• 13.05.2010 – Gefährliches Grillvergnügen

    SICHERHEIT – BRANDSCHÄDEN Jedes Jahr passieren beim Grillen Tausende von Unfällen oder Brandschäden. Welche Versicherungen im Ernstfall zahlen und wie man solche Unfälle ...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


BRANDSCHÄDEN

Gefährliches Grillvergnügen

 

Jedes Jahr passieren beim Grillen Tausende von Unfällen oder Brandschäden. Welche Versicherungen im Ernstfall zahlen und wie man solche Unfälle vermeiden kann.

Laue Sommernächte eignen sich ideal, um eine Grillparty zu veranstalten oder einfach einen romantischen Feuerkorb zu entzünden. Doch Vorsicht: Rund 4.000 Unfälle jährlich belegen, dass das Hantieren mit offenem Feuer nicht ungefährlich ist.

Hauptursache für Unfälle mit oft lebensgefährlichen Folgen ist das Anzünden der Kohle. Gefahrenherde sind hier vor allem Anzündhilfen wie Spiritus oder Benzin, weil beim Anzünden schnell eine Stichflamme entstehen kann.

Vorsicht Explosionsgefahr!

Darüber hinaus ist es möglich, dass es zu einer Rückzündung mit der Restflüssigkeit und dem Dampf in der Flasche kommt. Dann kann sich ein bis zu zehn Meter langer Flammenstrahl bilden, der insbesondere Kinder stark gefährdet, die neben dem Grill stehen und beim Entzünden des Feuers zusehen.

Aus diesen Gründen sollten nur spezielle Grillanzünder aus Paraffin oder Holzwachs verwendet werden.

Wie hilft die Versicherung?

Geraten durch ein Grillfeuer versehentlich die Gartenmöbel in Brand, so ist dies eventuell ein Fall für die Hausratversicherung. Viele Versicherer zählen die Gartenmöbel nämlich mit zum Hausrat, und diese sind dann auch gegen einen Brandschaden abgesichert.

Allerdings darf der Brand nicht grob fahrlässig verursacht worden sein, denn dann kann der Versicherer die Schadenleistung im Verhältnis zur Schwere der Schuld kürzen. Grob fahrlässig wäre es beispielsweise, wenn Brennspiritus zum Anzünden des Grills als Brandbeschleuniger verwendet wird.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Gartenmöbel versichert sind, sollte bei seinem Versicherungsfachmann nachfragen.

Wenn Dritte in Mitleidenschaft gezogen werden

Werden durch eine Unvorsichtigkeit das Eigentum Dritter oder gar Personen verletzt, dann greift die eigene private Haftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn berechtigte Forderungen nach Schadenersatz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gestellt werden. Sind Forderungen nicht berechtigt, wehrt die Haftpflichtversicherung diese ab, notfalls auch vor Gericht.

Zu den Kosten, die richtig teuer werden können, gehören beispielsweise Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Sind Forderungen nicht berechtigt, wehrt die Haftpflichtversicherung diese ab, notfalls auch vor Gericht.

Tipps fürs sichere Grillen

  • Ausschließlich zugelassene Grillanzünder mit einem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) und der DIN Nummer 66358 auf der Verpackung verwenden. Alkohol, Spiritus oder Benzin als Grillanzünder stellen eine große Gefahr dar.
  • Grillgut erst auflegen, wenn die Anzündhilfe vollständig verbrannt ist. Das ist daran zu erkennen, dass die Grillkohle vollständig von einer weißen Ascheschicht überzogen ist.
  • Für einen sicheren Stand des Grills sorgen und keine brennbaren Gegenstände in unmittelbarer Nähe stehen lassen. Fachleute warnen ausdrücklich vor dem Grillen unter dem Sonnenschirm bei leichtem Regen. Holzkohlegrills sind ausschließlich für die Verwendung im Freien vorgesehen.
  • Beim Kauf von Grillgeräten sollte auf die DIN EN 1860 - 1 und vorzugsweise auch auf das GS-Zeichen geachtet werden.
  • Feuer und Grills üben auf Kinder einen enormen Reiz aus. Deshalb sollten Aufsichtspersonen darauf achten, dass die Kinder immer einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern einhalten - insbesondere dann, wenn sie in der Nähe spielen.

(verpd) (ApoRisk)

 

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