• 01.02.2013 – Auskunftsanspruch gegen Twitter

    SICHERHEIT – Steuer & Recht Nach einem aktuellen Bericht des Handelsblattes ist der Mikroblogging-Dienst Twitter unter dem 24.01.2013 von einem Pariser Gericht zur Ausku ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Auskunftsanspruch gegen Twitter

 

Nach einem aktuellen Bericht des Handelsblattes ist der Mikroblogging-Dienst Twitter unter dem 24.01.2013 von einem Pariser Gericht zur Auskunftserteilung in Bezug auf zwei Accountinhaber verurteilt worden. Auf der französischen Seite des beliebten Kurzmitteilungsdienstes waren unter zwei verschiedenen Niknames zahlreiche antisemitische und homosexuellen-feindliche Kurzmitteilungen veröffentlicht worden. Auf die Auskunftsklage einiger Nichtregierungsorganisationen wurde Twitter nunmehr zur Offenlegung der Inhaber dieser Accounts verpflichtet. Die Entscheidung hat weltweit für erhebliches Aufsehen gesorgt (siehe beispielsweise den Beitrag in der New York Times vom 25.01.2013) und ist in seiner Ausformung bislang soweit bekannt auch das Einzige seiner Art.

Obgleich die Entscheidungsgründe nicht vorliegen erscheint das Urteil vom Ergebnis her richtig. Auch im Internet gibt es keine vollkommene Anonymität, auch hier sind die Grenzen des geltenden Rechts einzuhalten. Wer sich durch beleidigende, strafbare oder sonst rechtswidrige Stellungnahmen unter einem Pseudonym im Internet äußert muss daher mit einer Preisgabe seines richtigen Namens durch Plattformanbieter rechnen. Aus deutscher Sicht steht einem derartigen Auskunftsanspruch auch das Datenschutzrecht nicht entgegen. Vielmehr sieht § 28 Abs. 2 BDSG in derartigen Fällen sogar eine ausdrückliche Befugnis zur Datenübermittung (ohne Einwilligung) des Accountinhabers vor. So ist eine Übermittlung einmal rechtmäßig erhobener Daten zu einem anderen Zweck ist nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 lit. a BDSG ferner dann - ohne Einwilligung des Betroffenen - zulässig, soweit die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Wann ein berechtigtes Drittinteresse vorliegt, definiert das BDSG selbst nicht. Allgemein an-erkannt ist jedoch, dass dieses nicht rechtlicher, sondern auch ideeller oder wirtschaftlicher Natur sein kann, solange es sich um ein von der Rechtsordnung gebilligtes Interesse handelt. Da die Datenerhebung im berechtigten Interesse dem Zweckbestimmungsgrundsatz unterliegt, sind auch im Rahmen der Befugnisse nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 lit. a BDSG die grundsätzlichen Wertungen und die Zweckrichtung des BDSG bei der Beurteilung des Vorliegens eines berechtigten Interesses zu berücksichtigen. Bei strafbaren Handlungen dürften Auskunftsansprüche daher regelmäßig gegeben sein.

Nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 lit. b BDSG ist die zweckändernde Datenübermittlung weiterhin dann zulässig, wenn sie zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten erfolgt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Wie im Falle des Filesharings normiert auch § 28 Abs. 2 Nr. 2 lit. b BDSG keinen Auskunftsanspruch, sondern lediglich einen Rechtfertigungsgrund für die einwilligungslose und zweckändernde Übermittlung an staatliche Behörden durch die datenerhebende Stelle. Strafverfolgungs- und sonstige öffentliche Behörden sind daher auf das Vorliegen eines konkreten Auskunftsanspruches angewiesen, wenn sie sich zum Zwecke der Ermittlung perso-nenbezogener Daten an private Stellen wenden. Derartige Auskunftsansprüche sind beispielsweise für die Staatsanwaltschaften in der StPO (vgl. § 98 StPO), für die Steuerbehör-den in der Abgabenordnung (vgl. § 93 AO ) geregelt

Dr. Robert Kazemi

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner