• 16.04.2015 – Keine Kriminalisierung der Apothekenkooperationen

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BVDAK: Ja zum Antikorruptionsgesetz bei gleichzeitiger Freiheit für faires unternehmerisches Handeln.

Keine Kriminalisierung der Apothekenkooperationen

 

Gilching bei München - Der Gesetzentwurf zum Antikorruptionsrecht hat für den Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hohe Relevanz, tangiert er doch die Unternehmertätigkeit der Verbundgruppen und aller über 20.000 Apothekenleiter. Daher begrüßt der BVDAK grundsätzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Der Entwurf soll die Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Regeln sichern, gerade auch mit Kooperationen, ihren Mitgliedern und den Geschäftspartnern im Gesundheitsmarkt.

Der BVDAK setzt sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren besonders dafür ein, dass die „Zwitterstellung“ des Apothekers als Heilberufler und zugleich Kaufmann genügend Beachtung findet. Der Apothekenleiter als Unternehmer orientiert sein Handeln an wirtschaftlichen Kriterien, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, so der BVDAK. Die strafrechtliche Kriminalisierung seiner kaufmännischen Aufgaben lehnt der Verband entschieden ab. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Antikorruptionsgesetzes hebt Dr. Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des BVDAK, hervor, dass die vielfachen unspezifischen Formulierungen dringend einer Erläuterung bedürften, die auch den verfassungsrechtlichen Kriterien standhält. Für Apotheken-Kooperationen sei es von grundsätzlicher Bedeutung, dass Strafrechtsanträge nicht von Abmahnvereinen, Verbraucherschutzorganisationen oder Standeskammern gestellt werden könnten.

Der BVDAK befürchtet, dass Apotheken-Kooperationen künftig einen Anfangsverdacht für den geplanten Korruptionstatbestand im Gesundheitswesen auslösen könnten. Und das obwohl die Gesundheitspolitik in dieser Legislaturperiode zu verstärkter Kooperation im Gesundheitswesen aufgerufen hat.

Der BVDAK vertritt im Gesetzgebungsverfahren die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Apothekenkooperationen und ihrer Mitgliedsapotheken – also letztlich der überwiegenden Mehrzahl aller Apotheker. „Angesichts der Bedeutung des Gesetzesentwurfs ist es bemerkenswert, dass der BVDAK bisher offenbar der einzig maßgebliche Apothekenverband ist, der die Initiative ergreift und die Apotheker vertritt. Der DAV macht es sich zu einfach zu meinen, der Gesetzentwurf könne so beschlossen werden und den Rest würden in Zukunft die Gerichte entscheiden“, so der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann.

Zum Wohle einer patientenfreundlichen und weiterhin flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gehörten wirtschaftlich agierende Apotheken und ihre Kooperationen, die im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erfolgreich tätig seien. Abwarten und nicht rechtzeitig detailliert Stellung zu nehmen, sei gegenüber Regierung und Marktpartnern gerade beim
Antikorruptionsgesetz keine aussichtsreiche Interessenpolitik.

Stellungnahme zum Anti-Korruptionsgesetz vom 07.04.15

Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München

Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77

E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de

 

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