• 12.11.2012 – Ist Ort eines Glatteisunfalls automatisch Gefahrenstelle?

    SICHERHEIT – Steuer & Recht Zur Frage der Räum- und Streupflicht eines Landkreises und den Pflichten eines Autofahrers Im Dezember 2008 fuhr der Sohn der Klägerin mit de ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Ist Ort eines Glatteisunfalls automatisch Gefahrenstelle?

 

Zur Frage der Räum- und Streupflicht eines Landkreises und den Pflichten eines Autofahrers

Im Dezember 2008 fuhr der Sohn der Klägerin mit deren Auto gegen 1.50 Uhr auf einer Kreisstraße. In dieser Nacht war die Straße nicht gestreut. Auf gerader Strecke entlang des Waldes kam der Sohn mit dem Fahrzeug der Klägerin von der Straße ab und erlitt einen Sachschaden von etwa 7.500 Euro.

Die Klägerin behauptet, die Fahrbahn sei aufgrund überfrierender Nässe eisglatt gewesen. Ihr Sohn habe nachdem er ein leichtes seitliches Versetzen durch Glätte gespürt habe, die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Die Klägerin gab an, dass es in der gleichen Nacht weitere Verkehrsunfälle im Bereich der Unfallstelle gegeben habe. Es liege ein Unfallschwerpunkt vor, bei dem die Beklagte hätte Streuarbeiten vornehmen müssen. Daher wollte die Klägerin ihren Schaden von 7.500 Euro vom beklagten Landkreis ersetzt haben.

Die Beklagte behauptet, dass es auf dieser Straße in der Nacht zu keinem weiteren Unfall gekommen sei. Für die Straße habe sogar in der Nacht eine Rufbereitschaft des Streudienstes existiert, die jedoch nicht angefordert worden sei. Es bestehe keine Pflicht, nachts außerorts Kreisstraßen zu streuen. Eine Gefahrenstelle liege nicht vor, vielmehr habe die unangepasste Geschwindigkeit des Autos zum Unfall geführt.

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab.

In der mündlichen Verhandlung konnte die Klägerin keinen einzigen weiteren Unfall auf der Strecke konkret benennen. Zwar gab ihr Sohn als Zeuge an, ihm habe ein Rettungssanitäter von drei weiteren Unfällen berichtet. Jedoch konnte er weder den Namen des Rettungssanitäters angeben, noch wusste die für die Stelle zuständige Polizei von weiteren Unfällen. Daher lag kein Unfallschwerpunkt vor.

Der beklagte Landkreis war seiner Räum- und Streupflicht im ausreichenden Maße nachgekommen. Das Gericht stellte fest, dass Kraftfahrer sich im Winter auf die besonderen Witterungsverhältnisse einstellen müssen. Grundsätzlich sei es in der Nacht aufgrund geringen Verkehrsaufkommens nicht zumutbar, sämtliche Verkehrswege zu streuen. Weil sich der Unfall um 1.50 Uhr nachts außerhalb geschlossener Ortschaften auf einer Kreisstraße ereignete, bestand keine Streupflicht. Lobend hob das Gericht hervor, dass der Landkreis sogar mehr als das Erforderliche getan hatte, indem er einen Notdienst für die Nacht eingerichtet hatte. Dieser kontrollierte einmal in der Nacht, ob ein Ausrücken der Streufahrzeuge erforderlich war.

Das Landgericht führte dann noch zusätzlich aus, dass selbst bei einer Verletzung der Streupflicht aufgrund des Verhaltens des Fahrzeugführers eine Haftung des beklagten Landkreises ausgeschlossen wäre. Eine Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit nach Bemerken eines "leichten Versetzens" von 90 km/h auf 70 km/h erachtete das Gericht als nicht ausreichend. Diese Geschwindigkeit war offenbar zu hoch, denn sonst wäre das Fahrzeug der Klägerin nicht von der glatten Fahrbahn abgekommen. Soweit der Sohn der Klägerin angab, die Außentemperaturanzeige des Pkw habe nicht angeschlagen, führte dies zu keinem anderen Ergebnis. Auch bei Temperaturen knapp über 0 Grad muss an einzelnen Stellen mit Frost und Glatteis gerechnet werden. Ein blindes Verlassen auf die Außentemperaturanzeige des Pkw führt nicht dazu, dass die erforderliche Sorgfalt zur Beobachtung der Straßenverhältnisse und zur ausreichenden Geschwindigkeitsverringerung missachtet werden darf.

Daher wies das Landgericht die Klage ab.

Fazit
Ein Verkehrsteilnehmer auf winterlichen Straßen muss den Straßenzustand schärfer beobachten als im Sommer und mit erhöhter Sorgfalt fahren. Besonders bei Frostgefahr und Temperaturen um den Gefrierpunkt verpflichtet dies zu höherer Aufmerksamkeit und langsamerem Fahren.

LG Coburg, Urteil 22 O 729/11 vom 06.07.2012

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner