Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Ein 20-jähriger Hartz IV-Bezieher hatte wegen der Aufnahme eines Studiums
keinen Leistungsanspruch mehr. Er hatte dies ordnungsgemäß mitgeteilt und trotz
mehrerer Telefonate noch monatelang weitere Leistungen erhalten. Anschließend
forderte die Behörde 1.035 Euro zurück. Die dagegen gerichtete Klage blieb
erfolglos. Nach Meinung der Richter gelte die Pflicht zur Erstattung von
unrechtmäßigen Zahlungen unabhängig von einem Fehler der Behörde. Entscheidend
sei, ob der Leistungsbezieher wissen musste, dass ihm das Geld nicht zustand.
Der Kläger habe dies gewusst, sonst hätte er weder das Studium mitgeteilt noch
mehrfach telefonisch darauf hingewiesen.
Hintergrund
Gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X soll ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung,
soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei seinem
Erlass vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, mit Wirkung vom
Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit der
Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in
besonders schwerem Maß verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt
ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise
weggefallen ist. Gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 330 Abs. 3 Satz 1
SGB III ist in den genannten Fällen der Verwaltungsakt auch für die
Vergangenheit aufzuheben. Damit scheiden eine Ermessensausübung (und ggf. die
Berücksichtigung eines Mitverschuldens der Behörde) aus. Auch bei
Überzahlungen, die allein durch den Leistungsträger verschuldet sind, ist der
Bewilligungsbescheid rückwirkend zum Zeitpunkt seines Erlasses aufzuheben und
eine Erstattung zu verlangen.
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil L 5 AS 18/09 vom 04.10.2012 (rkr)
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de