• 16.04.2021 – Unternehmen müssen ab 20. April Coronatests anbieten

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SARS-CoV-2-ArbeitsschutzverordnunG

Unternehmen müssen ab 20. April Coronatests anbieten


Berlin - Ab kommenden Dienstag sind Arbeitgeber:innen – und damit auch Apothekeninhaber:innen – verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich zuhause arbeiten, Corona-Tests anzubieten. Geregelt ist diese neue Pflicht in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die überdies bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde. Die entsprechende Änderungsverordnung wurde am gestrigen Donnerstag im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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