
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Apothekenbetreiber geraten unter Druck, weil Versorgung und Abrechnung auseinanderfallen
14. Mai 2025
Retaxationen sind für Apotheken längst nicht mehr bloß ärgerliche Einzelfälle, sondern ein strukturelles Risiko. Besonders perfide wird es, wenn sie aus gesetzlich erlaubtem Handeln resultieren – etwa bei der Stückelung von Arzneimitteln infolge eines Lieferengpasses. Was das ALBVVG ausdrücklich gestattet, verwandelt sich in der Abrechnungspraxis zur Haftungsfalle. Krankenkassen verlangen Zuzahlungen pro abgegebener Packung, selbst wenn laut Gesetz eine einmalige Beteiligung ausreichen würde. Wer im Sinne der Patientenversorgung handelt und korrekt dokumentiert, wird dennoch wirtschaftlich sanktioniert. In dieser Gemengelage wird eine Vermögensschadenversicherung zum strategischen Muss: Sie schützt vor Retaxverlusten, die nicht auf Fehler, sondern auf Systemwidersprüche zurückgehen. Apothekenbetreiber sollten diesen Schutz nicht länger als freiwillige Ergänzung betrachten, sondern als Teil ihrer ökonomischen Grundversorgung. Denn ohne klare Absicherung wird aus jeder Rezeptur ein betriebswirtschaftliches Risiko – ungeachtet pharmazeutischer Sorgfalt oder rechtlicher Konformität.
Die zunehmenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln stellen Apotheken vor tägliche Herausforderungen. Um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten sicherzustellen, greifen viele Apotheken auf gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelungen zurück – etwa auf die sogenannte Stückelung, also die Abgabe mehrerer kleinerer Packungen anstelle der verordneten Originalgröße. Möglich macht dies das ALBVVG, das Apotheken bei Engpässen explizit erlaubt, Abweichungen von der ursprünglichen Verordnung vorzunehmen, sofern die Gesamtwirkstoffmenge gleich bleibt. Was politisch als Versorgungssicherung gedacht ist, wird in der Praxis jedoch zunehmend zum wirtschaftlichen Risiko.
Denn während die Abgabe korrekt dokumentiert und rechtlich gedeckt ist, fordern viele Krankenkassen nachträglich zusätzliche Zuzahlungen – oder retaxieren die gesamte Verordnung, wenn diese nicht pro abgegebener Packung abgerechnet wurde. Die Apotheken geraten damit in eine faktische Zwickmühle: Entweder sie verlangen von ihren Patientinnen und Patienten mehrfach Zuzahlung und riskieren damit eine unzulässige Mehrbelastung – oder sie halten sich an die gesetzlich vorgesehene Regelung und erleiden im Zweifel eine komplette Retaxation. Besonders betroffen sind Betriebe, die aus Verantwortung handeln und die Patient:innenversorgung priorisieren – ohne jede Rückendeckung im System.
Die wirtschaftlichen Folgen dieser Retaxationen sind enorm. Je nach Präparat können einzelne Rückforderungen vier- bis fünfstellige Beträge erreichen. Noch dramatischer ist die Praxis, bei der Krankenkassen bei erkannten formalen Abweichungen ganze Serien von Abgaben retaxieren. Dies betrifft insbesondere Apotheken mit hohem Rezeptdurchsatz oder mit spezialisierten Versorgungsprofilen. Der Verdacht: Wer ein bestimmtes Vorgehen mehrfach anwendet, gerät unter Generalverdacht systematischer Fehlabrechnung. Die betroffenen Apotheken stehen damit nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern auch vor einer tiefen Vertrauenskrise gegenüber den Kassen.
Der gesetzlich gewollte Handlungsspielraum verliert in dieser Gemengelage jede Wirkung. Das ALBVVG suggeriert Flexibilität – doch das GKV-System verneint diese Realität auf Abrechnungsebene. Der gesetzestreue Apotheker wird so zum haushaltsfremden Risikofaktor. Statt Planungssicherheit herrscht Unberechenbarkeit. Der wirtschaftliche Druck auf Apotheken wächst – insbesondere auf kleine, inhabergeführte Betriebe im ländlichen Raum, die nicht auf Rücklagen zurückgreifen können. Wer heute eine Apotheke führt, muss nicht nur versorgen, sondern sich gegen ein System absichern, das trotz politischer Absichtserklärungen nach anderen Logiken funktioniert.
