• 23.04.2025 – BU-Schutz bei Apothekern auch nach Tätigkeitswechsel möglich

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MySecur® Presse:


Fällt der Verweisungsberuf weg, kann der ursprüngliche Beruf wieder maßgeblich sein – klare Nachweise sind entscheidend

BU-Schutz bei Apothekern auch nach Tätigkeitswechsel möglich

 

23. April 2025

Wenn Apotheker ihre Leitungsfunktion aus gesundheitlichen Gründen aufgeben und in eine alternative Tätigkeit wechseln, ist der Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch verloren. Doch was geschieht, wenn auch dieser sogenannte Verweisungsberuf später wegfällt – sei es durch Krankheit, Kündigung oder persönliche Entscheidung? Unter bestimmten Bedingungen kann der ursprüngliche Beruf erneut maßgeblich für den Leistungsanspruch werden. Für Apothekenbetreiber ist dabei besonders wichtig, gesundheitliche Einschränkungen nachvollziehbar zu dokumentieren und die tatsächliche berufliche Tätigkeit klar von formellen Funktionen zu trennen.


Immer mehr Apothekenbetreiberinnen und -betreiber sehen sich mit der Realität konfrontiert, dass gesundheitliche Einschränkungen eine Weiterführung der eigenen Tätigkeit unmöglich machen. In vielen Fällen wird daraufhin eine alternative, weniger belastende Tätigkeit aufgenommen – etwa in der pharmazeutischen Beratung oder Verwaltung. Doch was passiert, wenn diese neue Tätigkeit ebenfalls entfällt? Welche Folgen hat der Wegfall des sogenannten Verweisungsberufs für den Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Entgegen häufiger Annahmen bedeutet der Wechsel in einen anderen Beruf nicht automatisch den dauerhaften Verlust des Versicherungsschutzes. Maßgeblich ist, ob die neue Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und mit der ursprünglichen Lebensstellung vergleichbar ist. Fällt sie weg, etwa durch erneute gesundheitliche Probleme, betriebliche Umstände oder eine persönliche Entscheidung, kann der ursprüngliche Beruf wieder als Referenz herangezogen werden – sofern weiterhin gesundheitliche Einschränkungen bestehen.

Für Apothekeninhaberinnen und -inhaber bedeutet dies: Auch nach einem Tätigkeitswechsel bleibt der Anspruch auf Leistungen aus der BU-Versicherung unter bestimmten Bedingungen bestehen. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Dokumentation des gesamten beruflichen und gesundheitlichen Verlaufs. Besonders wichtig ist die Differenzierung zwischen formeller Geschäftsführung und tatsächlicher Berufsausübung.

Angesichts des zunehmenden Altersdurchschnitts unter selbstständigen Apothekerinnen und Apothekern sowie der steigenden Belastung im Tagesgeschäft gewinnt diese Frage an Brisanz. Versicherungsschutz greift nicht pauschal, sondern muss aktiv gepflegt und belegt werden. Fehlende Nachweise oder unklare Tätigkeitsverläufe führen schnell zur Ablehnung von Leistungen – mit drastischen wirtschaftlichen Folgen.

 

Kommentar:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Apothekenbetreiber kein theoretisches Konstrukt, sondern ein zentraler Bestandteil der unternehmerischen Lebensplanung. Wer seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen zurückstellt, sucht nicht nach Lücken im System, sondern nach Lösungen in der Realität. Umso bedenklicher ist es, wenn Versicherungen auf einem starren Berufsbild beharren und flexible Anpassungen nicht anerkennen.

Die aktuelle Entwicklung zeigt deutlich, dass ein Tätigkeitswechsel nicht gleichbedeutend mit einem endgültigen Verzicht auf Versicherungsleistungen sein darf. Der Schutz muss sich an der realen Erwerbsbiografie orientieren – gerade bei Berufen mit hoher Belastung und Verantwortung wie in der Apothekenleitung. Versicherte, die in guten Treuen andere Aufgaben übernehmen, dürfen nicht bestraft werden, wenn auch diese Wege versperrt werden.

Was es braucht, ist ein realistischer Blick auf Berufsunfähigkeit als dynamischen Prozess. Es genügt nicht, die Frage auf ein Entweder-Oder zu reduzieren. Stattdessen müssen Versicherer, Vermittler und Apothekenbetreiber gemeinsam daran arbeiten, die Ansprüche transparent, nachvollziehbar und fair zu gestalten. Denn letztlich steht nicht nur eine Police zur Debatte, sondern die Existenzsicherung für Menschen, die täglich Verantwortung für die Versorgung anderer tragen.

Von Roberta Günder, Geschäftsführerin
Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@mysecur.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@mysecur.de

 

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