Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKENHONORAR
Berlin - In den Streit
um den Kassenabschlag kommt Bewegung: Das Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg (LSG) ordnete am Montag die sofortige Vollziehung der
Entscheidung der Schiedsstelle an. Das heißt im Klartext: Der für 2009
zu viel einbehaltene Abschlag wird ausgezahlt - zumindest vorläufig. Für
jede Packung, die zu Lasten der GKV abgegeben wurde, werden also 55
Cents nachgezahlt. Dem Vernehmen nach räumt das Gericht der Klage des
GKV-Spitzenverbandes eher geringe Erfolgsaussichten ein. Im
Hauptsacheverfahren ist der Fall aber noch nicht entschieden.
Auszahlung unter Vorbehalt: Das LSG Berlin-Brandenburg ordnete die Vollziehung der Entscheidung der Schiedsstelle zum Kassenabschlag an. Foto: Elke Hinkelbein
Das LSG gab einer Beschwerde des Deutschen Apothekerverbandes (DAV)
gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin statt. Das hatte Anfang
Februar einen Eilantrag des DAV abgelehnt, demzufolge die Kassen -
trotz ihrer Klage gegen die Entscheidung der Schiedstelle - den neuen
Rabatt sofort anwenden sollten. Die LSG-Entscheidung ist rechtskräftig,
eine Beschwerde zum Bundessozialgericht ist nicht möglich.
Auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC äußerte sich ein DAV-Sprecher am
Montagabend: „Es ist gut, dass das Gericht die vielfältigen Leistungs-
und Ausgabenzuwächse zu Lasten der Apotheken anerkennt. Das LSG
unterstreicht damit auch die besondere Rolle der Selbstverwaltung. Nach
den Erfahrungen der vergangenen Monate bleibt aber abzuwarten, wie im
Hauptsacheverfahren entschieden wird."
Insgesamt steht den Apothekern eine Nachzahlung von 320 Millionen Euro
zu. Nach Angaben des DAV hatten die Apotheken 2009 rund 580 Millionen
Packungen mit den Krankenkassen abgerechnet und einen Abschlag von 1,34
Milliarden Euro bezahlt, das sind rein rechnerisch 62.000 Euro pro
Apotheke.
Patrick Hollstein, Montag, 10. Mai 2010, 18:19 Uhr
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