• 07.04.2012 – Kabinett beschließt Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung

    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – Gesetzentwur ...

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Steuer & Recht

Kabinett beschließt Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung

 

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – Gesetzentwurf abrufbar unter www.bmg.bund.de) beschlossen.

Demenz wird berücksichtigt

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 01.01.2013 Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. Pflegebedürftige in Pflegestufe I bekommen 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. Darüber hinaus wird es eine Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme und eine bessere Beratung von Angehörigen geben. Mit einem Initiativprogramm werden Wohngruppen gefördert, mit denen gezielt Angebotsformen zwischen der Versorgung zu Hause und der Unterbringung im Heim ausgebaut werden. Zugleich erhält jeder Pflegebedürftige 200 Euro zusätzlich pro Monat in der Wohngruppe.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll in mehreren Schritten umgesetzt und die pflegerische Versorgung weiterentwickelt werden. Ein Schwerpunkt ist dabei, die Leistung der Pflegeversicherung bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker auszurichten.

Angehörige bekommen Unterstützung

Unbestritten nehmen die Angehörigen bei der Pflege eine zentrale Rolle ein. Mit ihrem Einsatz sorgen sie für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen. Allerdings besteht hier oft eine Überforderung. In der Krankenversicherung sollen deshalb bei anstehenden Rehabilitationsmaßnahmen ihre besonderen Belange entsprechend berücksichtigt werden. Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei Pflegebedürftigen erreicht werden.

Freiwillige Vorsorge wird unterstützt

Des Weiteren ist vorgesehen, Menschen, die für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich privat vorsorgen, künftig zu unterstützen. Die freiwillige private Pflege-Vorsorge wird ab dem 01.01.2013 steuerlich gefördert.

Beitragserhöhung

Zur Finanzierung der Pflegereform soll der Beitragssatz um 0,1 % Beitragssatzpunkte erhöht werden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit diesem zentralen Projekt richten wir die Leistungen der Pflegeversicherung konsequent auch auf die Bedürfnisse der an Demenz erkrankten Menschen aus. Im Vordergrund der Pflegeversicherung stehen bis heute immer noch die körperlichen Einschränkungen und nicht die demenziellen Erkrankungen. Deshalb wollen wir im Blick auf die Schaffung eines neues Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere die ambulante Versorgung für diese Personengruppe ausbauen. Pflegedienste sollen künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Leistung „Betreuung" anbieten, die sich speziell an demenziell Erkrankte richtet. Zugleich werden die Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung deutlich erhöht und die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ausgeweitet. Ein ganz besonderes Anliegen ist mir zudem, durch eine Förderung von Wohngruppen, den Menschen eine zusätzliche Versorgungsalternative anzubieten." (ac)

 

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