Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
In seinem Urteil vom 29.06.2011 (L 2 SO 5698/10) hat sich das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit der Frage befasst, ob ein Sozialhilfeempfänger einen Anspruch auf Zahlung von Implantatkosten oder auf Gewährung eines Darlehens zum Zwecke der Finanzierung implantatgestützten Zahnersatzes hat, wenn er bei einer fortgeschrittenen Kieferatrophie völlig zahnlos ist.
Der Fall:
In dem konkreten Fall beantragte ein Sozialhilfeempfänger bei seiner Krankenkasse die Versorgung mit vier ersatzweise mit zwei Implantaten im Unterkiefer und mit vier Implantaten im Oberkiefer, wobei die Gesamtkosten mit „ca. 2.070,00 Euro bis ca. 2.560,00 Euro" beziffert wurden. Ausweislich eines eingeholten zahnärztlichen Gutachtens wurde das Vorliegen einer Ausnahmeindikation für eine Implantatversorgung auch bei atrophierten zahnlosem Kiefer verneint. Im Widerspruchsbescheid führte der Sozialhilfeträger u. a. aus, dass Leistungen der zahnärztlichen Behandlung und einer Versorgung mit Zahnersatz nur erbracht würden, wenn kein vorrangiger Anspruch gegen eine gesetzliche Krankenkasse bestünde. Wegen der bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung sei der Sozialhilfeempfänger mit einem derartigen Anspruch ausgeschlossen, wobei dies auch für über Kassenleistungen hinausgehende, mit dem Zahnarzt frei zu vereinbarende Leistungen gelte.
Die Entscheidung:
Nachdem sich der Sozialhilfeempfänger mit seinem Wunsch nach einer Implantatversorgung vor dem Sozialgericht Stuttgart nicht durchsetzen konnte, legte er vergeblich Berufung ein. Nach Auffassung des LSG Baden-Württemberg steht dem Sozialhilfeempfänger unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine vollständige Implantatversorgung des Ober- und Unterkiefers zu. Auch ein Anspruch auf Gewährung eines nunmehr ausdrücklich begehrten Darlehens zur Deckung der Kosten der Implantatversorgung scheitere, da es sich bei der Versorgung mit Implantaten nicht um einen im Einzelfall unabweisbaren gebotenen Bedarf handele. Gemäß § 42 S. 2 SGB XII sollten, wenn im Einzelfall ein von den Regelsätzen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden könne, auf Antrag hierüber notwendige Leistungen als Darlehen erbracht werden. Vorliegend fehle es am Vorliegen eines Einzelfalles im Sinne dieser Regelung. Kieferatrophien würden bei jedem größeren Zahnverlust auftreten und seien deshalb in der Praxis außerordentlich häufig, wie bereits das BSG mit Urteil vom 19.06.2001 (B 1 KR 40/00 R) ausgeführt habe. Die vorliegende Fallgestaltung, dass bei durch Zahnlosigkeit der Kiefer hervorgerufener vollständiger bzw. fast vollständiger Kieferatrophie eine Versorgung mit implantatgestütztem Zahnersatz nicht im Leistungsumfang der GKV enthalten sei, gleichwohl eine wirklich befriedigende Versorgung (fester Sitz der implantatgestützten Suprakonstruktion gegenüber einer lockeren / rutschenden Prothese) sich nur durch eine Implantatversorgung erzielen lasse, trete somit in einer Vielzahl von Fällen auf, was derartigen Fällen den erforderlichen Einzelfallcharakter nehme. Das LSG Baden-Württemberg kommt zu dem Entschluss, dass der Sozialhilfeempfänger wie alle gesetzlich Krankenversicherten in diesem Fall auf die Versorgung mit einem „normalen" Zahnersatz zu verweisen sei.
RA Michael Lennartz
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.de
WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.de
MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM
APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES
UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.de
WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ
VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE
ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.de
RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.de
SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.de
MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.de
RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.de
DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE
BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN
WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aporisk.de
NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG -
SOLCHE
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht
einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.de
DETAILIERTE CHECKLISTE
UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES
DER
APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle
Fälle
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de