• 28.07.2009 - ApoRisk® News Vorsorge: Komplizierte Rechnung Rentenerhöhung voll besteuert

    Der steuerfreie Teil von Altersrenten wird als Rentenfreibetrag festgesetzt, wenn ein Berufstätiger in den Ruhestand tritt.

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ApoRisk® News Vorsorge:

Komplizierte Rechnung

Rentenerhöhung voll besteuert

 

Der steuerfreie Teil von Altersrenten wird als Rentenfreibetrag festgesetzt, wenn ein Berufstätiger in den Ruhestand tritt. Eine spätere Rentenerhöhung würde also voll besteuert. Darauf weist die Initiative Altersvorsorge macht Schule, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Hintergrund ist, dass Rentnern ein bestimmter Teil ihrer Altersbezüge steuerfrei bleibt. Je nachdem, in welchem Jahr sie in Rente gegangen sind, ist der zu versteuernde Anteil unterschiedlich hoch.

Jahr für Jahr zwei Prozent mehr

Seit 2005 steigt der zu besteuernde Anteil von Altersrenten Jahr für Jahr an - um jeweils zwei Prozent: Wer seit 2005 oder früher Rente bezieht, muss zum Beispiel 50 Prozent seiner Rente versteuern, für Neurentner des Jahres 2006 sind es 52 Prozent, erklärt die Initiative. Wer 2009 in Rente geht, muss 58 Prozent seiner Bezüge versteuern.
Nicht jeder muss zahlen

So lautet die allgemeine Pflicht. Ob unter dem Strich tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt allerdings von individuellen Faktoren ab, fügen die Experten hinzu. Entscheidend ist unter anderem, ob es noch weitere Einkünfte neben der gesetzlichen Altersrente gibt und ob im Gegenzug Werbungskosten oder andere anrechenbare Ausgaben die letztlich zu versteuernde Summe drücken. Wird der Grundfreibetrag von 7834 Euro unterschritten, fällt gar keine Einkommensteuer an.

 

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