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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die Bundesregierung will "nicht absehbare und nicht
gewollte Härten" bei der Auszahlung von Lebensversicherungsverträgen
vermeiden. Der Vertreter der Regierung teilte am 12.12.2012 im Finanzausschuss
mit, parallel zum Inkrafttreten des so genannten SEPA-Begleitgesetzes (17/10038)
am 21. Dezember dieses Jahres, in dem unter anderem die Unisex-Tarife für
Versicherungen geregelt werden, solle eine Verordnung in Kraft treten, mit der
die im Gesetz vorgesehene Kürzung der Beteiligung der Versicherten an den
Bewertungsreserven gedeckelt wird. Die Abschläge würden gedeckelt in Höhe von
durchschnittlich fünf Prozent der auszuzahlenden Versicherungsleistungen eines
Unternehmens. Die Deckelung soll für Versicherungsverträge gelten, die in den
nächsten zehn Jahren zur Auszahlung kommen.
Hintergrund ist die durch ein Verfassungsgerichtsurteil entstandene Pflicht für
Versicherungsunternehmen, ihre Kunden an den Bewertungsreserven zu beteiligen.
Bewertungsreserven entstehen bei sinkenden Kapitalmarktzinsen. Sie führen zu
höheren Kursen laufender Wertpapiere. An deren höherer Bewertung sind die
Kunden bei Auszahlung der Verträge zu beteiligen. Steigen die Zinsen wieder,
sinken allerdings die Kurse und entsprechend die Bewertungsreserven. Angesichts
der Niedrigzinsphase hatte die Koalition im SEPA-Begleitgesetz Änderungen zur
Stabilisierung der Lebensversicherungen vorgenommen, um eine zu hohe Auszahlung
von Bewertungsreserven zu vermeiden. Dies hatte jedoch zu starker öffentlicher
Kritik geführt, auch wenn nach Angaben der Regierung die wesentlichen Quellen
für die Erträge aus einer Kapitallebensversicherung, nämlich die garantierte
Leistung und die Überschussbeteiligung einschließlich der
Schlussgewinnbeteiligung, gar nicht von der Gesetzesänderung betroffen waren.
Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde in der
Sitzung deutlich gemacht, wie stark die Bewertungsreserven der Versicherer in
der gegenwärtigen Niedrigzinsphase gewachsen seien. So hätten die Reserven im
vierten Quartal 2008 noch bei zehn Milliarden Euro gelegen. Man gehe zur Zeit
von 80 bis 90 Milliarden Euro aus. Die Regierung erläuterte, durch die
Regelungen zu den Bewertungsreserven würden die Unternehmen oder ihre Aktionäre
nicht begünstigt: "Ziel der Regelung ist vielmehr, für eine gerechte
Beteiligung aller Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auch in der
Zukunft Sorge zu tragen." Es werde jetzt "ein angemessener Ausgleich
zwischen den Interessen der Versicherungsnehmer, deren Verträge in diesen
Jahren zur Auszahlung kommen, und Versicherungsnehmern, deren Verträge zu einem
späteren Zeitpunkt fällig werden, geschaffen". Laut BaFin ist die Zahl der
Fälle "überschaubar".
Von der Opposition gab es scharfe Kritik am Vorgehen der Regierung. Die Zahlen
würden zeigen, wie unsinnig es gewesen sei, bei der Altersvorsorge vom
Umlagesystem wegzugehen, hieß es von der Fraktion Die Linke. Die Fraktion
kritisierte ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die zögerliche
Information durch die Bundesregierung. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
wurde kritisiert, dass hier ein Gesetz in Kraft gesetzt werde, das am gleichen
Tage schon wieder durch eine Verordnung geändert werde. Das sei kein sauberes
Verfahren. Aus dieser "Notbrücke" müsse eine richtige Brücke werden.
Die SPD-Fraktion sprach von einem "kommunikativen Desaster" für die
Regierung. Die Versicherungskunden seien aufgebracht. Die Reparatur dürfe nicht
auf dem Verordnungswege, sondern müsse über eine Gesetzesänderung erfolgen,
verlangte die SPD-Fraktion.
Dagegen bezeichnete die FDP-Fraktion den gefundenen Weg als richtig, um die
"Zuschreibung von Scheingewinnen" zu Lasten der
Versichertengemeinschaft zu begrenzen. Die Grundsatzentscheidung sei im Gesetz
erfolgt. Auswüchse könnten über die Verordnung begrenzt werden. Es sei auch
leichter möglich, im Bedarfsfall Änderungen an der Deckelung über eine Verordnung
vorzunehmen.
Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, in den letzten Jahren seien
sehr viele Gesetze zur Finanzmarktregulierung auf den Weg gebracht worden. Im
kommenden Jahr werde man sich sehr intensiv mit der Regulierung des
Versicherungswesens beschäftigen. Gebraucht würden "starke
Leitplanken", um die Verbraucher zu schützen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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