Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Grob verkehrswidriges Verhalten
19. Juli 2023
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil (12 U 62/22) festgestellt, dass ein Linksabbieger in der Regel nicht damit rechnen muss, dass der entgegenkommende Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitet. Der Fall drehte sich um einen Unfall, bei dem das Fahrzeug des Beklagten, während er nach links auf einen Supermarktparkplatz abbiegen wollte, von dem vorfahrtsberechtigten Kläger erfasst wurde.
Der Kläger machte den Beklagten allein für den Unfall verantwortlich und argumentierte, dass dieser seine Vorfahrt missachtet habe. Der Beklagte verteidigte sich, indem er behauptete, der Kläger habe die am Unfallort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde um mindestens 80 Prozent überschritten.
Das Gericht schloss sich der Argumentation des Beklagten an und urteilte, dass sein Vorfahrtsverstoß angesichts des grob verkehrswidrigen Verhaltens des Klägers vollständig in den Hintergrund trete. Sowohl das Landgericht Cottbus, das in erster Instanz mit dem Fall befasst war, als auch das Brandenburgische Oberlandesgericht als Berufungsinstanz hielten die Schadenersatzklage für unbegründet.
Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger stellte fest, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls mit mindestens 90 Kilometer pro Stunde statt der erlaubten 50 Kilometer pro Stunde unterwegs war. Es wurde auch vermutet, dass der Kläger zuvor eine Ampel in einer Entfernung von 100 Metern, die sich in Blickrichtung des Beklagten befand, bei Rot passiert haben könnte.
Aufgrund des grob verkehrswidrigen Verhaltens des Klägers konnte der Beklagte nicht mit einer solchen Situation rechnen. Darüber hinaus hatte der Beklagte den Abbiegevorgang fast abgeschlossen, als es zur Kollision kam. Daher wurde ihm keinerlei Mitverschulden an dem Unfall zugeschrieben.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht sah keine Notwendigkeit, eine Revision gegen die Entscheidung zuzulassen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Dieser Fall wirft wichtige Fragen zur Verantwortlichkeit bei Verkehrsunfällen auf und zeigt, dass auch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, wie eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, bei der Zurechnung der Verantwortung berücksichtigt werden kann. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die allgemeine Rechtsprechung in ähnlichen Fällen haben.
von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@mysecur.de
Über MySecur
Die PrivateRisk GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken des Mittelstandes. Das Maklerunternehmen ist in den Nischenberufe erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über das Internetportal mysecur.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
PrivateRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@mysecur.de
Internet: www.mysecur.de
Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de