• 26.05.2025 – Rezeptfälschung trifft Sicherheitslücke, Versicherungen unter Zugzwang, Apotheken in Präventionspflicht

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Warum Rezeptbetrug zur Haftungsfrage wird, welche Absicherung Apotheken brauchen und welche Rolle Policen künftig wirklich spielen müssen

Rezeptfälschung trifft Sicherheitslücke, Versicherungen unter Zugzwang, Apotheken in Präventionspflicht

 

26. Mai 2025

Die Welle professioneller Rezeptfälschungen trifft Apotheken im Kern ihrer wirtschaftlichen Existenz, denn immer häufiger führen Nullretaxationen aufgrund gefälschter Verordnungen zu gravierenden Verlusten, während die bisherige Absicherungslogik der Versicherer versagt, klassische Policen nicht greifen und die Last der Verantwortung einseitig auf den Schultern der Betriebe liegt, sodass eine neue Generation an Versicherungskonzepten nötig wird – eine, die strukturell auf Rezeptbetrug vorbereitet ist, Prävention ernst nimmt und Haftung nicht länger zum Einzelrisiko macht.


Professionell gefälschte Rezepte für hochpreisige Arzneimittel wie GLP-1-Rezeptoragonisten setzen Apotheken bundesweit unter Druck – wirtschaftlich, rechtlich, organisatorisch. Die jüngste Welle von Betrugsfällen zeigt deutlich, wie verwundbar die Strukturen der Arzneimittelversorgung noch immer sind. Vor allem das papierbasierte Rezeptwesen macht es kriminellen Tätern leicht, systematisch in Versorgungsketten einzudringen, Apotheken als Verteilungsstellen auszunutzen und die Erstattungspflicht der Kassen zu unterlaufen. Retaxationen im vier- bis fünfstelligen Bereich sind keine Ausnahme mehr – sie treffen Apotheken oft unvorbereitet und existenzgefährdend.

Die Absicherung gegen Schäden aus Rezeptfälschungen erhält vor diesem Hintergrund eine neue, zentrale Bedeutung. Nicht nur als Rückendeckung im Schadensfall, sondern als strategisches Element des Apothekenmanagements. Denn wer Rezeptbetrug bloß als bedauerliche Ausnahme behandelt, verkennt die Systematik, mit der Tätergruppen vorgehen – und die strukturelle Hilflosigkeit, mit der sich viele Betriebe bislang dagegen schützen. Die Risiken sind nicht mehr punktuell, sie sind methodisch. Und sie fordern zwingend eine Neuausrichtung der Versicherungslogik im Apothekenbetrieb.

Die Deckungslücken sind offenkundig. Klassische Betriebshaftpflichtpolicen greifen in Fällen vorsätzlicher Täuschung oft nicht. Inhaltsversicherungen sind meist auf Einbruch, Feuer oder Wasser fokussiert – nicht auf den finanziellen Totalausfall nach Nullretaxation aufgrund gefälschter Rezeptverordnung. Nur spezialisierte Versicherungskonzepte mit modularem Aufbau und spezifischer Retax- und Betrugsdeckung bieten heute noch einen adäquaten Schutz. Doch viele Apotheken kennen diese Optionen nicht – oder sind sich unsicher, welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich greifen. Eine flächendeckende Risikoaufklärung ist daher überfällig.

Gleichzeitig wächst die Erwartung an Apothekenbetreiber, in Prävention zu investieren: Schulung von Personal, Sichtkontrolle bei Rezeptannahme, Prüfung von Arztdaten, Dokumentation von Zweifeln – alles Schritte, die in der Praxis aber unter Zeitdruck, Kundenfrequenz und Versorgungsverantwortung kaum zuverlässig leistbar sind. Ohne technische Unterstützung – etwa durch Rezept-Scan-Abgleich, digitale Signaturverifikation oder zentrale Echtzeitdatenbanken – bleibt Prävention vor allem eines: eine weitere Belastung im ohnehin angespannten Apothekenalltag.

Versicherungspolicen müssen diese Realität nicht nur abbilden, sondern proaktiv begleiten. Das bedeutet konkret: ein integrierter Schutz bei Vermögensschäden durch Rezeptbetrug, klare Leistungskriterien für Verdachtsfälle, juristische Ersthilfe bei Retaxkonflikten, und vor allem: vertraglich definierte Haftungsentlastung bei nachgewiesener Täuschung. Die Anbieter sind gefragt, mit der Apothekenpraxis zu sprechen – nicht nur über sie.

Aus Sicht der Standesvertretung ist die Forderung klar: Versicherungen gegen Rezeptfälschungen dürfen kein Zusatzmodul bleiben, sie müssen zum Mindeststandard jeder Apothekenabsicherung gehören. Denn die Realität zeigt: Wer heute rezeptpflichtige Arzneimittel abgibt, betreibt nicht nur Versorgung, sondern haftet de facto für die Sicherheit eines Systems, das ihm keine Schutzmechanismen bietet. Es ist an der Zeit, diese Last gerechter zu verteilen.

 

Redaktionelle Einordnung

Diese Mitteilung richtet sich an Versicherer, Kammern, Apothekenkooperationen sowie politische Entscheidungsträger im Gesundheitswesen. Ziel ist es, das strukturelle Risiko der Rezeptfälschung als ernsthafte Bedrohung für die betriebliche Kontinuität im Apothekenwesen zu benennen und die Notwendigkeit spezialisierter Versicherungsangebote als Teil der Versorgungsstruktur zu unterstreichen. Es geht nicht um Zusatznutzen, sondern um Grundabsicherung. Apotheken benötigen Schutz – nicht nur für Waren, sondern für Vertrauen.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

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