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UNFALLVERSICHERUNG
Im Jahr 2009 war die Zahl der Arbeitsunfälle stark rückläufig, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mitteilt.
Nach vorläufigen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Jahr 2009 um 7,5 Prozent zurückgegangen. Während es deutlich weniger tödliche Unfälle und Schülerunfälle gab, stieg die Zahl der Wegeunfälle leicht an.
Im Jahr 2009 ereigneten sich nach vorläufigen Angaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit 898.376 meldepflichtigen Arbeitsunfällen rund 7,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Als wahrscheinliche Hauptursache führt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die wegen der Finanzmarktkrise stark angestiegene Kurzarbeit an.
So sei die Zahl der durchschnittlich von einem Beschäftigten im Jahr 2009 geleisteten Arbeitsstunden verglichen mit 2008 um 40 Stunden gesunken. „Genaueres - auch über die Entwicklung des Unfallrisikos - können wir jedoch erst im Sommer sagen, wenn die endgültigen Unfallzahlen vorliegen", so Breuer.
Im Jahr 2009 verloren 468 Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalls ihr Leben. Das entspricht einem Rückgang von gut 18 Prozent beziehungsweise 104 Todesopfern.
Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle nahm sogar um fast 21 Prozent beziehungsweise 96 Stück auf 362 ab. Hingegen erhöhte sich die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle insgesamt um gut ein Prozent auf 178.485.
Eine stark rückläufige Entwicklung gab es auch in der Schüler-Unfallversicherung, in der unter anderem Kinder in Kindertagesstätten, Schüler und Studierende beim Besuch der Bildungsstätte und auf dem Weg dorthin versichert sind.
So reduzierte sich 2009 die Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle um rund 80.000 beziehungsweise knapp sieben Prozent auf 1,24 Millionen. Auf dem Weg zur Bildungsstätte registrierten die Unfallkassen und Gemeinde-Unfallversicherungs-Verbände mit 114.800 gut drei Prozent beziehungsweise rund 3.600 weniger Unfälle als 2008.
Für Breuer sind diese Rückgänge zwar „erfreulich". Jedoch wolle man für eine weitere Verbesserung sorgen. „Ein Mittel dazu ist unsere Präventionskampagne ‚Risiko raus!', mit der wir für mehr Sicherheit für Fahrradfahrer werben", so der DGUV-Hauptgeschäftsführer. Schließlich geschehe rund die Hälfte aller Unfälle auf dem Schulweg mit dem Rad.
Die meisten Unfälle ereignen sich nicht während der Arbeit oder auf dem Hin- und Rückweg, sondern in der Freizeit. Deshalb bietet die gesetzliche Unfallversicherung nur einen lückenhaften Schutz.
Bei Freizeitunfällen gilt das Verursacherprinzip. Wird ein Unfall von einem Dritten verschuldet, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, so muss dieser alle Folgen tragen. Wir der Schuldige nicht gefunden (etwa bei Fahrerflucht) oder ist mittellos (zum Beispiel ein Radfahrer ohne Privathaftpflicht-Versicherung), so bleibt das Opfer auf seinem Schaden sitzen.
Gleiches gilt, wenn einem selbst ein Missgeschick passiert. Eventuelle Behandlungskosten werden dann von der Krankenversicherung übernommen. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlt zunächst der Arbeitgeber für sechs Wochen den Lohn weiter und dann die gesetzliche Krankenkasse einen Teil davon als Tagegeld.
Den restlichen Verdienstausfall riskiert jeder selbst. Manche Verunglückte verlieren ihre Arbeitskraft dauerhaft. Dann haben Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und der anderen Versorgungsträger unter Umständen Anspruch auf eine Invalidenrente.
Inwieweit dieser Anspruch ausreicht, sollte sich jeder von seinem Versicherungsfachmann ausrechnen lassen. Wer seinen Lebensstandard sichern möchte, kommt in der Regel um den Abschluss einer privaten Unfall- beziehungsweise Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht herum.
(verpd) (ApoRisk)
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