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Wissen & Tipps | Was ist Börse?
Um ihre volkswirtschaftliche Funktion erfüllen zu können, hat die Börse Pflichten. Dazu gehören die Aufsichts- und Gewährleistungspflicht. Denn nur so können Investoren Vertrauen in die Handelsabläufe an der Börse fassen.
Das oberste Gebot an der Börse ist: Chancengleichheit. Sie muss gewährleistet sein. Daher hat die Börse auch dafür zu sorgen, dass alle Marktteilnehmer den gleichen Informationsstand haben. Denn bevor man in ein Unternehmen investiert, ist es wichtig, sämtliche verfügbaren Informationen über das betreffende Unternehmen zu besitzen.
Wer zu lange wartet, wird bestraft
Institutionen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) überwachen, dass börsennotierte Unternehmen alle kursrelevanten Informationen umgehend veröffentlichen. Sollte ein Unternehmen dieser Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht nachkommen, kann das BAFin empfindliche Bußgelder gegen den Konzern verhängen.
Die BAFin ist nicht die einzige Institution, die Sanktionen gegen Unternehmen verhängen kann. So überwacht etwa die Börsenaufsicht auf Landesebene, dass der Handel rechtens verläuft und sich die Marktteilnehmer an das Börsenrecht halten. Werden Verstöße festgestellt, kann die Börsenaufsicht, ebenso wie der Sanktionsausschuss oder die Geschäftsführung der Börse, Sanktionen gegen das Unternehmen verhängen. So kann gegen ein Unternehmen aus dem Prime Standard vorgegangen werden, wenn es nicht wie vorgeschrieben, Quartalsberichte veröffentllicht.
Extreme Nachrichten erfordern extreme Schritte
Manchmal werden Aktien vom Handel ausgesetzt. Auch damit sollen Anleger geschützt werden. Alle bis dahin nicht ausgeführten Orders werden dann ersatzlos gestrichen. Aktien werden vom Handel ausgesetzt, wenn Unternehmen eine Fusion ankündigen, oder aber Insolvenz anmelden müssen. So wurde etwa die Aktie der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft vom Handel ausgesetzt, nachdem das Unternehmen einen unerwartet hohen Verlust für das Geschäftsjahr 2002 melden musste.
Ziel dieser Maßnahme ist, Anlegern Zeit zu geben, um sich auf die neuen Marktbedingungen einzustellen. So kann etwa die Übernahme eines Unternehmens dessen Wert erheblich steigern. Ein bereits eingegebenes Verkaufslimit, das deutlich unter dem Übernahmepreis aber über dem Preis vor der Ankündigung liegt, würde ohne eine solche Maßnahme zu dem niedrigeren Kurs ausgeführt.
Kontrahent organisiert die Geschäfte
Den Austausch der Wertpapiere selbst, übernimmt eine Abteilung der Börse. Die Clearingstelle. Nur zu bestimmten Zeiten werden die tagsüber gehandelten Wertpapiere in die Depots der Marktteilnehmer eingebucht. Das übernimmt die Clearingstelle der Börse. Dabei wird nicht jede einzelne Transaktion in die Depots gebucht, sondern vielmehr die Differenz zwischen den gesamten Ein- und Ausgängen des Tages bestimmt. Die entsprechenden Ab- und Zubuchungen werden dann am Tagesende vorgenommen. Das ist das so genannte Clearing. Die Marktteilnehmer stehen sich also bei ihren Geschäften an sich nicht unmittelbar gegenüber, sondern die Clearingstelle ist der eigentliche Kontrahent für jeden Marktteilnehmer. Diesem garantiert sie die Ausführung der über den Handelstag getätigten Geschäfte. Diese Garantie kann die Börse nur gewährleisten, weil sie an die Marktteilnehmer bestimmte Anforderungen stellt. Sie müssen einerseits genügend Liquidität nachweisen und andererseits dier ordnungsgemäße Orderweiterleitung garantieren.
Keine Chance für Trickser
Eine weitere Hauptaufgabe der Börsenaufsicht ist es, den so genannten Insiderhandel zu unterbinden. Insiderhandel ist das Ausnutzen von unternehmensrelevanten Informationen, bevor sie der Gesamtheit der Marktteilnehmer zur Verfügung stehen. Mit dem IV. Finanzmarktförderungsgesetz haben die Aufsichts-Institutionen deutlich mehr Handlungsspielraum, Insiderhandel strafrechtlich zu verfolgen.
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