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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die letzte Sitzungswoche hatte es noch
einmal in sich. Bereits am Mittwoch, den 12.12.2012, beschäftigte sich der
Vermittlungsausschuss mit verschiedensten steuerlich strittigen Themen. Im
Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick, was von den mitunter guten
Vorsätzen des Gesetzgebers am Jahresende übrig bleibt:
Noch Ende letzten Jahres hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf
zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Doch an ein
Inkrafttreten der Neuregelungen war das gesamte Jahr 2012 nicht einmal zu
denken. Vier Mal landete das Gesetz auf der Tagesordnung des
Vermittlungsausschuss, bis dieser sich am 12.12.2012 auf eine
Änderungsempfehlung einigen konnte. Vom ursprünglichen Gesetzentwurf bleibt
darin wenig übrig. Lediglich die Anhebung des Grundfreibetrags auf das
verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum (ab 2013: 8.130 Euro, ab 2014:
8.354 Euro) konnte sich durchsetzen. Eine entsprechende Anpassung des
Tarifverlaufs wird es hingegen nicht geben. Damit bleibt es voraussichtlich
auch in den kommenden beiden Jahren bei inflationsbedingten Belastungen für
Steuerpflichtige - ein wahrlich schlechter Rutsch ins neue Jahr.
Einen ähnlichen Ausgang nahmen die Auseinandersetzungen zur steuerlichen
Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Seit November 2011
konnten sich Bund und Länder nicht auf einen Kompromiss einigen. Kurz vor dem
erneuten Jahreswechsel nun ein Ergebnis - sämtliche Streitpunkte zur
steuerlichen Förderung werden aus dem Gesetz gestrichen! Zwar müssen sich viele
Wohneigentümer nun erst einmal wieder hinsichtlich der erhofften steuerlichen
Förderung von Sanierungsmaßnahmen gedulden. Etwas Gutes hat das Ergebnis
dennoch - keine steuerliche Lenkung! Vielmehr plant die Bundesregierung, für
2013 ein neues KfW-Programm auf den Weg zu bringen. Es bleibt zu hoffen, dass
dieser Weg recht bald eingeschlagen wird.
Spätestens beim Deutsch-Schweizer-Steuerabkommen war dann
Schluss mit dem beschwerlichen Streichen einzelner Gesetzespassagen. Der
Vorschlag des Vermittlungsausschusses hierzu: "Aufhebung des
Gesetzes!" Sofern der Bundestag dieser Empfehlung folgt, ist das Gesetz
damit insgesamt vom Tisch.
Weitaus weniger energisch fiel zumindest das Ergebnis um die Diskussion des Gesetzes
zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen
Reisekostenrechts aus. Zwar schlägt der Vermittlungsausschuss auch
diesbezüglich eine Änderung vor, nämlich die doppelte Verlustnutzung im
Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln, - insgesamt konnte jedoch eine Einigung
erzielt werden.
Schließlich konnte auch das Jahressteuergesetz 2013 im ersten
Anlauf, jedoch mit umfangreichen Änderungsempfehlungen, den
Vermittlungsausschuss am Mittwoch passieren. Wichtige Ansätze u. a. zur
Entlastung von Unternehmen blieben dabei allerdings auf der Strecke. Der
Nationale Normenkontrollrat hatte noch in seinem Jahresbericht 2012 aus Oktober
2012 auf die enorme Bedeutung der Reduzierung der Aufbewahrungsfristen als
Entlastungsmaßnahme für Wirtschaft und Verwaltung hingewiesen.
"Ohne diese Maßnahme wäre das Gegenteil der Fall - ein stetiger
Kostenanstieg durch eine Vielzahl von Gesetzgebungsvorhaben. Dieser sich
abzeichnende Trend weiter zunehmender Folgekosten ist Besorgnis erregend, hier
muss gegengesteuert werden."
Angesichts dieser Ausführungen könnte der Vorschlag des Vermittlungsausschusses
ernüchternder nicht sein: Streichung des Artikel 32 und damit Streichung der
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen.
Sowohl Bundesrat als auch Bundestag werden sich erst in 2013 wieder mit den
vorbezeichneten Änderungs- und Aufhebungsempfehlungen des
Vermittlungsausschusses befassen können. Wie die FAZ noch am vergangenen
Freitag berichtete, lagen die im Vermittlungsausschuss getroffenen Ergebnisse
den Abgeordneten des Bundestags nicht rechtzeitig vor. Mit Hinweis auf die
Geschäftsordnung des Bundestags lehnten die Fraktionen von Union und FDP daher
die Abstimmung im Parlament am 14.12.2012 ab (vgl. FAZ vom 14.12.2012, S. 1).
Quelle: DStV
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