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Rahmenvertrag ist nicht maßgeblich
11. Oktober 2023
Verbandmittel spielen eine entscheidende Rolle im Gesundheitswesen, insbesondere bei der Wundversorgung. Doch bei der Abrechnung von Verbandmitteln gelten besondere Regeln, und es ist wichtig zu beachten, dass die Vorgaben des Rahmenvertrags keine Gültigkeit haben. In diesem Bericht beleuchten wir die komplexen Aspekte der Abrechnung von Verbandmitteln und wie Apotheken in Retaxfallen geraten können.
Verbandmittel gehören zur Kategorie der Medizinprodukte und können über die Krankenkasse abgerechnet werden. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, Verbandmittel von anderen Produkten zur Wundbehandlung zu unterscheiden, die durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungen die Wundheilung beeinflussen können. Die Unterscheidung erfolgt anhand der Bestimmungen des Abschnitts P und der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL).
Wenn ein Verbandmittel verschrieben wird, müssen weder die Einsparziele für Importe noch der Rahmenvertrag berücksichtigt werden. Stattdessen ist auf die Wirtschaftlichkeit gemäß § 12 des Sozialgesetzbuches V sowie auf die Preise der einzelnen Lieferverträge zu achten. In diesem Bereich gibt es keine Rabattverträge. Dennoch ist es entscheidend zu überprüfen, ob die Verordnung produktspezifisch (mit Name und PZN) oder herstellerneutral erfolgt.
Kommentar:
Die Abrechnung von Verbandmitteln stellt Apotheken vor besondere Herausforderungen. Dieser Bericht hebt die Notwendigkeit hervor, die Regeln für die Verordnung und Abrechnung von Verbandmitteln genau zu verstehen. Obwohl der Rahmenvertrag in diesem Bereich keine Rolle spielt, sind Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der Preise von Lieferverträgen von großer Bedeutung.
Zudem ist es essenziell, zwischen produktspezifischen und produktneutralen Verordnungen zu unterscheiden, um mögliche Retaxationen zu vermeiden. Eine korrekte Dokumentation und Kommunikation mit den verschreibenden Praxen sind entscheidend, um die finanzielle Stabilität der Apotheke zu gewährleisten.
Eine bemerkenswerte Lösung zur Absicherung gegen Retax-Risiken ist die speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police von Mysecur. Diese Versicherungslösung berücksichtigt alle relevanten Risiken und ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich Sorgen über mögliche Versicherungslücken machen zu müssen. Die Wahl einer umfassenden Absicherung kann einen erheblichen Unterschied in Bezug auf die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb einer Apotheke ausmachen.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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