Eine entscheidende Rolle spielt deshalb die gezielte Absicherung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese greift dort, wo Retaxationen zu finanziellen Schäden führen – vorausgesetzt, die Abgabe erfolgte rechtmäßig und nachvollziehbar dokumentiert. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall nicht nur die wirtschaftliche Kompensation, sondern bietet auch juristische Unterstützung in der Auseinandersetzung mit den Krankenkassen. Damit wird sie zur tragenden Säule eines modernen Risikomanagements in der Apotheke.
Doch viele Betriebe sind bislang nicht ausreichend abgesichert. Vielfach fehlt das Bewusstsein für die strukturelle Gefährdung, die aus administrativer Auslegung von Kassenseite erwächst. Während klassische Betriebsausfallversicherungen nur bei technischen oder personellen Ausfällen greifen, ist die Vermögensschadenversicherung gezielt auf systemisch bedingte Abrechnungsrisiken zugeschnitten – ein Aspekt, der angesichts der aktuellen Entwicklung nicht länger ignoriert werden kann.
Die Verantwortung liegt jedoch nicht allein bei den Apotheken. Auch das Gesundheitssystem muss sich fragen lassen, warum gesetzlich erwünschte Versorgungslösungen in der Praxis zu wirtschaftlicher Bestrafung führen. Solange es keine einheitlichen Vorgaben zur Umsetzung der ALBVVG-Stückelungsregel gibt, bleibt der Rückgriff auf Versicherungsschutz für viele Apotheken der einzige Weg, sich gegen existenzielle Retaxrisiken zu wappnen. Apotheken, die Versorgung sichern, dürfen nicht länger dafür haftbar gemacht werden, dass das System seine eigene Flexibilität nicht anerkennt.
Die gegenwärtige Praxis der Retaxation bei Stückelungen offenbart ein systemisches Missverhältnis zwischen gesetzlicher Norm und realwirtschaftlicher Umsetzung. Dass eine Apotheke für exakt das Verhalten sanktioniert wird, das gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist, stellt einen fundamentalen Bruch des Rechts- und Vertrauensprinzips dar. Es ist nicht nur absurd, sondern gefährlich, dass die gelebte Versorgungspraxis in Form der Stückelung – in medizinischer wie juristischer Hinsicht sachgerecht – von den Krankenkassen in Form von Retaxationen unterlaufen wird. Dieser Widerspruch lähmt nicht nur die operative Effizienz der Apotheken, sondern zersetzt das Fundament partnerschaftlicher Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Der eigentliche Skandal liegt jedoch nicht in der Existenz von Retaxationen, sondern in ihrer systemischen Struktur: Sie basieren auf der asymmetrischen Machtverteilung zwischen Apotheken und Kassen. Während erstere gesetzestreu, versorgungsorientiert und unter hohem wirtschaftlichem Druck arbeiten, verfügen letztere über Ermessensspielräume, die sie zunehmend repressiv auslegen. Das erzeugt eine Dynamik, in der Apotheken gezwungen sind, sich weniger an Versorgungsrealität und medizinischer Angemessenheit zu orientieren als an potenziellen Abrechnungsfolgen. Die Folge: Defensive statt offensive Versorgung, Bürokratie statt pharmazeutischer Kompetenz.
Wenn in diesem Kontext Vermögensschadenversicherungen zur betrieblichen Notwendigkeit werden, ist das kein Zeichen unternehmerischer Vorsicht, sondern systemischer Verzweiflung. Es zeugt davon, dass Apotheken nicht mehr auf die Verlässlichkeit gesetzlicher Regelungen vertrauen können – und sich stattdessen gegen die Auslegungshoheit der Kostenträger absichern müssen. Das ist ein Armutszeugnis für ein System, das in seiner Rhetorik auf Versorgungssicherheit pocht, in der Praxis aber strukturelle Unsicherheit produziert.
Eine funktionierende Gesundheitsversorgung benötigt verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch, dass gesetzliche Ausnahmeregelungen – wie die Stückelung im ALBVVG – nicht zur Retaxfalle werden dürfen. Wenn das GKV-System weiterhin auf ökonomische Kontrolle statt partnerschaftliche Koordination setzt, droht nicht nur eine wirtschaftliche Destabilisierung der Apothekenlandschaft, sondern auch ein nachhaltiger Vertrauensverlust in das gesamte System der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Die Politik muss endlich anerkennen, dass nicht nur Gesetze, sondern auch deren praktische Durchsetzbarkeit über die Qualität der Versorgung entscheiden. Und die Kassen müssen sich fragen, wie lange sie noch mit dem Prinzip des formalistischen Erstattungsentzugs operieren können, bevor der Versorgungsauftrag auf der Strecke bleibt.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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