• 26.06.2023 – Apotheker:innen sollten beim Versand von E-Mails rechtssicher agieren

    Keine Meldung über Unzustellbarkeit genügt nicht als Beleg E-Mails spielen eine zentrale Rolle in der Kommunikation zwischen Apotheker:innen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und e ...

  • Alle Meldungen

    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
hier ist der vollständige Text für Sie:

MySecur® Presse:


Keine Meldung über Unzustellbarkeit genügt nicht als Beleg

Apotheker:innen sollten beim Versand von E-Mails rechtssicher agieren

 

26. Juni 2023 

E-Mails spielen eine zentrale Rolle in der Kommunikation zwischen Apotheker:innen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und externen Partnern. Doch was gilt als Nachweis für den rechtzeitigen Zugang einer E-Mail? Genügt es, dass der Versender keine Unzustellbarkeitsmeldung erhält? Rechtliche Fragen rund um die E-Mail-Korrespondenz zwischen Geschäftspartnern bleiben weiterhin strittig. Ein aktuelles Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Köln (LAG) beschäftigte sich mit der Beweislast für den Zugang einer E-Mail.


Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die Verpflichtung des Klägers, ein ihm zur Finanzierung einer Fortbildung gewährtes Darlehen an die Beklagte zurückzuzahlen. Laut Vertrag könnte die Beklagte auf die Rückzahlung verzichten, wenn sie dem Kläger aus betrieblichen Gründen innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Fortbildung ein Arbeitsverhältnis anbietet. Der Kläger behauptete, am letzten Tag der Frist eine E-Mail mit einem Beschäftigungsangebot als Anhang von der Beklagten erhalten zu haben.

Allerdings gab der Kläger an, dass die E-Mail erst drei Tage nach Ablauf der Fünfjahresfrist bei ihm eingegangen sei. Die Beklagte begann daraufhin, monatlich 500 Euro als Darlehensrückzahlung vom Gehalt des Klägers einzubehalten, da sie der Ansicht war, dem Kläger rechtzeitig ein Arbeitsplatzangebot per E-Mail unterbreitet zu haben. Somit sei die Bedingung für den Verzicht auf die Rückzahlung nicht eingetreten. Die Beklagte berief sich vor Gericht auf den Beweis des ersten Anscheins und verwies auf das Postausgangs- und Posteingangskonto, das zeigte, dass die E-Mail verschickt wurde und keine Unzustellbarkeitsmeldung einging.

Das LAG entschied jedoch zugunsten des Klägers und urteilte, dass die E-Mail nicht rechtzeitig eingegangen sei. Die Richter betonten, dass der Zugang einer E-Mail vom Versender dargelegt und bewiesen werden muss. Der Versender hat Einfluss auf die Übermittlung. Es besteht die technische Möglichkeit, dass eine E-Mail nicht beim Empfänger ankommt, ähnlich wie bei herkömmlicher Post. Dieses Risiko kann nicht dem Empfänger auferlegt werden, da der Versender die Art der Übermittlung wählt und somit das Risiko trägt, dass die Nachricht nicht zugestellt wird. Das LAG wies darauf hin, dass der Versender über die Optionsverwaltung eines E-Mail-Programms die Möglichkeit hat, eine Lesebestätigung anzufordern, um sicherzustellen, dass die E-Mail den Adressaten erreicht hat.

Die Entscheidung des LAG verdeutlicht die Notwendigkeit, beim Versand von E-Mails rechtssicher zu handeln. Apotheker:innen und andere Geschäftspartner sollten sich der rechtlichen Unsicherheiten bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Nachweis des rechtzeitigen Zugangs zu erbringen. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung von Lesebestätigungen oder anderen verlässlichen Übermittlungsmethoden geschehen.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@mysecur.de

 

Über MySecur

Die PrivateRisk GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken des Mittelstandes. Das Maklerunternehmen ist in den Nischenberufe erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über das Internetportal mysecur.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

PrivateRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@mysecur.de
Internet: www.mysecur.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner