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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Am 1. Januar 2013 werden neue
EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer wirksam, die den Unternehmen in ganz
Europa das Leben erheblich erleichtern werden.
Erstens sind fortan elektronische Rechnungen genauso zu behandeln wie
Rechnungen auf Papier, sodass die Unternehmen wählen können, welches Verfahren
der Rechnungsstellung für sie am besten geeignet ist. Aufgrund der geringeren
Verwaltungskosten werden die Unternehmen bis zu 18 Milliarden Euro jährlich
einsparen können.
Zweitens können die Mitgliedstaaten Unternehmen mit einem Umsatz von weniger
als 2 Millionen Euro jährlich die Istversteuerung ermöglichen. Das heißt, die
betreffenden KMU hätten die Mehrwertsteuer erst dann zu entrichten, wenn sie
sie vom Kunden erhalten - womit sich Liquiditätsprobleme für sie vermeiden
ließen.
Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und
Betrugsbekämpfung, erklärte: "Die neuen MwSt-Vorschriften spiegeln wider,
was die Unternehmen in Europa heute brauchen: einfachere Verfahren, geringere
Kosten und Unterstützung bei Lösungen, die ihren Bedürfnissen am ehesten
entsprechen."
Hintergrund
Die zweite Richtlinie über die
Rechnungsstellung für MwSt-Zwecke wurde im Juli 2010 angenommen und gilt ab dem
1. Januar 2013 in allen Mitgliedstaaten. Sie soll die MwSt-Vorschriften für die
Rechnungsstellung vereinfachen und damit Lasten und Hindernisse für Unternehmen
verringern.
Durch die Richtlinie werden elektronische und Papierrechnungen gleichgestellt
und einheitlichen Vorschriften unterworfen, womit die Einführung der
elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden soll. Die Mitgliedstaaten
dürfen keine Bedingungen für die elektronische Rechnungsstellung, etwa
elektronische Signaturen, mehr vorschreiben, und Rechnungen können fortan
elektronisch aufbewahrt werden.
Nach den neuen Vorschriften können die Mitgliedstaaten zudem kleinen
Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro erlauben, die
Mehrwertsteuer nicht bei der Rechnungsstellung, sondern beim Zahlungseingang
oder -ausgang anzumelden und zu entrichten. Dies wird ihren Cash-Flow
entlasten, da insbesondere bei kleinen Unternehmen der Zeitraum zwischen
Rechnungsstellung und Zahlungseingang lang sein kann.
Die Umsetzung der MwSt-Vorschriften für die Rechnungsstellung in den 27
Mitgliedstaaten der EU ist zudem ein wichtiges Ziel der Digitalen Agenda für
Europa.
Eine umfassende Darstellung der wichtigsten Änderungen der
MwSt-Vorschriften für die Rechnungsstellung, die ab dem 1. Januar 2013 wirksam
werden, finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
Quelle: EU-Kommission
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