
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Pressemitteilung aktuell |
Presseinformation von heute
Wenn Apotheken durch bauliche Schäden nicht nur ihre Räume, sondern auch ihre Betriebsfähigkeit verlieren, wird schnell sichtbar, was eine mangelhafte Gebäudeversicherung bedeutet – nämlich nicht nur finanzielle Verluste, sondern ein strukturelles Risiko für Versorgung, Betriebserlaubnis und Vertrauen; wer glaubt, dass Standardversicherungen ausreichen, verkennt die branchenspezifische Realität pharmazeutischer Betriebe, in denen Labor, Rezeptur, Kühlketten und technische Infrastruktur miteinander verzahnt sind, regulatorisch definiert werden müssen und im Schadensfall lückenlos wiederhergestellt werden müssen, um die Apothekenbetriebserlaubnis zu behalten; genau deshalb ist es keine Nebensache, ob der Vermieter versichert ist, ob die Versicherung apothekenspezifisch gilt, oder ob die Wiederherstellungspflicht vertraglich gesichert ist – es ist vielmehr der Prüfstein dafür, ob Führung nicht nur verwaltet, sondern vorausschauend handelt, und ob ein Versicherungskonzept wirklich das leistet, was es verspricht: Schutz vor dem Kontrollverlust über das eigene Versorgungssystem.
Wer eine Apotheke betreibt, trägt nicht nur pharmazeutische, sondern strukturelle Verantwortung – und diese beginnt nicht bei der Rezeptur, sondern bei der Wand, dem Raum, der Sicherung des gesamten Betriebsraums. Während viele Apothekeninhaber bei der Auswahl ihrer Gebäudeversicherung auf Standardprodukte zurückgreifen oder auf die Versicherung des Vermieters vertrauen, zeigt sich in der Realität immer häufiger: Eine Apotheke ist kein normales Gewerbe. Ihre Infrastruktur, ihre rechtlichen Verpflichtungen und ihre Versorgungspflichten machen sie zu einem Hochsicherheitsbetrieb, der auf eine Versicherungslösung angewiesen ist, die nicht nur Quadratmeter versichert, sondern Systemverantwortung abbildet. Eine falsche Police kann im Schadensfall nicht nur Vermögenswerte kosten – sondern auch die Versorgung der Patienten, die Betriebserlaubnis und das Vertrauen in die Professionalität der pharmazeutischen Führung.
Besonders heikel wird die Situation, wenn Apothekerinnen und Apotheker als Eigentümer ihrer Betriebsräume zugleich Betreiber und Gebäudeträger sind. Denn dann treffen zwei Sphären aufeinander, die versicherungstechnisch sehr unterschiedlich funktionieren: Die technische Verantwortung für das Gebäude auf der einen Seite und die apothekenrechtliche Betriebspflicht auf der anderen. Ein einfacher Leitungswasserschaden, der in einem Wohnhaus zur Sanierungsmaßnahme führt, kann in einer Apotheke die komplette Wirkstoffversorgung vernichten – etwa wenn Rezepturlabore, Kommissioniertechnik, Kühleinheiten oder Lagerstrukturen betroffen sind. In solchen Fällen kommt es nicht nur auf den versicherten Gebäudewert an, sondern auf die Frage: Deckt die Police die Realität eines pharmazeutischen Betriebs ab – oder nur die Vorstellung eines Handelsobjekts?
Noch brisanter wird es bei gemieteten Apotheken. Viele Betreiber vertrauen darauf, dass der Eigentümer bereits eine funktionierende Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Doch selten klärt ein Mietvertrag die entscheidenden Punkte: Was passiert im Schadensfall? Ist der Vermieter verpflichtet, die Immobilie apothekengerecht wiederherzustellen? Gibt es versicherungstechnisch eine Verpflichtung zur branchenspezifischen Sanierung? Und was, wenn der Versicherer des Eigentümers Leistungen verweigert – etwa bei kontaminierten Laborräumen, defekten Lüftungssystemen oder Schäden durch pharmazeutische Gefahrstoffe? Die Antwort ist in der Praxis oft ernüchternd: Der Mieter trägt das Risiko – mit allen Folgekosten, Betriebsunterbrechungen und regulatorischen Konsequenzen.
Ein zentraler Aspekt, der regelmäßig übersehen wird, ist die sogenannte Wiederherstellungspflicht nach Apothekengesetz. Sie verpflichtet Apotheken dazu, ihre Betriebsräume nach einem Schaden vollständig, funktional und hygienisch wiederherzustellen – nicht irgendwann, sondern in angemessener Zeit und mit nachweisbarer Eignung für den weiteren Betrieb. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Verhalten des Vermieters oder der Versicherungslage des Gebäudeeigentümers. Sie betrifft allein die Apothekenleitung – und kann im Zweifel zur wirtschaftlichen Katastrophe werden, wenn keine ergänzende Versicherung vorhanden ist, die diese Sanierungspflicht abdeckt.
