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VergleichsrechnerEin Rechtsstreit kann Sie
teuer zu stehen kommen



Sicher ist aber, dass Ihr gutes Recht Sie immer Geld kosten wird. Ihren Rechtsanwalt müssen Sie immer bezahlen, ganz gleich, ob er den Prozess gewinnt oder verliert. Ihr Gegner trägt die Kosten nur dann, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen - vorausgesetzt, er ist dazu in der Lage. Unterliegen Sie, tragen Sie nicht nur Ihre eigenen Anwaltskosten, sondern auch noch die der Gegenseite. Hinzu kommen noch die Kosten für das Gerichtsverfahren, wie etwa Gerichtsgebühren, Zeugenauslagen und die Kosten für ein Sachverständigengutachten.

Gerade im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit ist man besonders häufig der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten und damit einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Deshalb bieten Versicherungen Rechtsschutzpolicen für Selbstständige an.


Kombipakete - Rundum-Rechtsschutz für Selbstständige

Die meisten Versicherer bieten Rechtsschutzpakete für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige an. Sie sind speziell auf den Versicherungsbedarf dieser Zielgruppe zugeschnitten und decken Rechtsgebiete sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem privaten Bereich ab.
Mitversichert sind der Ehepartner bzw. der nichteheliche Lebenspartner, die Kinder, sofern sie in Ihrem Haushalt leben und minderjährig oder unter 25 Jahren und nicht berufstätig sind. Auch die Mitarbeiter Ihres Betriebes sind mitversichert.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Rechtsstreitigkeiten, die Sie als Arbeitgeber führen, Rechtsstreitigkeiten um privat und/oder gewerblich genutzte Grundstücke und Wohnungen sowie auf die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Disziplinarverfahren. Im Paket sind außerdem Verkehrsrechtsschutz sowie eine anwaltliche Beratung im Familien- und Erbrecht enthalten.

Der Versicherungsschutz umfasst jeweils die Gebühren für einen von Ihnen bestimmten Anwalt (auf Wunsch hilft Ihnen der Versicherer bei der Anwaltssuche) und, soweit erforderlich, die Kosten für das Gerichtsverfahren und die der Gegenseite. Nur im Familien- und Erbrechtsschutz trägt der Versicherer lediglich die Kosten für eine anwaltliche Beratung.

Die Prämie für diese Versicherung bemisst sich nach der Zahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen.

Alternativ können Sie jedoch den beruflichen und den privaten Bereich auch voneinander trennen.

 


Recht haben und Recht bekommen...

... muss nicht dasselbe bedeuten. Häufig ist das Recht auf der Seite des Stärkeren - womit natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist - mit der es natürlich leichter ist sein Recht durchzusetzen. Um nicht schon aus Kostengründen auf sein Recht verzichten zu müssen, stellt eine Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle Abrundung des unternehmerischen Versicherungsschutzes dar.

Schachfiguren

Vorliegend werden wichtige Entwicklungen im Bereich der Rechtsschutzversicherung vorgestellt. Die Absicherung der Kosten eines Rechtsstreites durch ihre Rechtsschutzversicherung spielt für die Mandanten, welche entsprechenden Versicherungsschutz eingekauft haben eine entscheidende Rolle.

» Was leistet der Rechtsschutzversicherer
» Die Leistungsbausteine der Rechtsschutzversicherung
» Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung
» Mediation und telefonische Beratung


Es ist uns ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass Sie die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung Kostendeckung für Ihren Rechtsstreit oder die Rechtsberatung zu übernehmen hat, nicht der Rechtsschutzversicherung selbst überlassen sollten. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Versicherer kein Interesse hat, einen angefragten Rechtsstreit zu finanzieren und insofern sehr bemüht ist, Möglichkeiten zu finden, um nicht eintreten zu müssen.

Leider sind die Methoden der Verweigerung von Versicherungsschutz in den letzten Jahren bei einigen Rechtsschutzversicherungen eher ruppiger geworden. Wenn Versicherte selbst anfragen, ob sie sich mit ihrem Rechtsproblem an den Anwalt ihres Vertrauens wenden können, werden sie teilweise zunächst - bedingungswidrig - auf sog. telefonische „Anwaltshotlines" verwiesen, die u.U. eine äußerst fragwürdige Hilfe darstellen. In Einzelfällen wird sogar schlicht behauptet, dass angefragte Risiko sei nicht versichert. Es sei her angemerkt, dass solche eher unseriöse Praktiken noch eher die Ausnahme als die Regel darstellen.

Entscheidend bleibt jedoch der folgende Hinweis: Über die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, eine Beratung- bzw. einen Rechtsstreit zu finanzieren sollten Sie nicht die Rechtsschutzversicherung sondern allein den Anwalt Ihres Vertrauens entscheiden lassen. Wenn Sie sich mit einem Rechtsproblem an unsere Fachabteilung wenden, sind wir in der Lage verbindlich einzuschätzen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den angefragten Rechtsstreit übernehmen muss. Gleichzeitig übernehmen wir die sog. Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.



Sicherheit für Ihr gutes Recht  
Überlassen Sie den Kampf mit Paragraphen getrost unseren Anwälten

In erster Linie sind Sie Apotheker In und befassen sich weniger gern mit der juristischen Seite Ihres Berufs. Dennoch können Sie Rechtsauseinandersetzungen nicht immer aus dem Wege gehen und gütliche Einigungen sind nicht immer möglich. Dabei entstehen hohe Kosten, die ärgerlich und gelegentlich sogar schmerzlich sind.
Der MySecur® Rechtsschutz bietet Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, die auf Ihren Beruf und Ihre Rechtsprobleme zugeschnitten ist. So ist sie besonders vorteilhaft.

Deutsche Gerichte verhandeln jährlich fast 20 Millionen Verfahren. Allein der Straßenverkehr ist dafür eine unerschöpfliche Quelle: Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall usw. Wer da um sein gutes Recht kämpft, stellt schnell fest: Der Dschungel der Paragraphen ist unübersichtlich, kaum zu durchdringen und der Umgang mit ihnen ist auf jeden Fall ziemlich teuer. Es ist daher sehr beruhigend, sich auf einen guten Anwalt verlassen zu können, der Sie berät und das Beste für Sie herausholt.


Wir zahlen für Ihr gutes Rechts!

  • Kosten für den eigenen Rechtsanwalt
  • Kosten für den Anwalt des Gegners
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht.
  • Kosten für selbst beauftragte Sachverständige in Strafsachen, sowohl im beruflichen Bereich als auch im Verkehrsbereich.
  • Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort.
  • Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt.



Recht haben und Recht bezahlen sind zweierlei.
Das moderne Rechtsschutzkonzept mit der MySecur-Police.

Schadenersatz-Rechtsschutz
Ihnen wird ein Schaden zugefügt. Sie fordern z.B.:
Verdienstausfall, Kosten für einen Vertreter, Schmerzensgeld, Reparatur- oder Wieder-beschaffungskosten, Wertminderung.

Straf-Rechtsschutz
Sie müssen sich verteidigen. Vorgeworfen wird Ihnen:
Eine Ordnungswidrigkeit oder eine vorsätzliche oder fahrlässig begangene Verkehrsstraftat, eine fahrlässig begangene Straftat im Privatbereich, eine fahrlässig  oder vorsätzlich begangene Straftat bei Ihrer beruflichen Tätigkeit als ApothekerIn (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes vorliegt).

Führerschein-Rechtsschutz
Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Sie wehren sich im Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren.

Arbeits-Vertrags-Rechtsschutz
Sie wollen sich durchsetzen, beispielsweise bei Kündigung und überzogenen Ansprüchen von Mitarbeitern.

Sozialgerichts-Rechtsschutz
Streit mit Sozialversicherungsträgern vor den Sozialgerichten, z. B. wegen Unfallverhütungsvorschriften oder Beitragsberechnung.

