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Apothekerkammer fordert gestaffelte Packungspauschale
16. Oktober 2023
Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor einer bedeutenden Veränderung, da Gesundheitsminister Karl Lauterbach seine Pläne zur Liberalisierung von Apotheken vorantreibt. Dabei steht die Stärkung von Landapotheken im Mittelpunkt, was auf eine Umverteilung des Apothekenhonorars hinausläuft. In diesem Kontext hat der Vorstand der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern (AKMV) einen alternativen Vorschlag ausgearbeitet, um eine gerechtere Honorierung der Apotheken zu erreichen, und diesen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) vorgelegt. Dieser Bericht wirft einen Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen und die kontroverse Diskussion, die folgen wird.
Der Vorschlag des Kammervorstands zielt darauf ab, sicherzustellen, dass ausländische Versandapotheken nicht unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen agieren dürfen. Dieses Ziel wird durch eine gestaffelte Packungspauschale erreicht, die in drei Bestandteile unterteilt ist:
Die Strukturpauschale für Vor-Ort-Apotheken wird damit begründet, dass diese Apotheken das Gesundheitssystem durch ihre Beratung und präventive Maßnahmen erheblich entlasten. Sie dienen als erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen und entlasten Arztpraxen sowie die Krankenkassen durch die Beratung zur Selbstmedikation.
Die zusätzliche Vergütungskomponente für Apotheken in ländlichen Gebieten wird aufgrund höherer Mieten, Personalkosten und der Notwendigkeit zur Bereitstellung pharmazeutischer Dienstleistungen gerechtfertigt. Diese Apotheken stehen vor besonderen Herausforderungen, da sie stärker in ihrer Existenz bedroht sind, mit Nachfolge- und Personalproblemen zu kämpfen haben und oft in Regionen mit geringerer Kaufkraft arbeiten.
Der Vorschlag sieht eine Anhebung der Packungspauschale auf 13,50 Euro für Stadtapotheken und 14,50 Euro für Landapotheken vor. Dies soll sicherstellen, dass die Apotheken angemessen vergütet werden, insbesondere angesichts der steigenden Herausforderungen im Gesundheitswesen.
Die AKMV schlägt zudem vor, anstelle von Light-Filialen eine regionale Anpassung der Notdienstregelung einzuführen, die auf die geografischen und infrastrukturellen Bedingungen zugeschnitten ist. Dieser Vorschlag betont die Notwendigkeit einer individuellen Lösung, die den ländlichen Gebieten gerecht wird.
Abschließend fordert die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern die Abda-Präsidentin auf, ihre Position gegenüber Lauterbach zu bekräftigen und sich gegen Fremdbesitz und die Erweiterung des Mehrbesitzes auszusprechen.
Die Debatte um die Apothekenhonorarreform und die Stärkung von Landapotheken wird zweifellos weitergehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Abda und die Politik auf diese Vorschläge reagieren werden, da die Apothekenbranche eine entscheidende Phase in ihrer Entwicklung durchläuft.
Kommentar
Die vorgeschlagenen Änderungen in der Apothekenhonorarreform und die Betonung der Stärkung von Landapotheken sind zweifellos wichtige Schritte, um sicherzustellen, dass die Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten aufrechterhalten wird. Die Argumente für eine gerechtere Honorierung der Apotheken, basierend auf ihrer Leistung und den besonderen Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen, sind überzeugend.
Die Idee einer gestaffelten Packungspauschale, die sowohl die kaufmännische Leistung als auch die strukturellen Unterschiede berücksichtigt, ist ein vielversprechender Ansatz. Sie könnte dazu beitragen, den wachsenden Problemen im Gesundheitswesen und dem Druck auf Landapotheken entgegenzuwirken.
Die Forderung nach einer regional angepassten Notdienstregelung ist ebenfalls sinnvoll, da ländliche Gebiete einzigartige Bedürfnisse haben, die berücksichtigt werden müssen.
Es wird spannend sein zu beobachten, wie die Abda und die Politik auf diese Vorschläge reagieren. Eine offene und konstruktive Diskussion ist der Schlüssel, um die bestmögliche Lösung für die Zukunft der Apothekenversorgung in Deutschland zu finden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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