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HAUSHALTSGERÄTE
Immer wieder führen auslaufende Wasch- und Geschirrspülmaschinen zu Schäden an Wohnung und Eigentum. Wie sich mit einfachen Mitteln das Risiko minimieren lässt und wer zahlt, wenn trotzdem etwas passiert.
Eine häufige Ursache von Wasserschäden in Wohnungen sind defekte Zuleitungen von Waschmaschinen und Geschirrspülern. Vorbeugen ist ratsam und einfach.
Zuleitungsschläuche von Haushaltsgeräten können - zum Beispiel durch Alterung - undicht werden. Die Folge: Binnen kürzester Zeit können große Mengen Wasser auslaufen und die Wohnung mitsamt Inventar sowie darunter liegende Räume beschädigen.
Außer dem eigenen Schaden müssen Mieter dann in der Regel auch noch dem Vermieter die eventuell notwendigen Reparaturkosten am Gebäude ersetzen. Zudem müssen sie gegebenenfalls für die Instandsetzung des Inventars von geschädigten Nachbarn aufkommen.
Die Gefahr eines solchen Malheurs lässt sich ganz entscheidend verringern: Am billigsten ist es, die Wasch- oder Spülmaschine nur unter Aufsicht laufen zu lassen und nur während dieser Zeit den Wasserhahn geöffnet zu haben. Platzt dabei ein Schlauch und wird dann sofort der Wasserhahn geschlossen, kann erst gar nicht viel Wasser auslaufen.
Bequemer lässt sich dieser Schutz durch ein sogenanntes Aquastopp-System einrichten. Es enthält ein Sicherheitsventil, das bei einem defekten Zuleitungsschlauch die Wasserversorgung der Maschine unterbricht.
Manche neueren Wasch- und Spülmaschinen haben diese Sicherheitseinrichtung bereits serienmäßig eingebaut. Alle anderen Maschinen können ab etwa 20 Euro pro Gerät nachgerüstet werden.
Wer eine solche Sicherung benutzt, verringert die Gefahr eines Wasserschadens erheblich. Wenn trotzdem noch etwas passiert, besteht für den Schaden am eigenen Inventar Schutz durch die Hausratversicherung. Notwendige Reparaturen am eigenen Haus übernimmt die Gebäudeversicherung, sofern Leitungswasserschäden mitversichert sind.
In beiden Policen sind leichtsinnig (Fachjargon: „grob fahrlässig") selbst verursachte Schäden oftmals nur begrenzt mitversichert. Das ist in diesem Falle der unbeaufsichtigte Betrieb der Geräte oder das Offenlassen der Wasserhähne außerhalb des Betriebs, ohne dass eine Aquastopp-Einrichtung aktiv ist.
Wenn durch auslaufendes Wasser in einer Mietwohnung das Inventar einer Nachbarwohnung oder die Bausubstanz der Immobilie des Vermieters beschädigt wird, ist das ein Fall für die Privathaftpflicht-Police des Mieters. Sie tritt dann ein, wenn durch eigenes Verschulden ein Dritter zu Schaden kommt und man gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Geschädigte Vermieter und Nachbarn sind allerdings gut beraten, den Schaden vorrangig durch ihre eigene Gebäude- beziehungsweise Hausratversicherung regulieren zu lassen, denn die übernehmen bei zerstörten Gegenständen den Neuwert.
Haftpflichtversicherungen zahlen dagegen stets nur den gesetzlichen Anspruch, und das ist der Zeitwert. Der Zeitwert berechnet sich dabei aus dem Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für das Alter des Gegenstandes, den bisherigen Gebrauch und die Abnutzung.
(verpd) (ApoRisk)
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