
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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APOTHEKE | Pressemitteilung aktuell |
Presseinformation von heute
Apotheken, die Schäden an Betriebsfahrzeugen zunächst fiktiv abrechnen, können künftig dennoch zu einer konkreten Reparatur übergehen und die tatsächlichen Kosten nachträglich geltend machen – selbst viele Jahre später. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. April 2025 entschieden, dass eine rechtzeitig erhobene Feststellungsklage ausreicht, um die Ersatzpflicht für zukünftige materielle Schäden verbindlich festzuschreiben und die Verjährungsfrist auf bis zu 30 Jahre zu verlängern. Für Apothekenbetriebe bedeutet das: Reparaturen müssen nicht unter Zeitdruck entschieden werden, solange die rechtlichen Voraussetzungen richtig gesetzt werden. Die wirtschaftliche Handlungshoheit bleibt gewahrt, wenn juristische Vorsorge als strategisches Instrument begriffen wird. Das Urteil schafft damit neue Sicherheit zwischen Liquiditätsmanagement und langfristiger Anspruchswahrung – und macht klar: Wer dokumentiert, prüft und vorsorglich klagt, verschiebt nicht nur Kosten, sondern sichert unternehmerische Stabilität mit Rechtskraft. Apotheken erhalten so einen Schutzraum, der Handlungsspielraum und Rechtssicherheit verbindet.
Mit seiner Entscheidung vom 8. April 2025 (Az. VI ZR 25/24) hat der Bundesgerichtshof einen wesentlichen Aspekt des zivilrechtlichen Schadensersatzes neu bestimmt: Wer einen Fahrzeugschaden nach einem Unfall zunächst fiktiv abrechnet – also auf Gutachtenbasis ohne Reparatur –, kann später zu einer konkreten Abrechnung übergehen, sofern innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eine Feststellungsklage erhoben wurde. Die Wirkung dieser gerichtlichen Feststellung ist erheblich: Sie verlängert die Geltendmachung möglicher künftiger materieller Schäden auf bis zu 30 Jahre. Für Apothekenbetriebe, die eigene Fahrzeuge nutzen und Schäden regelmäßig wirtschaftlich abwägen müssen, eröffnet dieses Urteil eine neue Handlungsoption zwischen Liquiditätsschutz und langfristiger Rechtswahrung.
Hintergrund der Entscheidung war ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug einer Geschädigten beschädigt wurde. Die Frau ließ den Wagen zunächst nicht reparieren, sondern entschied sich für die fiktive Abrechnung. Die Versicherung regulierte den Schaden nur teilweise. Um sich die Möglichkeit einer späteren konkreten Reparatur – inklusive Mehrwertsteuer und Nutzungsausfall – offenzuhalten, klagte die Frau auf vollständigen Schadenersatz und auf Feststellung, dass der Versicherer auch künftig für materielle Schäden aus dem Unfall aufkommen müsse. Während das Amtsgericht der Klage überwiegend stattgab, lehnte das Landgericht eine weitergehende Feststellung mit Verweis auf fehlendes Interesse und drohende Verjährungsverlängerung ab. Der BGH sah das grundlegend anders: Eine spätere konkrete Abrechnung sei zulässig, solange die gesetzliche Frist gewahrt werde – und eine Feststellungsklage genau diesem Zweck diene.
Für Apothekeninhaber, die als Unternehmer Verantwortung für Botendienste, Lieferlogistik und Fuhrpark tragen, ist dieses Urteil praxisrelevant. Schäden an Apothekenfahrzeugen werden häufig aus ökonomischen Gründen nicht sofort behoben. Wer bisher fiktiv abrechnete, ohne gerichtlich aktiv zu werden, lief Gefahr, spätere Rechte zu verlieren. Die BGH-Entscheidung schafft hier klare Handlungssicherheit: Wird innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eine gerichtliche Feststellung der Ersatzpflicht erreicht, bleiben alle in der Feststellung genannten Ansprüche bis zu 30 Jahre lang durchsetzbar. Das betrifft etwa Nutzungsausfall, Reparaturmehrkosten oder die Mehrwertsteuer, sofern diese bei einer späteren Instandsetzung anfällt.