In diesem Zusammenhang ist auch die Aufteilung zwischen Gebäude- und Inhaltsversicherung problematisch. Viele Apothekenbetreiber gehen davon aus, dass die Versicherung „irgendwie“ greift, wenn Schaden eintritt. Doch was ist mit fest verbauten Kühlschränken? Mit Lüftungskanälen? Mit dem Rezepturtisch, der in eine Wand eingebaut ist? Oder mit der Infrastruktur, die per Apothekenbetriebsordnung vorgeschrieben, aber nicht eindeutig einem Versicherungstyp zuordenbar ist? Im Schadenfall beginnen dann oft die Diskussionen zwischen Versicherern – mit dem Ergebnis, dass keiner zuständig sein will. Das führt zu Verzögerungen, zu Rechtsstreitigkeiten und im schlimmsten Fall zur vorübergehenden oder endgültigen Schließung der Apotheke.
Deshalb fordert MySecur ein Umdenken in der Versicherungslogik für Apotheken: Nicht Standardlösungen, sondern branchenspezifische Gebäudeschutzkonzepte müssen zum Maßstab werden – sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Entscheidend ist dabei nicht nur die Prämie oder die Höhe der Versicherungssumme, sondern die konkrete Abbildung aller Risiken, die eine Apotheke im Alltagsbetrieb betreffen. Dazu zählen Kühlkettenschäden, Laborverunreinigungen, technische Ausfälle in der Lüftung, Stromschäden an betriebsrelevanter Infrastruktur sowie die dokumentierte Leistungsfähigkeit zur Wiederherstellung eines apothekengerechten Betriebszustands.
Neben diesen technischen und juristischen Aspekten spielt aber auch eine kulturelle Dimension eine Rolle: Viele Apothekenleiter scheuen das Gespräch mit dem Eigentümer oder Versicherer, weil sie „nicht auffallen“ oder den Status quo nicht gefährden wollen. Dabei ist genau dieses Gespräch entscheidend. Wer versorgt, muss schützen – und das beginnt mit einer aktiven Führungshaltung in Fragen der Absicherung. Wer vertraut, sollte das nicht blind tun – sondern auf Grundlage einer kontrollierten, gut dokumentierten Risikoprüfung. Und wer Verantwortung übernimmt, braucht ein System, das diese Verantwortung nicht nur anerkennt, sondern aktiv mitträgt.
Apotheken sind keine beliebigen Gewerbeflächen. Sie sind systemrelevante Versorgungseinheiten mit besonderen Verpflichtungen – gegenüber Patienten, Behörden und der eigenen Zukunftssicherheit. Wer das versteht, erkennt: Eine Gebäudeversicherung ist nicht nur ein Vertrag. Sie ist eine Entscheidung für Sicherheit, für Handlungsfähigkeit – und für das Vertrauen, das niemand enttäuschen darf.
Denn eine Apotheke, die im Ernstfall richtig versichert ist, bleibt mehr als nur ein Raum: Sie bleibt ein Ort, an dem Verantwortung nicht nur beginnt, sondern auch geschützt wird.
Redaktionelle Einordnung
Die vorliegende Pressemitteilung adressiert ein hochspezialisiertes Risikofeld im Apothekenbetrieb, das in der öffentlichen wie fachlichen Diskussion bislang unterbelichtet bleibt: die Gebäudeversicherung als strukturelle Grundlage der Versorgungssicherheit. Durch die Verbindung von juristischer Wiederherstellungspflicht, technischer Infrastrukturabhängigkeit und versorgungspolitischer Verantwortung markiert die Ausführung einen relevanten Beitrag zur Differenzierung zwischen allgemeiner Gewerbeabsicherung und pharmazeutischer Betriebspraxis. Die Darstellung folgt einer praxisorientierten, versicherungslogisch klar aufgebauten Argumentation, die zugleich leitbildfähig für Apothekenleiterinnen und -leiter ist. Redaktionen, Fachportale und berufsständische Organisationen können die PM als Impuls verstehen, das Thema Gebäudeschutz nicht mehr isoliert, sondern im Verbund mit Betriebsfähigkeit, Führungsstrategie und Apothekenrecht zu behandeln.
Für weitere Informationen:
Seyfettin Günder
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sg@mysecur.de
Pressekontakt:
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Telefon 0721. 16106610
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