Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten. Das entsprechende deutsche "Apothekengesetz" ist vereinbar mit Europarecht, wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte. Das Urteil hat eine wichtige Bedeutung für Wettbewerb und Preise auf dem deutschen Apothekenmarkt.
Die obersten EU-Richter hatten zu klären, ob Deutschland Apothekenketten zulassen muss. Befürworter argumentieren, dass damit Arzneien billiger würden. Sie sehen in dem deutschen Verbot einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit der EU. Kritiker meinen, dass Apotheken von unabhängigen Pharmazeuten geführt werden müssen. In dem konkreten Fall geht es um die niederländische Internet-Apotheke DocMorris.
Das Saarland hatte DocMorris 2006 das Betreiben einer Apotheke unter Auflagen genehmigt. Mehrere Inhaber saarländischer Apotheken und der Deutsche Apothekenverband klagten dagegen. Im März 2007 verwies das Verwaltungsgericht in Saarbrücken den Fall an den EuGH zur Klärung.
Apotheken müssen nicht schließen
Mehr als 150 Apotheken in ganz Deutschland tragen das grüne Logo der Firma DocMorris. Schließen muss nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aber keine davon. Im Gegenteil: Das Unternehmen will sein Geschäft mit Partnerapotheken weiter ausbauen. Die Richter des EuGH bestätigten mit ihrem Spruch zwar, dass es keine Apotheken-Ketten geben darf. Die DocMorris-Apotheken sind aber wirtschaftlich und pharmazeutisch unabhängig und verstoßen somit nicht gegen das im deutschen Recht festgelegte Fremdbesitzverbot.
Die jeweiligen Apotheken-Inhaber haben lediglich Partnerschaften mit DocMorris geschlossen und können so von günstigeren Konditionen der Versandapotheke profitieren. Dazu gibt es Unterstützung etwa beim Marketing. Das Schicksal der einzigen wirklichen Filiale von DocMorris, einer Apotheke in Saarbrücken, ist indes offen. DocMorris will zunächst ein ausstehendes Urteil des Verwaltungsgerichts in Saarbrücken abwarten.
Die saarländischen Richter hatten sich im März 2007 an den EuGH gewandt, um Auskunft über die europäische Rechtslage zu erhalten. Das Saarland hatte im Sommer 2006 den Betrieb der Apotheke genehmigt. Dagegen hatten mehrere Inhaber saarländischer Apotheken, die Kammer sowie der Deutsche Apothekenverband (ABDA) geklagt.
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