• 23.11.2012 – BdSt: Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression - Keine Einigung im Bundesrat

    FINANZEN – Steuern & Recht Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag konnte sich nicht einigen, sodass der Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression erneu ...

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BdSt: Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression - Keine Einigung im Bundesrat

 

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag konnte sich nicht einigen, sodass der Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression erneut verschoben wurde.

Diese Blockadehaltung des Bundesrates ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher sachlichen Rechtfertigung. Insbesondere beim Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression besteht politischer Handlungsdruck, schließlich ist eine Anhebung des Grundfreibetrages auch nach dem Neunten Existenzminimumbericht verfassungsrechtlich geboten.

Wird jedoch nur der Grundfreibetrag angepasst, verschärft sich die Problematik der kalten Progression im Einkommensteuertarif, denn dann wird der Tarif insgesamt zusammengestaucht und im unteren Einkommensbereich noch steiler. Damit würde sich die ohnehin schon überproportionale Besteuerung von Einkommenssteigerungen im unteren und mittleren Einkommensbereich weiter verschärfen. Sollte es nicht zu einer Einigung und zum sinnvollen und notwendigen Abbau der kalten Progression kommen, werden gerade kleine und mittlere Einkommensteuerzahler von den SPD- und Grünen-geführten Ländern um den Lohn ihrer Leistung gebracht.

Daneben ergibt sich durch die Blockade im Bundesrat ein weiteres - ganz praktisches - Problem. Da unklar ist, welcher Einkommensteuertarif am Ende für das Jahr 2013 gelten wird, können die Programme für die Lohnabrechnungen noch nicht endgültig geschrieben werden. Somit bleibt abzuwarten, ob eine kurzfristige Umstellung allen Unternehmen möglich ist und ob im Januar die Lohn- und Gehaltsabrechnung überall reibungslos funktionieren kann.

Zudem hängen alle weiteren Steuergesetzentwürfe im Bundesrat fest bzw. ist es auch hier unwahrscheinlich, dass sie den Bundesrat passieren werden. Dabei sollten viele der geplanten Neuregelungen bereits ab dem 1. Januar 2013 gelten, wie z. B. viele Detailregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013.

Damit können weder die Steuerzahler noch deren Berater absehen, auf welche Neu- und Detailregelungen sie sich einzustellen haben. Verlässliche Planung und Beratung ist somit unmöglich.

Die SPD- und Grünen-geführten Bundesländer sollten ihre parteitaktischen Spiele nicht auf dem Rücken der Steuerzahler austragen, sondern mithelfen, das Steuerrecht einfacher und planungssicher zu gestalten.

Quelle: BdSt

 

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