinnen und Rentner zuzugehen, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben.
Grundlage für den Fiskus sind die Rentenbezugsmitteilungen, die er von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erhält. Die ZfA ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt.
Wie viele Rentner und Renterinnen die nachgelagerte Besteuerung der Altersbezüge zu Steuerschuldnern macht, ist unbekannt. Walter Link, Vorsitzender der BAGSO, schätzt, dass etwa 3,5 Millionen Rentenempfänger zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Nach anderen Schätzungen ist es jeder vierte Haushalt.
Eines aber ist gewiss: „Bei vielen Betroffenen herrscht Unklarheit über die Rechtslage und somit auch über die Steuersparmöglichkeiten", so der BAGSO-Vorsitzende weiter. Das soll der Steuer-Check ändern, der sich in drei einfachen Schritten mit dem Ankreuzen mehrerer Kästchen bewerkstelligen lässt.
Schritt eins sind die regelmäßigen Einkünfte aus Rente und gewerblicher beziehungsweise selbstständiger Tätigkeit. Im zweiten Schritt werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung, Verpachtung und Nebeneinnahmen abgefragt. In beiden Fällen wird allerdings nur erfasst, ob ein bestimmtes Minimum an Einkünften überschritten wird. Mehr als „ja" oder „nein" kann nicht geantwortet werden.
Daran schließt sich die Frage zur Form der Geldanlage an: Lebensversicherungen, Anleihen, Sparbriefe, Festgeld, Fonds und Zertifikate. Das Ergebnis erfolgt unmittelbar, ohne aber, wie ausdrücklich betont wird, eine steuerliche Beratung zu ersetzen. Denn diese darf das Angebot auch nicht leisten.
Zwar wird auch noch die veränderte steuerliche Behandlung der Lebensversicherung seit dem 1. Januar 2005 erläutert. Doch wer mehr will, muss sich einen Steuerberater suchen. Und dafür gibt es ein weiteres Kästchen, in das die Postleitzahl des Wohnorts eingegeben werden muss.
Mehr braucht es nicht, auch wenn mehr Kästchen ausgefüllt werden können. Die Postleitzahl genügt jedenfalls, um von der Bundessteuerberaterkammer selbst in einer kleineren Stadt wie Meckenheim in der Nähe von Bonn sechs Adressen mit allen erforderlichen Kontaktdaten zu erhalten. (v e r p d)
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