Vertrags-Rechtsschutz
Vertragliche Zusagen werden nicht eingehalten, Zahlungen nicht geleistet, z.B. bei: Vermögensanlagen, privaten Versicherungs-
verträgen einschließlich Unfall- und BUZ- Versicherungen, Urlaubsreisen, Kauf, Verkauf,  Leasing, Reparatur privat genutzter Gebäude und Einrichtungsgegenstände bzw. Geräte und Einrichtungen in der Firma, Streit mit Großhändlern oder Ersatzkassen wegen Arzneilieferungsverträgen (in diesen Fällen Versicherungsschutz über den Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz, das heißt nur bei Gerichtsverfahren).

Eigentums-Rechtsschutz
Im Privat- und Fahrzeugbereich: Es geht um Ihr Eigentum. Sie wollen eigene Ansprüche geltend machen, Ansprüche anderer abwehren.

Beratungs-Rechtsschutz
Richtiges Verhalten im Familien- und  Erbrecht. Beratungskosten z.B. bei Unterhaltsansprüchen, Pflichtteilsansprüchen, Erbauseinandersetzungen.

Steuer-Rechtsschutz
Die Steuern und Abgaben sind zu hoch.
Verfahren von Finanz- und Verwaltungsgerichten Steuer-, Straf- und Bußgeldverfahren.

Daten-Rechtsschutz
Gerichtliche Abwehr von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüchen.

Grundstücks-, Miet- und Pacht-Rechtsschutz
Ärger mit Nachbarn, Vermietern, Verpächtern, Behörden, Schadenstiftern, z.B. wegen Lärmbelästigung, Bäumen, Mauern, Zäunen, Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, Schäden an Grundstückseinrichtungen oder Apothekenräumen, Auflagen bei der Grundstücksbenutzung, geforderte Sicherheitsvorkehrungen.




5 gute Gründe für eine
Rechtsschutzversicherung von MySecur


Hier bietet MySecur 5 gute Gründe, warum ein Mandant oder Mandantin auf die Unterstützung des unabhängigen Maklers zurückgreifen sollte:

» Die fünf guten Gründe
» Versicherungspartner auf Lebenszeit



Das Beste oder nichts –
MySecur® Police


Ein ganzheitliches Versicherungskonzept, jährlich exakt Ihrem Recht & Anspruch als Unternehmer angepasst. Das gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen, um Ihren eigentlichen Aufgaben nachzugehen.

» Mit Konzept versichern

Leistungen

Mit berufsständischem Rechtsschutz
immer auf der sicheren Seite



Wir haben speziell für Ihre Berufsgruppe die neue Rechtsschutzversicherung entwickelt. Dieser Vertrag räumt sehr günstige Beiträge und ein umfangreichen Versicherungsschutz ein - exklusiv für alle Mitglieder der Standesorganisationen. Außerdem sind diese Sonderverträge ganz auf die Bedürfnisse der Verbandsmitglieder eingestellt.

ApoRecht-Police Rechtsschutzversicherung

Als Mandantin oder Mandant sind Sie bei der MySecur in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Wir empfehlen, folgenden Versicherungsschutz zu vereinbaren:



Pauschaler Rechtsschutz für kleine und mittlere Unternehmen


1.) Verkehrs-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang    mit dem Besitz oder Fahren von Fahrzeugen. Versichert sind alle berechtigten Fahrer   der versicherten Fahrzeuge sowie alle Insassen. Der Versicherungsschutz umfasst

  • die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche,
  • die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren,
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
  • Kfz.-Vertragsstreitigkeiten, auch aus Versicherungsverträgen 
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Steuer-Rechtsschutz in Verfahren vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten
  • Sozial-Rechtsschutz in Verfahren vor den Sozialgerichten

 

Versichert sind alle Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger einschließlich Wohnwagen sowie alle privat genutzten Motorwasserfahrzeuge und Motorflugzeuge, die auf den Namen

  • der versicherten Firma bzw. Sie als Firmaninhaber,
  • Ihren Ehegatten bzw. eingetragenen oder sonstigen mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner,
  • Ihre minderjährigen Kinder oder volljährigen Kinder (ledig, bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt)
  • Ihre nicht mehr erwerbstätigen und mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden Eltern und /oder Großeltern (auch die Ihres Ehegatten)

zugelassen bzw. mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind oder als Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge zum vorübergehenden Gebrauch gemietet sind.

Der Verkehrs-Rechtsschutz schließt den Fahrer-Rechtsschutz ein. Sie und die mitversicherten Personen erhalten daher auch Versicherungsschutz beim Fahren fremder Fahrzeuge.



2. Berufs-Rechtsschutz

Von der Vielzahl der rechtlichen Auseinandersetzungen, die auf einen freiberuflich Tätigen zukommen können, besteht Versicherungsschutz für besonders schwer wiegende Angelegenheiten, nämlich für

  • die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse,
  • die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, jedoch  nicht bei Vorwurf vorsätzlicher Straftaten,
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern,
  • Sozial-Rechtsschutz in Verfahren vor den Sozialgerichten,
  • Daten Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft über gespeicherte Daten, Berichtigung, Sperrung und Löschung,
  • Steuer-Rechtsschutz in Verfahren vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten
  • Dienstreise-Rechtsschutz für Ihre mitversicherten Arbeitnehmer bei von Ihnen als Betriebsinhaber angewiesenen Dienstfahrten (sowohl als Fahrer der eigenen Fahrzeuge als auch als Fahrer von Fahrzeugen, die von der versicherten Apotheke angemietet worden sind. Weitere mitversicherte Arbeitnehmer als berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge erhalten ebenfalls Versicherungsschutz
  • Rechtsschutz im kollektiven Arbeits- und Dienstrecht für Sie als Arbeitgeber, z. B. bei Rechtsauseinandersetzungen mit dem Betriebsrat Ihrer Firma;
  • AGG-Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Zusammenhang mit der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, z. B. bei Entschädigungsansprüchen vermeintlich diskriminierter Stellenbewerber.

Versichert sind die Firam selbst, Sie als Firmeninhaber sowie die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für die Firma. Der Arbeits-Rechtsschutz ist nur für Sie als Arbeitgeber, nicht jedoch für die Mitarbeiter bestimmt.

Nach unserer Ansicht ist dieser Versicherungsschutz besonders wertvoll. Bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen und in Straf- und Bußgeldverfahren werden von den Gerichten oftmals teure Sachverständigengutachten angefordert. Bei Arbeitsgerichtsprozessen ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Regelung in der I. Instanz auch dann Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie einen Prozess gewinnen. Die unterlegene Partei braucht Ihnen Ihre Rechtsanwaltskosten nicht zu erstatten. Nur die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen diese Kosten ab.



3.) Privat-Rechtsschutz

Der Privat-Rechtsschutz ist für Ihren privaten Lebensbereich außerhalb Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt. Versichert sind

  • Sie als Firmaninhaber,
  • Ihr Ehegatte bzw. eingetragener oder sonstiger mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner,
  • Ihre minderjährigen Kinder und Ihre volljährigen Kinder (ledig und nicht in einer nicht ehelichen Lebenspartnerschaft lebend, längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt).
  • Ihre nicht mehr erwerbstätigen und mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden Eltern und /oder Großeltern (auch die Ihres Ehegatten).
  • Der Privat-Rechtsschutz umfasst
  • die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche,
  • die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, jedoch nicht beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten,
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
  • Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitnehmer, darüber hinaus auch für Sie als Arbeitgeber von in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen. Versicherungsschutz besteht auch für die versicherten Personen als Arbeitnehmer, wenn gegen den Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines Rechtsschutzfalles (Kostenübernahme bis jeweils 1.000 €, dabei keine Anrechnung einer ggf. im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung),
  • Rechtsschutz in Verfahren vor den Sozialgerichten,
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten Bereich (auch bei Rechtsauseinandersetzungen aus personenbezogenen Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit),
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, darüber hinaus tragen wir für die weitere außergerichtliche Tätigkeit die Kosten bis 1.000 € (dabei keine Anrechnung einer ggf. im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung),
  • Steuer-Rechtsschutz in Verfahren vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten; soweit ein Zusammenhang mit Grundstücken besteht, verweisen wir auf den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
  • Opfer-Rechtsschutz für die Beteiligung als Nebenkläger an Strafverfahren als Opfer von bestimmten Gewaltstraftaten,
  • Verwaltungs-Rechtsschutz Verfahren vor Verwaltungsgerichten im privaten Bereich und als Arbeitnehmer,
  • Rechtsschutz für nicht spekulative Geld- und Vermögensanlagen (Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz)
  • Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen (Kostenübernahme bis 1.000 €, dabei keine Anrechnung einer ggf. im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung);



4.)  Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Selbständige nach Spezialklausel 102

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, beispielsweise mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen; es muss sich herausgestellt haben, dass eine außergerichtliche Regelung nicht möglich ist. Außergerichtlich tragen wir die Kosten für bis zu zwei Mediationen im Kalender-jahr (bis 750 € je Kalenderjahr), sofern der Wert des Streitgegenstandes 1.000 € übersteigt.



5.) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter

  • von selbst bewohnten Wohneinheiten und dazu gehörenden Grundstücken
  • von selbst genutzten Gewerbeeinheiten und dazu gehörenden Grundstücken

Versichert sind zum einen alle von Ihnen und den mitversicherten Personen selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland und zum anderen alle von Ihnen selbst genutzten Geschäftsräume, die sich im Eigentum der versicherten Personen befinden oder angemietet werden. Der Versicherungsschutz umfasst

  • Rechtsauseinandersetzungen mit Vermietern und Miteigentümern,
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten,
  • Steuer-Rechtsschutz in Verfahren vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten, nicht aber beim Streit wegen Anliegerbeiträge oder Erschließungskosten,
  • Meinungsverschiedenheiten mit Behörden unter Ausschluss von Enteignungs- und Planfeststellungsverfahren,
  • falls Sie Eigentümer sind: Schadenersatzansprüche wegen Schäden am Gebäude oder Grundstück.

Versicherungsschutz besteht auch bei Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation und dem Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger. Versichert sind Anlagen in Ihrem Eigentum, die sich auf Ihrem oder an Ihrem ausschließlich zu Wohnzwecken selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus oder auf dem dazugehörenden Wohngrundstück befinden.



6.) GewerbePlus für kleine und mittlere Unternehmen

Darüber hinaus gelten für Ihren Vertrag eine Reihe von wichtigen Leistungserweiterungen und Zusatzvereinbarungen.


Im Berufsbereich als Selbstständiger:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz gemäß Sonderbedingungen für Sie und Ihre mitversicherten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der versicherten selbstständigen Tätigkeit. Die Übernahme der Kosten und Gebühren erfolgt in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen).

Versicherungsschutz besteht beim Vorwurf angeblich vorsätzlich begangener Vergehen (z. B. Umweltdelikt, Beleidigung) sowie bei bestimmten Verbrechens-tatbeständen (13. Abschnitt StGB). Wird der Versicherte rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt, sind erbrachte Leistungen zu erstatten, es sei denn, das Verfahren endet mit einem Strafbefehl;

  • Rechtsschutz im Vertragsrecht für Hilfs- und Investitionsgeschäfte (auch außergerichtlich) zur Einrichtung, Ausstattung und Erhaltung der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume (auch für alle Versicherungsverträge im betrieblichen Bereich);
  • Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Widerspruchsverfahren und vor Verwaltungsgerichten in den Bereichen Gewerberecht , Handwerksrecht und Zulassungsrecht freier Berufe;
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes gegen Sie – Übernahme der Kosten für ein anwaltliches Beratungsgespräch bis 150 € je Rechtsschutz-fall, dabei keine Anrechnung einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung;
  • Versicherungsschutz bei Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Impressum-Gestaltung der eigenen Website  – Übernahme der Beratungskosten für ein anwaltliches Beratungsgespräch bis 150 € je Rechtsschutzfall, dabei keine Anrechnung einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung;
  • Forderung-Plus – Forderungsmanagement für Selbstständige und Firmen in Zusammenarbeit mit Bürgel-Wirtschaftsinformationen GmbH& Co. KG

