
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Hohe Retaxationen, unklare Prüfpflichten und lückenhafter Versicherungsschutz gefährden die wirtschaftliche Stabilität
15. April 2025
Gefälschte Rezepte sind längst kein Einzelfall mehr, sondern eine ernsthafte Bedrohung für Apothekenbetriebe. Organisierte Täter nutzen Schwachstellen im System, während Apotheken im Schadenfall allein haften – finanziell wie rechtlich. Standardversicherungen greifen oft nicht, Speziallösungen enttäuschen im Ernstfall. Gefordert sind jetzt realistische Prüfstandards, transparente Erstattungskriterien und branchentaugliche Absicherungskonzepte, die dem Apothekenalltag standhalten.
Die Zahl professionell gefälschter ärztlicher Verordnungen nimmt bundesweit deutlich zu. Besonders betroffen sind Apotheken, die zur Zielscheibe organisierter Täter werden, die gezielt hochpreisige Arzneimittel abfordern. Während die Täter weitgehend anonym bleiben, haften Apothekenbetriebe im Ernstfall allein – finanziell wie rechtlich. Die Folge sind immer häufiger vollständige Retaxationen durch die Krankenkassen, mit Schäden, die bis in den fünfstelligen Bereich reichen können.
Besonders problematisch: Die Prüfungspflicht, die Apotheken auferlegt ist, bleibt unkonkret und wird rückblickend oft strenger bewertet als in der akuten Abgabesituation möglich. Kassen verweigern regelmäßig die Erstattung, wenn eine Fälschung als „erkennbar“ eingestuft wird – unabhängig davon, ob eine solche Einschätzung zum Zeitpunkt der Abgabe realistisch war. Für Apotheken entsteht daraus ein strukturelles Haftungsrisiko.
Hinzu kommt: Der Versicherungsschutz greift in vielen Fällen nicht. Standardversicherungen schließen Vermögensschäden durch Rezeptbetrug aus. Spezialversicherungen sind auf dem Markt vorhanden, werden jedoch nur vereinzelt abgeschlossen – und enthalten häufig erhebliche Einschränkungen in den Leistungsbedingungen. Leistungen werden regelmäßig dann verweigert, wenn im Nachhinein eine „erkennbare Fahrlässigkeit“ unterstellt wird.
Branchenvertreter fordern deshalb eine Neubewertung der Absicherungsmodelle für Apotheken. Der Abschluss einer branchenspezifischen Versicherung gegen Rezeptfälschungen und Retaxationsverluste gewinnt angesichts der steigenden Fallzahlen deutlich an Priorität. Policen müssen künftig so gestaltet sein, dass sie realistische Anforderungen an den Apothekenalltag stellen, transparent leisten und keine pauschalen Ausschlüsse enthalten.
Gleichzeitig sehen sich Apotheken in der Pflicht, ihre internen Kontrollstrukturen zu stärken. Die konsequente Schulung des Personals, standardisierte Prüfabläufe bei Rezeptannahme sowie eine umfassende Dokumentation bei Verdachtsmomenten gelten inzwischen als betriebliche Mindeststandards im Umgang mit potenziellen Fälschungen.
Ohne funktionierende Absicherungen drohen gerade kleineren Apotheken wirtschaftliche Schieflagen. Die Frage ist längst nicht mehr, ob Betrugsfälle auftreten – sondern wie gut ein Betrieb darauf vorbereitet ist.
Rezeptfälschungen sind zum systemischen Risiko für Apotheken geworden – nicht, weil sie sich vollständig verhindern ließen, sondern weil ihre wirtschaftlichen Folgen nicht angemessen verteilt sind. Apotheken sollen prüfen, bewerten und dokumentieren, ohne dafür die strukturellen Voraussetzungen zu haben. Gleichzeitig haften sie allein, wenn etwas übersehen wird – auch wenn die Täuschung professionell und das Rezept formal korrekt war.
Das Rückgrat der Arzneimittelversorgung wird so einem Risiko ausgesetzt, das es aus eigener Kraft nicht bewältigen kann. Besonders problematisch ist dabei, dass selbst abgeschlossene Versicherungen oft nicht leisten, weil sich die Anforderungen an Sorgfalt und Nachweisbarkeit in der Praxis nicht erfüllen lassen. Ein Schutz, der nur auf dem Papier besteht, ist keiner.
Was jetzt gebraucht wird, sind klare Rahmenbedingungen: eine realistische Definition der Prüfpflicht, nachvollziehbare Kriterien für Retaxationen und vor allem branchenspezifische Versicherungen ohne pauschale Leistungsausschlüsse. Solange Apotheken das Haftungsrisiko allein tragen, ohne belastbaren Rückhalt durch Versicherer oder Systempartner, bleibt die Rezeptfälschung ein unkalkulierbares Geschäftsrisiko – und ein Angriff auf die wirtschaftliche Substanz eines ohnehin belasteten Berufsstands.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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