• 21.05.2010 – Keine Rentennachteile für im Ausland Arbeitende

    VORSORGE – RENTENANSPRUCH Wer im Ausland arbeitet und lebt, muss sich um seine Rente keine Sorgen machen, wenn er bestimmte Fristen einhält und Wartezeiten erfüllt, so die ...

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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:

RENTENANSPRUCH

Keine Rentennachteile für im Ausland Arbeitende

 

Wer im Ausland arbeitet und lebt, muss sich um seine Rente keine Sorgen machen, wenn er bestimmte Fristen einhält und Wartezeiten erfüllt, so die Deutsche Rentenversicherung.

Wer im Ausland lebt und arbeitet, kann im Laufe seines Berufslebens Mitglied in verschiedenen in- und ausländischen sozialen Sicherungssystemen sein. Auch wenn sich die Systeme zum Teil erheblich unterscheiden, haben sie nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung meistens eines gemeinsam: „Eine Rente kann nur gezahlt werden, wenn bestimmte Fristen eingehalten und Wartezeiten erfüllt werden."

So können in der Rentenversicherung zu berücksichtigende Zeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden, damit die in den einzelnen Ländern jeweils vorgeschriebenen Wartezeiten erfüllt werden.

Voraussetzungen für Rentenzahlungen

So erfüllt ein Versicherter nach 15 Jahren Arbeit in Deutschland und 20 Jahren in Frankreich die Wartezeit von insgesamt 35 Jahren für die deutsche Altersrente für langjährig Versicherte.

Wenn alle Voraussetzungen erbracht sind, wird von jedem Land für sich eine Teilrente gezahlt. Eine gemeinsame Rentenzahlung von einem Land für andere Länder gibt es hingegen nicht, so die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Dabei stellen die in den Ländern zu berücksichtigenden Zeiten die Grundlage für die Rentenzahlung dar. Wer die Wartezeit trotz der Zusammenrechnung der Zeiten nicht erfülle und dadurch keine Rente erhalte, könne sich die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen wieder erstatten lassen.

Zusammenrechnung der Rentenzeiten in vielen Ländern

Nach europäischem Gemeinschaftsrecht kann eine Zusammenrechnung der Zeiten im Verhältnis zu den Staaten der Europäischen Union erfolgen. Das gelte ebenfalls für Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz sowie für andere Länder wie Australien, Kroatien, Türkei oder die USA.

Dies sin alles Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungs-Abkommen geschlossen hat, das entsprechende Regelungen enthält.

Weitere Fragen zum Thema Rente und Ausland beantworten Experten der Deutschen Rentenversicherung über die Servicehotline 0800/10004800. Zahlreiche Informationsbroschüren stehen auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung zum Herunterladen bereit.

Drohende Rentenlücke

Wer finanziell sorgenfrei seinen Lebensabend genießen will, kann sich trotz eines Eventuellen Anspruchs auf eine gesetzliche Rente nicht allein darauf verlassen: Denn diese reicht bei Weitem nicht aus, um den gleichen Lebensstandard auch im Ruhestand fortführen zu können.

Selbst der sogenannte Eckrentner bekam zum Stichtag 1. Juli 2008 monatlich nur 1.078,22 Euro (West) beziehungsweise 949,60 Euro (Ost) an gesetzlichen Altersbezügen.

Eckrentner

Der Eckrentner ist eine fiktive Person, die das 65. Lebensjahr vollendet und 45 Jahre lang bei einem Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Versicherten in ebendiese einbezahlt hat. Auf diese Weise wird das durchschnittliche Rentenniveau berechnet.

Mit privater Altersvorsorge lässt sich diese sogenannte Rentenlücke (letzter Netto-Verdienst minus gesetzliche Altersbezüge) jedoch schließen. Ein Versicherungs- oder Finanzfachmann kann dabei helfen, die individuell passenden Vorsorgeprodukte zu finden - um den Lebensabend ohne finanzielle Sorgen verbringen zu können.

(verpd) (ApoRisk)

 

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