• 07.12.2012 – vzbv verklagt Facebook wegen fehlender Abfrage der Nutzer-Einwilligung in Weitergabe von Daten an App-Anbieter

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Steuer & Recht

vzbv verklagt Facebook wegen fehlender Abfrage der Nutzer-Einwilligung in Weitergabe von Daten an App-Anbieter

 

Sie greifen auf persönliche Kontaktdaten, den Chat, die Informationen der Freunde zu und wollen sogar auf die Pinnwand der Nutzer posten - die kleinen Apps in Facebooks App-Zentrum. Eine Einwilligung in eine solche umfassende Datenweitergabe an die App-Anbieter hat der Nutzer aber gar nicht gegeben. Grund genug für den Verbraucherzentrale Bundesverband, erneut Klage gegen Facebook Irland beim Landgericht Berlin einzureichen. Schließlich verschlechtert Facebook mit der Einführung des App-Zentrums den Datenschutz mal wieder, anstatt ihn zu verbessern.

Fehlende Einwilligung in die Datenweitergabe

Bei Facebook gibt es die Möglichkeit, so genannte Apps zu nutzen. Häufig sind das Spiele, Umfragen oder Quizze, die von Drittanbietern für Facebook und dessen Mitglieder zur Verfügung gestellt werden. Im Juli 2012 hat Facebook auf seiner Plattform ein so genanntes App-Zentrum eingerichtet, dass alle angebotenen Apps nach Kategorien anzeigt. Im Gegensatz zu vorher wird nun vor der Installation der App nicht mehr in einem Hinweisfenster angezeigt, auf welche Informationen die App zugreifen will. Nunmehr wird zum Beispiel durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy laden" die Einwilligung des Nutzers zur umfassenden Datennutzung und -weitergabe unterstellt. Nur unterhalb des Buttons in kleiner hellgrauer Schrift findet sich eine Auflistung der Daten, die der App-Anbieter erheben und nutzen will. Dadurch wird zum einen fälschlicherweise der Eindruck bei den Nutzern erweckt, dass durch diese Hinweise die Datenverwendung durch Dritte hinreichend legitimiert sei. Zum anderen erfordert eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte nach deutschem Recht eine bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes verstößt Facebooks App-Zentrum damit sowohl gegen das Telemediengesetz als auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Unerfahrenheit der Nutzer wird ausgenutzt

Hinter Facebook steckt ein knallhartes Geschäftsmodell. Die Nutzung der Plattform ist zwar kostenlos, dennoch ist das Unternehmen keine Wohltätigkeitsorganisation: Bezahlt wird mit den eigenen Daten. Facebook trägt die von den Nutzern eingestellten Daten und solche, die aus der Nutzung der verschiedenen Dienste und Anwendungen auf Facebook stammen, zusammen. Auf dieser Grundlage werden umfassende Profile der einzelnen Nutzer erstellt, um zielgerichtete Werbung zu schalten. Besonders problematisch ist dabei, dass eben nicht nur Facebook auf die Nutzerdaten zugreift und diese verwendet, sondern darüber hinaus auch die App-Anbieter. Genau das ist vielen Nutzern überhaupt nicht bewusst. Indem Nutzer im App-Zentrum auf den Button "Spiel spielen" klicken, wissen Sie nicht, dass ihre Daten an Dritte für Werbezwecke weitergegeben werden. Gerade Kinder und Jugendliche werden so in ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit ausgenutzt - ein klarer Wettbewerbsverstoß. Facebook-Nutzer sollten sich daher immer die Frage stellen, ob das kostenlose Spielen die umfassende Nutzung ihrer Daten durch Dritte rechtfertigt.

Facebooks mangelndes Interesse am Datenschutz

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die beispielsweise auch eine explizite Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorgibt, ist Facebook ein Dorn im Auge, wie Briefe an das irische Justizministerium belegen. Kein Wunder, fühlt sich Facebook doch von den Vorgaben der EU-Kommission in seinem Geschäftsmodell bedroht. Umso mehr wird sich der Verbraucherzentrale Bundesverband für einen starken europäischen Datenschutz einsetzen, der den Schutz der persönlichen Daten und die Privatsphäre der Nutzer auch in Zukunft gewährleistet.

Quelle: vzbv

 

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