• Keine Pauschalsteuer mehr auf "Aufmerksamkeiten" an Kunden

    Steuer & Recht | Bereits der Steuerberaterverband Hessen berichtete jüngst von einer durch die Finanzverwaltung Hessen verlautbarten, für die Praxis bedeutsamen Vereinfa ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Ratgeber - Apotheke:


Steuer & Recht

Keine Pauschalsteuer mehr auf "Aufmerksamkeiten" an Kunden



Bereits der Steuerberaterverband Hessen berichtete jüngst von einer durch die Finanzverwaltung Hessen verlautbarten, für die Praxis bedeutsamen Vereinfachungsregelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen. Im Rahmen des § 37b EStG soll ab sofort die für Arbeitnehmer für Sachbezüge unter 40 Euro geltende Begünstigung (R 19.6 LStR 2011) auch für Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte gelten. Mit einer Rundverfügung vom 10.10.2012 über Zweifelsfragen zur Pauschalierung der Einkommensteuer gemäß § 37b EStG (Az. S 2297b A-1St 222) schafft die Oberfinanzdirektion Frankfurt so eine deutliche Erleichterung für die Praxis.

Kostenabbau und Rechtssicherheit

Mit dieser Analogie müssen bloße Aufmerksamkeiten, deren Wert 40 Euro (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigt, beispielsweise an einen Kunden anlässlich eines besonderen persönlichen Anlasses nicht mehr mit in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer einbezogen werden. Das der Pauschalierungsvorschrift seit ihrer Einführung zu Grunde liegende "Einheitlichkeits-Dogma" wird damit weiter aufgeweicht. Praxisnah entfallen künftig bei der Ausübung des Wahlrechts die Kosten für die Pauschalsteuer bei Kleinstgeschenken wie beispielsweise Blumensträußen, die ein Unternehmer einer Vielzahl von Kunden zu deren Geburtstagen schenkt. Zudem schafft diese Handhabung für die Fälle Rechtssicherheit, in denen das Wahlrecht nicht ausgeübt wurde. Die Finanzverwaltung dürfte insoweit bei Betriebsprüfungen bei Zuwendungen unter 40 Euro keine Kontrollmitteilungen mehr veranlassen.


BMF bestätigt bundesweite Geltung

Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist diese Vereinfachung zwischen Bund und Ländern abgestimmt und findet bundesweit Anwendung. Eine entsprechende Änderung des BMF-Schreibens zu § 37b EStG ist zwar vorgesehen, muss aber noch auf sich warten lassen.


Finanzverwaltung nähert sich der Anregung des DStV

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat in der Vergangenheit bereits mehrfach angeregt, dass zum Bürokratie- und Kostenabbau die einheitliche Ausübung des Wahlrechts auf Geschenke über 35 Euro im Wirtschaftsjahr beschränkt wird (vgl. Stellungnahmen S 04/07 zur gesetzlichen Einführung von § 37b EStG und S 01/08 zum Entwurf des BMF-Schreibens zu § 37b EStG). Mit der analogen Anwendung der Begünstigung für Arbeitnehmer auf Zuwendungen an Dritte schafft die Finanzverwaltung zwar einen zu begrüßenden Gleichlauf. Ein noch wirksamerer Beitrag zur Bürokratiereduzierung wäre jedoch die Anhebung des Werts der so genannten "Streubesitzwerbeartikel", die laut BMF-Schreiben schon seit jeher nicht mit in die Pauschalierung einbezogen werden, auf einen Betrag von 35 Euro. Dies würde einen sachgemäßen Gleichtakt mit der Regelung zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG) bewirken, wie es auch die wörtliche Lesart des § 37b EStG nahe legt.

Quelle: DStV

 


Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner