Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
LEBENSVERSICHERUNG
Im Zusammenhang mit der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 kommt es zum 1. Januar 2012 für Produkte der geförderten Altersvorsorge sowie für die Lebensversicherung zu wichtigen Änderungen:
Riester-Rente
Staatlich
geförderte Riester-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012
abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der
Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann ist
sichergestellt, dass der Riester-Kunde die volle staatliche Förderung
erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der Vertrag noch im
Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester
Auszahlungsbeginn der Rente möglich.
Basisrente
Der geänderte Auszahlungsbeginn bei der
Riester-Rente ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für die staatlich
geförderte Basisrente. Wer also erst nach dem Jahr 2011 eine Basisrente
abschließen und seine Altersvorsorgebeiträge mit einem
Sonderausgabenabzug staatlich fördern lassen möchte, muss ebenfalls auf
den neuen frühestmöglichen Auszahlungsbeginn (62. Lebensjahr) achten.
Ansonsten ist keine steuerliche Förderung in Form des
Sonderausgabenabzugs möglich. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011
abgeschlossen, kann die Basisrente schon mit Vollendung des 60.
Lebensjahres ausgezahlt werden.
Basisrente: Steuervorteile, Sonderausgabenabzug
Der
mögliche Sonderausgabenabzug bei der Basisrente wird im Jahr 2012 wieder
erhöht. 2012 beträgt dieser 74 Prozent der für die Basisrente
geleisteten Beiträge. Damit kann ein alleinstehender Steuerzahler bis
maximal 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der
maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro in die Basisrente
eingezahlt wird. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag =
29.600 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben abziehen
lassen. Der maximal geförderte Beitrag für Verheiratete bei der
Basisrente beträgt unverändert 40.000 Euro.
Berechnungsbeispiel, wenn ein Selbstständiger, der sonst
keinerlei staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, im Jahr 2012
eine Summe von 20.000 Euro in eine Basisrente einzahlt:
20.000 Euro
multipliziert mit 74 Prozent = 14.800 Euro, die vom zu versteuernden
Einkommen als Sonderausgaben (für die Altersvorsorge) abgezogen werden
können.
Wenn dieser selbstständige Unternehmer verheiratet ist, kann das Ehepaar einen Basisrenten-Beitrag in Höhe von insgesamt bis zu 40.000 Euro staatlich fördern lassen. Bestehen bei dem Ehepaar keine anderen Sonderausgaben, die die maximale staatliche Förderungshöhe (den Sonderausgabenabzug durch die Rürup-Rente) reduziert: 40.000 Euro multipliziert mit 74 Prozent = 29.600 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Änderung 2012 für die private Lebensversicherung
Steuervorteile
gibt es auch bei der Lebensversicherung. Künftig werden Erträge aus
privaten Lebensversicherungen, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen
werden, nur zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen, wenn die
Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach
Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Erfolgt der
Vertragsabschluss dagegen noch im Jahre 2011, ist die Vollendung des
60. Lebensjahres maßgebend.
Ansprechpartner:
Hasso Suliak
Tel.: 030 / 20 20 - 51 83
h.suliak@gdv.de
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