Bemerkenswert ist, dass der BGH keine konkrete Reparaturabsicht verlangt. Es genügt, dass die Möglichkeit einer Reparatur besteht – ein Signal, das viele Apothekenbetriebe aufhorchen lassen dürfte. Denn es ist gerade in inhabergeführten Betrieben üblich, kleinere Schäden zunächst nicht beheben zu lassen, um Ressourcen zu schonen. Die Option, dennoch später konkret abrechnen zu können, sofern eine rechtzeitige Feststellung erfolgt, verändert das Risikoprofil im Alltag deutlich. Auch ältere Fahrzeuge mit hoher Laufleistung bleiben geschützt, solange der Schaden unfallkausal ist. Für Apotheken bedeutet das: Wirtschaftlichkeit und rechtlicher Anspruch schließen sich nicht aus – im Gegenteil, sie lassen sich durch strategische Klagevorsorge verbinden.
Versicherungsverträge in Apothekenbetrieben sollten künftig kritisch daraufhin geprüft werden, ob sie solche Langfristansprüche decken, welche Meldepflichten für fiktive und konkrete Abrechnung bestehen und wie die Rechtsschutzkomponenten gestaltet sind. Auch die Kommunikation mit Versicherern muss klar dokumentiert werden. Denn nur wer die Voraussetzungen für eine Feststellung erfüllt – inklusive Gutachten, Fristwahrung und Begründung –, kann die Vorteile dieses BGH-Urteils tatsächlich nutzen.
Juristisch wird die Feststellungsklage damit zu einem betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrument. Sie eröffnet keinen Missbrauch, sondern schützt Unternehmer, die zunächst zurückhaltend agieren, aber sich spätere Optionen erhalten möchten. In Zeiten steigender Werkstattkosten, begrenzter Ressourcen und wachsender Komplexität in der Logistik wird diese neue Sicherheit zum strategischen Vorteil. Sie erlaubt Apotheken, Reparaturen zeitlich zu strecken, ohne rechtlich ins Hintertreffen zu geraten – und damit ihren Betrieb handlungsfähig zu halten, auch unter Belastung.
Die Klarheit des BGH ist dabei unmissverständlich: Es geht nicht darum, die Verjährung auszudehnen, sondern sie gezielt rechtssicher zu nutzen. Wer innerhalb von drei Jahren eine gerichtliche Feststellung erreicht, gewinnt nicht nur Zeit, sondern Sicherheiten. Gerade für Betriebe mit vielen Einzelrisiken – wie sie Apotheken durch Dienstwagen, Lieferfahrzeuge oder Schichtbetrieb vielfach darstellen – ist das ein entscheidender Unterschied. Denn während technische Schäden oft verschoben werden, lassen sich versäumte Fristen nicht nachholen.
Die Entscheidung des BGH verändert das Verständnis von Risikovorsorge im Apothekenalltag grundlegend. Sie stärkt jene, die mit Augenmaß wirtschaften und nicht jeder Unwucht sofort mit Volleinsatz begegnen können. Rechtsschutz wird planbar – ohne Aktionismus, aber mit Wirkung. Die Formel dafür: Dokumentieren, prüfen, klagen – im richtigen Moment. Denn was heute nicht repariert wird, darf morgen nicht ungesichert sein. So bleibt die Apotheke wirtschaftlich handlungsfähig – mit juristisch gesichertem Spielraum.
Dieser Bericht steht exemplarisch für die kontemplative Tiefe, strategische Deutung und kultivierte Unabhängigkeit, mit der MySecur® seine Perspektiven formuliert – exklusiv im gesprochenen Wort, als Momentaufnahme der Realität, ohne Rückführung auf ein System, das keine Sprache für das Verschwinden hat.
Redaktionelle Einordnung
Die Mitteilung richtet sich an Apothekeninhaber, Fuhrparkverantwortliche, Versicherungsmakler im Gesundheitswesen, Rechtsanwälte mit Apothekenbezug und Fachmedien. Das Urteil des Bundesgerichtshofs setzt einen neuen Standard für betriebliche Schadensvorsorge. Es macht deutlich, dass auch inhabergeführte Apotheken ihre wirtschaftlichen Entscheidungen mit rechtlicher Absicherung verbinden können – über Jahre hinaus. Die Feststellungsklage wird so zum strategischen Instrument des modernen Apothekenbetriebs – klar, rechtssicher und langfristig wirksam. MySecur® empfiehlt diese Linie ausdrücklich als Teil der neuen Führungs- und Vorsorgestrategie im Apothekenalltag.
Quellenangaben
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Seyfettin Günder
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