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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
RESOLUTION DER DEUTSCHEN RHEUMA-LIGA ZUM VERSORGUNGSSTRUKTURGESETZ
Bonn/Berlin - Die Deutsche
Rheuma-Liga fordert die Bundesregierung auf, die spezialärztliche
Versorgung wie im Gesetzentwurf vorgesehen zu realisieren und sich nicht
auf Verwässerungskurs zu begeben. Die Beteiligung der Patienten bei der
Versorgungsplanung auf Bundes- und Landesebene sei bislang mangelhaft
im Versorgungsstrukturgesetz geregelt. Im Vorfeld der
Delegiertenversammlung am 5. November in Berlin verabschiedete der
Verband eine Resolution, die sich an Bundesgesundheitsminister Daniel
Bahr richtet.
„Für Menschen mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen entscheidet
der frühe Zugang zur rheumatologischen Fachversorgung darüber, ob
rechtzeitig eine medikamentöse Therapie eingeleitet werden kann, die
dazu beiträgt, Funktionseinschränkungen und Behinderungen zu vermeiden.
Dies scheitert in Deutschland heute nachweisbar vor allem an der zu
geringen Zahl der internistischen Rheumatologen", heißt es in der
Resolution. Und weiter: „Das Versorgungsstrukturgesetz muss aus Sicht
der Deutschen Rheuma-Liga erreichen, dass mehr Rheumatologen für die
Versorgung zur Verfügung stehen."
Ursula Faubel, Geschäftsführerin der Deutschen Rheuma-Liga: „Es gibt
Bestrebungen, die vorgesehenen Regelungen zur spezialärztlichen
Versorgung, die zu einer Verbesserung des Zugangs zum Rheumatologen
beitragen könnten, wieder fallen zu lassen oder sie auf die Basis von
dreiseitigen Verträgen zwischen Krankenkassen, niedergelassenen Ärzten
und Krankenhäusern zu beschränken. Das wäre ein arger Rückschritt." Die
Patientenbeteiligung werde damit bei der Gestaltung der
spezialärztlichen Versorgung ausgehebelt und die Transparenz der
Qualitätsanforderungen aufgegeben", heißt es in der Resolution.
Die Deutsche Rheuma-Liga fordert zudem einen Ausbau der
Patientenbeteiligung auf Bundes- und Landesebene. Auf Landesebene
müssten Patienten in den neuen Gremien der sektorenübergreifenden
Versorgung einbezogen werden und Antragsrecht in den Landesausschüssen
erhalten. Nicht ausreichend geregelt sei die Erstattung von Fahrtkosten
und Fortbildung, wenn sich Patienten in Gremien und Ausschüssen auf
Landesebene sowie den Zulassungs- und Berufungsausschüssen engagierten.
Auf Bundesebene müsse ein Mitbestimmungsrecht in Verfahrensfragen im
Gemeinsamen Bundesausschuss realisiert werden und im Bewertungsausschuss
müsse ein Mitberatungsrecht eingeführt werden.
Die Resolution der Deutschen Rheuma-Liga ist im Internet nachzulesen: http://www.rheuma-liga.de
Kontakt
Susanne Walia
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
Maximilianstr. 14
53111 Bonn
Tel. 0228 - 766 06-11
Fax 0228 - 766 06-20
E-Mail: bv.walia@rheuma-liga.de
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