
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Datenschutzlücken werden zum wirtschaftlichen Risiko im Apothekenalltag
14. April 2025
Apotheken stehen vor einer neuen rechtlichen Bedrohung: Durch aktuelle Urteile des EuGH und BGH werden Datenschutzverstöße bei der digitalen Verarbeitung von Gesundheitsdaten nicht nur von Aufsichtsbehörden verfolgt, sondern auch von Mitbewerbern als Wettbewerbsverstoß geahndet. Ohne dokumentierte Einwilligungen und rechtssichere Prozesse drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und finanzielle Schäden. Eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung mit Lauterkeitsrechtsschutz wird damit zur unverzichtbaren Voraussetzung, um rechtlich handlungsfähig zu bleiben.
Die zunehmende Digitalisierung im Apothekenwesen bringt nicht nur Effizienz und neue Versorgungskanäle, sondern schafft zugleich erhebliche juristische Risiken. Durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich die rechtliche Ausgangslage für Apothekenbetreiber grundlegend verändert: Verstöße gegen Datenschutzvorgaben – etwa bei der digitalen Verarbeitung von Arzneimittelbestellungen – können künftig nicht nur von Behörden, sondern auch durch Mitbewerber zivilrechtlich verfolgt werden.
Im Zentrum steht das Urteil des EuGH vom Oktober 2024, das Arzneimittelbestelldaten als besonders schützenswerte Gesundheitsdaten einordnet. Ihre Verarbeitung ist laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur bei ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen zulässig. In einem parallel verhandelten Verfahren entschied der BGH, dass Verstöße gegen diese Anforderungen zugleich als unlautere geschäftliche Handlung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten. Damit ist ein neues juristisches Einfallstor geschaffen: Apotheken, die ihre digitalen Prozesse nicht DSGVO-konform umsetzen, können von Wettbewerbern mit Unterlassungs- und Schadenersatzklagen belegt werden.
Für Apotheken ergibt sich daraus ein erheblich verschärftes Haftungsumfeld. Betroffen sind insbesondere Betriebe, die Vorbestell-Apps, Online-Shops, digitale Rezeptsysteme oder automatisierte Abholstationen einsetzen. In jedem Fall, in dem personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet werden, muss nicht nur eine rechtssichere Einwilligung vorliegen, sondern auch der Nachweis erbracht werden können, dass die Datenverarbeitung sämtlichen Vorgaben der DSGVO entspricht.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung bleibt dabei vollständig bei der Apotheke – auch wenn externe Dienstleister in die Prozesse eingebunden sind. Fehlende oder fehlerhafte Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung, unklare Zuständigkeiten oder technische Mängel können juristisch als Wettbewerbsverstoß gewertet werden.
Besonders kritisch ist die Absicherung gegen diese Risiken: Viele Standard-Rechtsschutzversicherungen schließen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten aus. Die Folge: Apotheken, die sich nicht gezielt über eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung absichern, tragen im Ernstfall sämtliche Kosten selbst. Angesichts der regelmäßig hohen Streitwerte bei UWG-Verfahren – oftmals im fünf- bis sechsstelligen Bereich – kann dies für kleine und mittelständische Betriebe existenzgefährdend sein.
Die Einführung eines spezialisierten Rechtsschutzes mit Abdeckung von Lauterkeitsrecht, DSGVO-bezogenen Marktverfahren und präventiven Rechtsdienstleistungen wird daher zur wirtschaftlich und rechtlich zwingenden Maßnahme. Derartige Versicherungen ermöglichen nicht nur die Verteidigung im Ernstfall, sondern helfen Apotheken auch, neue digitale Prozesse rechtskonform aufzusetzen und vertragliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Wer als Apothekenbetreiber nicht nur technisch modernisieren, sondern auch rechtlich überleben will, muss sich auf diese neue Risikolandschaft einstellen – mit klaren internen Datenschutzprozessen, juristischer Unterstützung und vor allem einem gezielten Versicherungsschutz, der die besonderen Anforderungen des Apothekenmarkts abdeckt.
Die jüngste Rechtsprechung legt die Schwachstellen eines überforderten Systems offen: Apotheken sollen digitalisieren – aber gleichzeitig höchste Datenschutzstandards erfüllen. Was jedoch vielen nicht bewusst ist: In diesem Spannungsfeld liegt eine neue juristische Gefahr. Die Apotheken stehen nicht mehr nur unter regulatorischer Beobachtung – sie stehen unter marktwirtschaftlicher Überwachung durch Kollegen.
Die Kombination aus DSGVO und Lauterkeitsrecht entwickelt sich zur juristischen Achillesferse. Die Möglichkeit, Datenschutzverstöße zivilrechtlich durch Mitbewerber verfolgen zu lassen, verleiht dem Wettbewerbsrecht eine neue Schärfe. Wer nicht lückenlos dokumentiert, verliert nicht nur Vertrauen – sondern unter Umständen seine wirtschaftliche Basis.
Die Apotheke wird damit zur Zielscheibe eines Systems, in dem formale Fehler nicht korrigiert, sondern kostenintensiv geahndet werden. Juristische Sorgfalt und technische Exzellenz sind nicht länger Kür, sondern Grundvoraussetzung. Der Aufbau einer belastbaren juristischen Infrastruktur – inklusive spezialisierter Rechtsschutzversicherung – ist keine Vorsichtsmaßnahme, sondern unternehmerische Pflicht.
Die politische Forderung nach digitaler Transformation muss deshalb flankiert werden durch ein realistisches Verständnis für rechtliche Risiken und adäquate Schutzmechanismen. Wer dies ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder – sondern das Fundament seiner Existenz. Die Apotheke der Zukunft ist nicht nur digital. Sie ist rechtlich wehrhaft – oder angreifbar.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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