Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
RAUSCHENDES FEST MIT WENIG ALKOHOL
Köln - Anlässlich der
bevorstehenden Feiertage, insbesondere der Silvesterfeierlichkeiten,
weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die
gesundheitlichen Risiken hin, die übermäßiger Alkoholkonsum vor allem
für Jugendliche birgt. BZgA-Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott erklärt:
"Heranwachsende trinken am ehesten in Gesellschaft mit Gleichaltrigen
und um Spaß zu haben und Hemmungen abzubauen. Welche Gefahren mit hohem
Alkoholkonsum einhergehen, verlieren sie dabei meist völlig aus dem
Blick. Doch weil sich ihr Körper noch in der Entwicklung befindet, wirkt
Alkohol viel schneller und schädlicher als bei Erwachsenen. Hoher
Alkoholkonsum in kurzer Zeit kann zu einer Alkoholvergiftung mit
Atemstillstand führen und damit lebensgefährlich werden. Auf Dauer
schädigt das Zellgift Alkohol auch die Hirnfunktionen."
Wissenschaftliche Untersuchungen der BZgA zeigen, dass das Binge
Trinken, das heißt der Konsum von mindestens fünf alkoholischen
Getränken bei einer Gelegenheit, ein bei Jugendlichen nach wie vor
verbreitetes Phänomen ist. In der Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen
betreibt mehr als jeder Dritte dieses riskante Trinkverhalten mindestens
einmal monatlich. Bei den 12- bis 15-Jährigen, die nach dem
Jugendschutzgesetz noch gar keinen Alkohol trinken dürfen, sind es
immerhin 6,6 Prozent.
Eltern sollten Vorbilder sein
Um ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen,
tragen Eltern und Erwachsene eine besondere Verantwortung. "Sie sollten
mit gutem Beispiel vorangehen und auch an den Feiertagen einen
risikoarmen Alkoholkonsum vorleben", sagt Prof. Dr. Pott. "Für
erwachsene Männer heißt das nicht mehr als zwei kleine Gläser Bier oder
Sekt pro Tag, für Frauen nur die Hälfte dessen." Außerdem sollten Eltern
mit ihren Kindern über Wirkungen und Risiken von Alkohol sprechen und
zugleich klare Regeln im Umgang mit alkoholischen Getränken aufstellen.
"Auch wenn sich Kinder in der Pubertät stärker ihren Freundinnen und
Freunden zuwenden, haben Eltern immer noch großen Einfluss auf ihr
Verhalten und ihre Einstellung. Klare Regeln helfen Heranwachsenden und
geben ihnen Orientierung."
Im BZgA-Ratgeber "Alkohol - reden wir drüber!" finden Eltern konkrete
Tipps für das Gespräch mit ihrem Kind und für sinnvolle, gemeinsame
Regelsetzungen und Absprachen. Außerdem erhalten sie Anregungen, um
ihren eigenen Alkoholkonsum kritisch zu hinterfragen.
Ergänzend zur Elternbroschüre stellt die BZgA ein umfangreiches
Online-Informationsangebot zum Thema Alkoholprävention zur Verfügung:
http://www.kenn-dein-limit.de (für Eltern und Erwachsene)
http://www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren)
http://www.bist-du-staerker-als-alkohol.de (für Jugendliche unter 16 Jahren)
Der Ratgeber für Eltern "Alkohol - reden wir drüber!" sowie weitere Informationsbroschüren zum Thema Alkohol können unter http://www.kenn-dein-limit.de eingesehen und bestellt werden.
Bestellungen sind außerdem unter folgender Adresse möglich:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln sowie per Fax:
0221-8992257 oder E-mail: order@bzga.de
Darüber hinaus steht das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung an sieben
Tagen in der Woche unter der Rufnummer 0221-892031 für Fragen zur
Verfügung (Preise entsprechend des Telefonanbieters ins Kölner
Ortsnetz).
Kontakt
Dr. Marita Völker-Albert, Pressesprecherin
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Postfach 91 01 52
51071 Köln
Tel.: 0221/8992-280, Fax.: 0221/8992-201
eMail: marita.voelker-albert@bzga.de
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