Kompetente Unterstützung von der ersten Mahnung bis zum gerichtlichen Inkasso auch für hoheitliche Gebühren. Sie erhalten zu Vorzugskonditionen bei der Fa. Bürgel ein Dienstleistungspaket, welches zum einen Auskünfte über die Bonität von Geschäftspartnern und zum anderen auch das Inkasso offener Forderungen umfasst. Da es sich bei den Kosten für Dienstleistungen der Firma Bürgel nicht um eine Versicherungsleistung der Concordia handelt, sind diese von Ihnen zu tragen.

  • Rechtsschutz für Vorverfahren beim Regress der Krankenkassen

Die Leistungen des Sozialgerichts-Rechtsschutzes im Abschnitt 2. e) erweitern wir dahingehend, dass Versicherungsschutz auch im Vorverfahren vor sozialgerichtlichen Verfahren wegen Regresse der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen besteht. Diese Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 750 € übernommen (dabei keine Anrechnung einer ggf im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung).


Im Privatbereich und als Arbeitnehmer:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz gemäß Sonderbedingungen für Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen, auch bei Ausübung eines Ehrenamtes. Die Übernahme der Kosten und Gebühren erfolgt in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen).
  • Versicherungsschutz besteht beim Vorwurf angeblich vorsätzlich begangener Vergehen (z. B. Umweltdelikt, Beleidigung) sowie bei bestimmten Verbrechens-tatbeständen (13. Abschnitt StGB). Wird der Versicherte rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt, sind erbrachte Leistungen zu erstatten, es sei denn, das Verfahren endet mit einem Strafbefehl;
  • Versicherungsschutz im Steuerrecht, im Sozialrecht und im Verwaltungsrecht, der in diesen Rechtsgebieten üblicherweise auf das Gerichtsverfahren beschränkt ist, auch schon für das vorgerichtliche Einspruchs- und Widerspruchsverfahren; in steuerrechtlichen Verfahren gilt eine Selbstbeteiligung von 300 € je Rechtsschutzfall
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes gegen Sie – Übernahme der Kosten für ein anwaltliches Beratungsgespräch bis 150 € je Rechtsschutz-fall, dabei keine Anrechnung einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung ;
  • Versicherungsschutz bei Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Impressum-Gestaltung der eigenen Website  – Übernahme der Beratungskosten für ein anwaltliches Beratungsgespräch bis 150 € je Rechtsschutzfall, dabei keine Anrechnung einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung;
  • Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (Übernahme von Notarkosten bis insgesamt 500 € während der Vertragslaufzeit für die Erstellung vorgenannter Verfügungen, dabei keine Anrechnung einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung);
  • Rechtsschutz für die gerichtliche Interessenwahrnehmung wegen Anliegerbeiträgen und Erschließungskosten für die selbst bewohnten Wohneinheiten im Eigentum der versicherten Personen;

In allen Lebensbereichen mitversichert ist die Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsangelegenheiten (also auch in nicht versicherten) sowie die Online-Rechtsberatung in versicherten Rechtsangelegenheiten.

Außerdem verzichten wir im Leistungsfall auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (der Rechtsschutzfall ist vor Vertragsbeginn oder während der dreimonatigen Wartezeit eingetreten), wenn das betroffene Risiko bereits seit mindestens fünf Jahren bei unserer Gesellschaft rechtsschutzversichert ist.



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Die MySecur sucht Ihnen den kompetentesten Anwalt für Ihr Rechtsproblem.

Die Mitgliedskanzleien der Apraxa sind serviceorientiert und haben einen hohen Anspruch an die Qualität ihrer Dienstleistung. Damit unterscheiden sie sich von vielen Mitbewerbern am Markt.

Die Kanzleien haben sich zur Einhaltung bestimmter Servicestandards verpflichtet. Der Organisationsablauf der Kanzleien ist von unabhängiger Stelle zertifiziert nach DIN ISO 9001.

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Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!



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Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.

Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.

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